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In dieser Folge nehmen wir Euch mit in einen Fall, der harmlos beginnt, aber sich Schicht für Schicht als juristische Überraschungsbox entpuppt: die Klägerin kauft ein frisch errichtetes Einfamilienhaus, freut sich auf den Einzug und stößt darauf auf ein Problem, das buchstäblich im Fundament steckt. Der Keller ist feucht, die Abdichtung fehlt, und schnell steht die Frage im Raum: Wer muss das eigentlich beheben?
Doch damit nicht genug. Zu allem Pech vereinbarten die Käuferin und Verkäuferin einen Haftungsausschluss. Die Klägerin entdeckt auch noch, dass das Haus mit einer Schwarzbau-Abrede zwischen der Verkäuferin und
der Bauunternehmerin errichtet wurde.
Was bedeutet dies für die Rechte der Käuferin? Hat dieser Verstoß Einfluss auf Gewährleistung, Haftung oder die Wirksamkeit eines vereinbarten Haftungsausschlusses?
Diese und andere Fragen beantworten Euch Sefqan Bendes und Nour El Houda Moussaoui in der neuen Folge von Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: BGH, 28.5.2021 – V ZR 24/20.
By Heinrich-Heine-Universität DüsseldorfIn dieser Folge nehmen wir Euch mit in einen Fall, der harmlos beginnt, aber sich Schicht für Schicht als juristische Überraschungsbox entpuppt: die Klägerin kauft ein frisch errichtetes Einfamilienhaus, freut sich auf den Einzug und stößt darauf auf ein Problem, das buchstäblich im Fundament steckt. Der Keller ist feucht, die Abdichtung fehlt, und schnell steht die Frage im Raum: Wer muss das eigentlich beheben?
Doch damit nicht genug. Zu allem Pech vereinbarten die Käuferin und Verkäuferin einen Haftungsausschluss. Die Klägerin entdeckt auch noch, dass das Haus mit einer Schwarzbau-Abrede zwischen der Verkäuferin und
der Bauunternehmerin errichtet wurde.
Was bedeutet dies für die Rechte der Käuferin? Hat dieser Verstoß Einfluss auf Gewährleistung, Haftung oder die Wirksamkeit eines vereinbarten Haftungsausschlusses?
Diese und andere Fragen beantworten Euch Sefqan Bendes und Nour El Houda Moussaoui in der neuen Folge von Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: BGH, 28.5.2021 – V ZR 24/20.

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