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„Fürchtet Euch nicht!“ – aber es ist nicht die Weihnachtsgeschichte, sondern das Bereicherungsrecht.
In unserem heutigen, zugegeben, etwas komplizierteren Fall widmen sich Klara Dresselhaus und Anna Patzer der Frage, ob der Kläger von der beklagten Bank seine bereits bezahlten Darlehensrückzahlungen zurückverlangen kann. Es handelt sich also um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch im Drei-Personen-Verhältnis beim „Doppelmangel“ mit dem Zusatzproblem der Kondiktion der Kondiktion.
Noch nicht abgeschreckt? Perfekt! Dann hört rein und erfahrt, wie sich unser Fall auflöst und wie ihr im Examen und in euren Klausuren am besten mit solchen Situationen umgehen könnt.
Eine Personenskizze gibt es diesmal auch für Euch – ihr findet sie in der Lösungsskizze!
Nach dem Urteil: OLG Stuttgart vom 15.06.2021, 6 U 656/20
By Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf„Fürchtet Euch nicht!“ – aber es ist nicht die Weihnachtsgeschichte, sondern das Bereicherungsrecht.
In unserem heutigen, zugegeben, etwas komplizierteren Fall widmen sich Klara Dresselhaus und Anna Patzer der Frage, ob der Kläger von der beklagten Bank seine bereits bezahlten Darlehensrückzahlungen zurückverlangen kann. Es handelt sich also um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch im Drei-Personen-Verhältnis beim „Doppelmangel“ mit dem Zusatzproblem der Kondiktion der Kondiktion.
Noch nicht abgeschreckt? Perfekt! Dann hört rein und erfahrt, wie sich unser Fall auflöst und wie ihr im Examen und in euren Klausuren am besten mit solchen Situationen umgehen könnt.
Eine Personenskizze gibt es diesmal auch für Euch – ihr findet sie in der Lösungsskizze!
Nach dem Urteil: OLG Stuttgart vom 15.06.2021, 6 U 656/20

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