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Seit dem 20. August 2025 gibt es eine neue Leistung für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Personen mit starker Tabakabhängigkeit können nun einmalig ein Medikament zur Raucherentwöhnung erhalten – wenn sie an einem geprüften Entwöhnungsprogramm teilnehmen.
Unter welchen weiteren Voraussetzungen können Ärztinnen und Ärzte diese Arzneimittel verordnen? Und welche Wirkstoffe dürfen verordnet werden?
Einen Überblick zum Thema Tabakentwöhnung geben Dr. Kathrin Lind und Kristina Sievert, Apothekerinnen bei der AOK Niedersachsen.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Fagerström-Test
G-BA: Anlage IIa zur Arzneimittel-Richtlinie (Arzneimittel zur Tabakentwöhnung)
G-BA: Arzneimittel-Richtlinie
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen: Leistungsanspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung
G-BA: Pressemitteilung Arzneimittel zur Tabakentwöhnung
Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de
Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de
Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.
Kontaktdaten:
Mail: [email protected]
Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356
By AOK NiedersachsenSeit dem 20. August 2025 gibt es eine neue Leistung für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Personen mit starker Tabakabhängigkeit können nun einmalig ein Medikament zur Raucherentwöhnung erhalten – wenn sie an einem geprüften Entwöhnungsprogramm teilnehmen.
Unter welchen weiteren Voraussetzungen können Ärztinnen und Ärzte diese Arzneimittel verordnen? Und welche Wirkstoffe dürfen verordnet werden?
Einen Überblick zum Thema Tabakentwöhnung geben Dr. Kathrin Lind und Kristina Sievert, Apothekerinnen bei der AOK Niedersachsen.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Fagerström-Test
G-BA: Anlage IIa zur Arzneimittel-Richtlinie (Arzneimittel zur Tabakentwöhnung)
G-BA: Arzneimittel-Richtlinie
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen: Leistungsanspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung
G-BA: Pressemitteilung Arzneimittel zur Tabakentwöhnung
Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de
Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de
Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.
Kontaktdaten:
Mail: [email protected]
Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356

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