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Sicherlich wohnen einige von Euch auch zur Untermiete - vielleicht in einer WG, nur übergangsweise, oder in anderen Konstellationen. Ähnlich geht es dem Protagonisten im heutigen Fall der neuen Folge von Einfall im Recht!
Er lebte mit seiner vierköpfigen Familie zur Untermiete in einer kleinen Wohnung zu gĂĽnstigen Konditionen. Zu seinem Pech war dies dem Vermieter der Hauptmieterin nicht bekannt, weshalb dieser die Familie kurzerhand rauswirft. GlĂĽcklicherweise schreitet das Sozialamt ein und findet fĂĽr die Familie eine Notunterkunft in einer Obdachlosenunterkunft. Hier tut sich ein neues Problem auf: Dem Amt entstehen fĂĽr die Unterbringung Kosten in Höhe von etwa 42.000€! Kann das Amt diese beträchtliche Summe vom ehemaligen Vermieter oder seiner Mieterin, die die Wohnung damals an die Familie untervermietet hatte, verlangen?Â
Diese knifflige Ausgangssituation lösen Leon Wardelmann und Moritz von Seggern gemeinsam mit Euch in der neuen Ausgabe von Einfall im Recht! Dabei tauchen immer wieder unbekanntere Probleme des Mietrechts auf und wir werfen – vermutlich das erste Mal - einen Blick ins SGB II.
Nach dem Beschluss BGH, 21.06.2023, Az. VIII ZR 303/21
By Heinrich-Heine-Universität DüsseldorfSicherlich wohnen einige von Euch auch zur Untermiete - vielleicht in einer WG, nur übergangsweise, oder in anderen Konstellationen. Ähnlich geht es dem Protagonisten im heutigen Fall der neuen Folge von Einfall im Recht!
Er lebte mit seiner vierköpfigen Familie zur Untermiete in einer kleinen Wohnung zu gĂĽnstigen Konditionen. Zu seinem Pech war dies dem Vermieter der Hauptmieterin nicht bekannt, weshalb dieser die Familie kurzerhand rauswirft. GlĂĽcklicherweise schreitet das Sozialamt ein und findet fĂĽr die Familie eine Notunterkunft in einer Obdachlosenunterkunft. Hier tut sich ein neues Problem auf: Dem Amt entstehen fĂĽr die Unterbringung Kosten in Höhe von etwa 42.000€! Kann das Amt diese beträchtliche Summe vom ehemaligen Vermieter oder seiner Mieterin, die die Wohnung damals an die Familie untervermietet hatte, verlangen?Â
Diese knifflige Ausgangssituation lösen Leon Wardelmann und Moritz von Seggern gemeinsam mit Euch in der neuen Ausgabe von Einfall im Recht! Dabei tauchen immer wieder unbekanntere Probleme des Mietrechts auf und wir werfen – vermutlich das erste Mal - einen Blick ins SGB II.
Nach dem Beschluss BGH, 21.06.2023, Az. VIII ZR 303/21

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