Das oberste Gericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die AfD keinen Anspruch darauf hat, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner verstieß nicht gegen die Verfassung, wie der Zweite Senat einstimmig entschied. Unser Kollege Daniel Pokraka hat Klaus Hempel aus der ARD-Rechtsredaktion gefragt, warum das Bundesverfassungsgericht so geurteilt hat.Zudem spricht unsere Moderatorin Tanja Sluka mit Eva Huber aus unserem BR-Hauptstadtstudio über die Folgen des Urteils.