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Ein Gynäkologie-Professor sagte als Gutachter vor Gericht: In drei Fällen sehe er auf diesen Sequenzen, wie sein Kollege in der Praxis Handlungen vornehme, die für ihn medizinisch nicht begründbar seien. Für die Frankenthaler Richter war damit klar: Der Angeklagte hatte sexuelle Gründe. Also verurteilten sie ihn auch wegen sexuellen Missbrauchs. Obendrein griffen sie auf ein Spezialgesetz zurück. Es sieht besonders harte Strafen für Ärzte vor, die ihre Stellung ausnutzen, um sich an Patienten zu vergreifen.
By DIE RHEINPFALZEin Gynäkologie-Professor sagte als Gutachter vor Gericht: In drei Fällen sehe er auf diesen Sequenzen, wie sein Kollege in der Praxis Handlungen vornehme, die für ihn medizinisch nicht begründbar seien. Für die Frankenthaler Richter war damit klar: Der Angeklagte hatte sexuelle Gründe. Also verurteilten sie ihn auch wegen sexuellen Missbrauchs. Obendrein griffen sie auf ein Spezialgesetz zurück. Es sieht besonders harte Strafen für Ärzte vor, die ihre Stellung ausnutzen, um sich an Patienten zu vergreifen.

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