Gehört Dein Gremium auch zu den Betriebsräten, die bereits auf
LinkedIn, Instagram oder YouTube aktiv sind? Ich bin insbesondere auf LinkedIn sehr aktiv und stelle fest: Immer mehr
Betriebsräte nutzen Social Media, um über betriebliche Angelegenheiten zu informieren. Oder zu gewissen Themen Stellung zu nehmen.
Doch wie steht eigentlich das
Betriebsverfassungsgesetz dazu? Ist es
rechtlich zulässig, dass der Betriebsrat sich an ein Publikum wendet, das weit über die Betriebsöffentlichkeit hinausgeht?
Das sind wichtige Fragen, die vor der Nutzung von Social Media durch den Betriebsrat beantwortet werden müssen. Insbesondere müssen die
rechtlichen Grenzen nach dem Betriebsverfassungsgesetz definiert werden. Spannende
Fragen in diesem Zusammenhang:
- Welche Äußerungen darf der Betriebsrat tätigen und welche nicht?
- Kann der Betriebsrat sich zu allgemeinpolitischen Themen äußern?
- Bestehen Geheimnispflichten?
- Können Konflikte mit dem Arbeitgeber auch öffentlich ausgetragen werden?
- Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber öffentlich auf den Social-Media-Kanälen "an den Pranger" stellen?
Das sind die wichtigen Themen, die bei der Nutzung von Social Media durch den Betriebsrat beantwortet werden müssen. In dieser Folge möchte ich Dir meine vorläufige Einschätzung hierzu an die Hand geben.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
KontaktBetriebsrat Kanzlei
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