Wenn der Arbeitgeber plant, ein
IT-System im Betrieb einzuführen, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein
starkes Mitbestimmungsrecht. Deswegen verhandeln die Betriebsparteien häufig über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die die Modalitäten der Nutzung des IT-Systems durch den Arbeitgeber regelt.
Zumeist konzentriert sich der Betriebsrat im Mitbestimmungsprozess darauf, dass die Nutzung des IT-Systems durch den Arbeitgeber
juristisch abgesichert wird. Was häufig nicht oder nur unzureichend beachtet wird, ist aber die
technische Seite.
Das fängt bereits dabei an, dass ein
vollständiges Verständnis über das jeweilige IT-System fehlt. Eine Prüfung der Möglichkeiten des Systems erfolgt nicht. Erst recht erfolgt
keine laufende Prüfung der Systeme, ob z.B. die Maßgaben in einer Betriebsvereinbarung auch technisch umgesetzt werden.
Um Dich für die technische Seite bei der IT-Mitbestimmung zu sensibilisieren, habe ich einen ganz besonderen Interview-Gast eingeladen.
Informatiker und IT-Experte Kevin Wagner berichtet in dieser Podcast-Episode über die Wichtigkeit, die Einführung von IT-Systemen ganzheitlich - das heißt auch technisch - zu begleiten.
Kevin gibt Dir in dieser Episode
wertvolle Tipps und Hinweise, wie Du als Betriebsrat die Einführung von IT-Systemen auch in technischer Hinsicht kompetent begleiten kannst. Wir haben unter anderem gesprochen über
- die "Tücken" der heutigen IT-Systeme,
- die typischen Einwände des Arbeitgebers bei berechtigten Fragen/Anliegen des Betriebsrats,
- eine etwaige "Zwangskontrolle" durch IT-Systeme und wie Betriebsräte diese in den Griff bekommen,
- die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes bei der IT-Mitbestimmung.
Ich wünsche Dir viel Spaß mit dem Interview mit Kevin Wagner.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
KontaktBetriebsrat Kanzlei
Alsterufer 33, 20354 Hamburg
Tel.: 040 533 089 520
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