Der Betriebsrat muss regelmäßig mit dem Arbeitgeber über Themen der Mitbestimmung verhandeln. Und nicht immer sind die Betriebsparteien einer Meinung. Es besteht gewissermaßen ein
Interessengegensatz. Vor allem dann, wenn es um die sozialen Themen aus § 87 BetrVG geht, gibt es
Konfliktpotenzial.
Doch wie kann der Betriebsrat seine Interessen in solchen Situationen bestmöglich durchsetzen? Dass es nicht reicht, den Arbeitgeber einfach auf die Rechtslage zu verweisen, wirst Du vielleicht bereits erkannt haben. Doch was entscheidet dann über den
Verhandlungserfolg, wenn nicht die Rechtslage?
Die
Kommunikations- und Verhandlungspsychologie hat maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg des Betriebsrats. Denn letztendlich kommunizieren und verhandeln Menschen miteinander. Es bedarf keiner weiteren Erklärung, dass hier
psychologische Prozesse eine gewichtige Rolle spielen.
Wie gelingt es dem Betriebsrat, den Vorhang zur
Psychologie des Gegenübers zu lüften? Ich möchte in dieser Episode zu dieser sehr interessanten Thematik einige Impulse geben. In dieser Episode komme ich unter anderem auch auf
- das Verhandeln nach dem Hardvard-Konzepts und
- das Neuroprofiling (ab Minute 16:00)
zu sprechen.
Ich wünsche Dir viele neue Erkenntnisse aus dieser Episode!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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