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Ein Standpunkt von Peter Haisenko.
Jeder Staat braucht Bedienstete, über die er verfügen kann und die unbedingt loyal sein müssen. Man nennt sie Beamte und die gab es schon in der Antike. Das deutsche Beamtenrecht hat während der letzten 200 Jahre mehrere Transformationen erlebt. Die der letzten 50 Jahre haben die Pflichten ausgehöhlt, aber die Privilegien sind erhalten geblieben.
Über Pensionen für Beamte wird immer wieder diskutiert. Gerade jetzt hat die ehemalige Bundestagspräsidentin und aktuelle Arbeitsministerin Bas eine neuerliche Diskussion angestoßen. Damit trifft sie einen Nerv der Rentner und sicherlich auf den Widerstand der Beamten. Dass eine Änderung des Pensionsrechts im Bundestag beschlossen werden könnte, ist unwahrscheinlich. Es sitzen zu viele Beamte im Bundestag, die ihre Privilegien nicht aufgeben wollen. Dennoch muss dieses Thema betrachtet werden.
Es sind vor allem zwei Punkte, über die sich Rentner zu recht beschweren können. Die Beamtenpension beträgt bis zu 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand ausbezahlt worden ist. Das sind die zwei Punkte. Ein Rentner hingegen erhält nur 48 Prozent seines Durchschnittseinkommens während der gesamten Arbeitszeit. Die Höhe der Rente bezieht sich also nicht auf die letzten zwei Arbeitsjahre. Das spiegelt sich dann wieder im Unterschied zwischen den Altersgeldern. Die durchschnittliche Beamtenpension betrug 2023 3.240 Euro pro Monat brutto, wohingegen der durchschnittliche Rentner nur über 1.543 Euro pro Monat verfügen kann. Das ist weniger als die Hälfte dessen, woran sich ein Pensionär erfreuen kann. So war das nicht gedacht, als die Berechnung für Beamtenpensionen festgelegt worden ist.
Kleines Gehalt, gute Pension
Noch unter dem Kaiser und auch später war das Salär für Beamte bescheiden. Zumal Beamte zumeist hochqualifizierte Fachleute waren. Aber der Beamtenstatus war verbunden mit hohem Sozialprestige und, wie heute, mit einer sicheren Arbeitsstelle. Es gab den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung. Beamtenpensionen gab es schon vor der Einführung des Rentensystems und so konnte der Staat die guten Leute motivieren, Beamte zu werden. Es war nur logisch, dass die Altersversorgung für die schlecht bezahlten Beamten prozentual zum Verdienst ziemlich hoch sein muss, damit ein Beamter seinen Sozialstatus auch im Ruhestand bewahren kann. Die durchschnittliche Lebenserwartung war ebenfalls nicht hoch und so waren die Pensionen in dieser Höhe für den Staat kein Problem.
Beginnend Ende der 1960er Jahre wurde das Beamtenrecht verändert. Beamte beklagten sich über ihre verhältnismäßig geringen Gehälter und erhielten Unterstützung von der damals regierenden SPD. Und natürlich von den beamteten Abgeordneten im Bundestag. Die Beamtengehälter wurden deutlich angehoben bis auf das Niveau, das in der Industrie üblich war. Zu diesem Zeitpunkt hätte auch die Berechnung für die Pensionshöhe angepasst werden müssen. Schließlich war der Grund für die Besserstellung weggefallen. Das geschah nicht und das bis heute.
hier weiterlesen: https://apolut.net/das-beamtenrecht-muss-vollstandig-neu-aufgestellt-werden-von-peter-haisenko/
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Ein Standpunkt von Peter Haisenko.
Jeder Staat braucht Bedienstete, über die er verfügen kann und die unbedingt loyal sein müssen. Man nennt sie Beamte und die gab es schon in der Antike. Das deutsche Beamtenrecht hat während der letzten 200 Jahre mehrere Transformationen erlebt. Die der letzten 50 Jahre haben die Pflichten ausgehöhlt, aber die Privilegien sind erhalten geblieben.
Über Pensionen für Beamte wird immer wieder diskutiert. Gerade jetzt hat die ehemalige Bundestagspräsidentin und aktuelle Arbeitsministerin Bas eine neuerliche Diskussion angestoßen. Damit trifft sie einen Nerv der Rentner und sicherlich auf den Widerstand der Beamten. Dass eine Änderung des Pensionsrechts im Bundestag beschlossen werden könnte, ist unwahrscheinlich. Es sitzen zu viele Beamte im Bundestag, die ihre Privilegien nicht aufgeben wollen. Dennoch muss dieses Thema betrachtet werden.
Es sind vor allem zwei Punkte, über die sich Rentner zu recht beschweren können. Die Beamtenpension beträgt bis zu 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand ausbezahlt worden ist. Das sind die zwei Punkte. Ein Rentner hingegen erhält nur 48 Prozent seines Durchschnittseinkommens während der gesamten Arbeitszeit. Die Höhe der Rente bezieht sich also nicht auf die letzten zwei Arbeitsjahre. Das spiegelt sich dann wieder im Unterschied zwischen den Altersgeldern. Die durchschnittliche Beamtenpension betrug 2023 3.240 Euro pro Monat brutto, wohingegen der durchschnittliche Rentner nur über 1.543 Euro pro Monat verfügen kann. Das ist weniger als die Hälfte dessen, woran sich ein Pensionär erfreuen kann. So war das nicht gedacht, als die Berechnung für Beamtenpensionen festgelegt worden ist.
Kleines Gehalt, gute Pension
Noch unter dem Kaiser und auch später war das Salär für Beamte bescheiden. Zumal Beamte zumeist hochqualifizierte Fachleute waren. Aber der Beamtenstatus war verbunden mit hohem Sozialprestige und, wie heute, mit einer sicheren Arbeitsstelle. Es gab den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung. Beamtenpensionen gab es schon vor der Einführung des Rentensystems und so konnte der Staat die guten Leute motivieren, Beamte zu werden. Es war nur logisch, dass die Altersversorgung für die schlecht bezahlten Beamten prozentual zum Verdienst ziemlich hoch sein muss, damit ein Beamter seinen Sozialstatus auch im Ruhestand bewahren kann. Die durchschnittliche Lebenserwartung war ebenfalls nicht hoch und so waren die Pensionen in dieser Höhe für den Staat kein Problem.
Beginnend Ende der 1960er Jahre wurde das Beamtenrecht verändert. Beamte beklagten sich über ihre verhältnismäßig geringen Gehälter und erhielten Unterstützung von der damals regierenden SPD. Und natürlich von den beamteten Abgeordneten im Bundestag. Die Beamtengehälter wurden deutlich angehoben bis auf das Niveau, das in der Industrie üblich war. Zu diesem Zeitpunkt hätte auch die Berechnung für die Pensionshöhe angepasst werden müssen. Schließlich war der Grund für die Besserstellung weggefallen. Das geschah nicht und das bis heute.
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