Rechtsbruch und Kriegsvorbereitung?
Ein Kommentar von Claudia Töpper.
Am Montag, den 01. Juni 2026, berichtete die Onlinenachrichtenplattform Tagesschau.de, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Änderung des Wehrpflichtgesetzes von dem Verteidigungsminister, Boris Pistorius als rechtswidrig erachtet.[1] Die Entscheidung des wissenschaftlichen Dienstes wurde nicht auf der offiziellen Seite veröffentlicht.[2] Sie soll lediglich dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen.[3]
Boris Pistorius hatte am 09. April 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, in dem er die Genehmigungspflicht einer Auslandsreise außer Kraft setzte, die aufgrund des neuen Wehrpflichtgesetzes seit Januar 2026 für Männer im wehrfähigen Alter zwischen 17 - 45 Jahren galt, die Deutschland länger als 3 Monate verlassen möchten.[4] Die Rücknahme in der einseitigen Allgemeinverfügung lautet wie folgt:
„Ausnahme von der Genehmigungspflicht: Männliche Personen, die der Genehmigungspflicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 WPflG unterfallen, werden allgemein von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Einer vorherigen Antragstellung oder individuellen Genehmigung bedarf es nicht.“[5]
Die Linksfraktion hatte das Gutachten bei dem wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, nachdem die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker bereits am 15. April 2026 die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen hatte. Nun gab der wissenschaftliche Dienst ihr Recht.
Die Begründung
Laut Tagessschau.de begründete der wissenschaftliche Dienst des Bundestages seine Einschätzung wie folgt. Das Verteidigungsministerium habe „damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschritten.“[6]
Das Ministerium kann laut Wehrpflichtgesetz zwar Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen. Jedoch hat es mit der Allgemeinverfügung eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. In dem Gutachten soll es weiter heißen: „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit.“ Das bedeutet, dass nur das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz oder Teile davon aufheben darf.
Zusätzlich unterstellen die Gutachter dem Verteidigungsminister in dem 13-seitigen Gutachten „grobe handwerkliche Fehler.“ Was mit dieser Aussage gemeint ist, zeigt sich in der weiteren Begründung. So verweisen die Gutachter auf den Grundsatz, dass bei Ausnahmen von einem Gesetz auch noch Fälle existieren müssten, für die das Gesetz weiterhin angewendet werden könne. Andernfalls wäre es keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Da die Formulierung in der Allgemeinverfügung des Verteidigungsministers jedoch „männliche Personen“ lautet, werden hier explizit alle männlichen Personen – ohne Ausnahmen – angesprochen, die von der Genehmigungspflicht bei Auslandsreisen ausgenommen sind. Es gibt somit keine männlichen Personen, für die dieses Gesetz weiterhin bestehen bleibt.
Der wissenschaftliche Dienst fügt noch hinzu: „Da dies auch noch ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das Verteidigungsministerium damit einen rechtlichen Dauerzustand. Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze anzuwenden und zu vollziehen.“[7]
Reaktion
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, äußerte sich zum Gutachten wie folgt: dies sei „ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Ihre schriftlichen Hinweise, dass die Allgemeinverfügung nicht legal sei, „seien von Pistorius‘ Beamten lapidar beiseite gewischt worden“.[8]
Die Folgen
Gilt nun für alle Männer im wehrfähigen Alter erneut eine Genehmigungspflicht? Da nur durch den Gesetzgeber oder das Gericht Gesetze und gesetzliche Vorschriften geändert werden dürfen, hat auch das Gutachten selbst keine unmittelbare Rechtswirkung.
..https://apolut.net/wehrpflichtgesetz-meldepflicht-zuruck-von-claudia-topper/
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