© Faksimile des Grundgesetzes von 1949, wie es jedes Mitglied des Parlamentarischen Rates erhielt (Exemplar von Theodor Heuss im Theodor-Heuss-Haus Stuttgart; Eigentum Familienarchiv Heuss).
„Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: „Heute wird die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewußt [sic] erlebt hat, der denkt bewegten Herzens daran, daß [sic] heute das neue Deutschland ersteht.“ (Konrad Adenauer)
Als der Parlamentarische Rat am 23. Mai 1949 im Rahmen einer feierlichen Sitzung in Bonn das Grundgesetz verkündete, war es zunächst als „Provisorium“ gedacht. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde es dann zur gesamtdeutschen Verfassung.
ERF-Hauptstadtkorrespondent Oliver Jeske meint: Zu unserer Verfassung gibt es auch 76 Jahre danach keine echte für Christen tragbare Alternative.
► Video: Die Geschichte des Grundgesetzes
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