Haus & Grund Stuttgart Geschäftsführer Ulrich Wecker spricht in dieser Folge mit Podcast-Profi Leif Ahrens über das Thema „Besichtigungsrecht des Vermieters“. Darf ich als Vermieter in meiner vermieteten Wohnung mal nach dem Rechten sehen? Welche Voraussetzungen für eine Besichtigung durch den Vermieter müssen erfüllt sein? Also darf ich bei einem konkreten Verdacht auf einen Wasserschaden in die Wohnung? Ich habe einen Termin mit meinem Mieter ausgemacht, um die Wohnung zu besichtigen – dann darf ich da auch Fotos machen, richtig? Mein Mieter macht die Tür nicht auf, obwohl ich Termine mit ihm und potenziellen Nachmietern bereits vereinbart habe. Zum Glück habe ich einen Ersatzschlüssel – kann ich also meine Besichtigungen durchführen bzw. den potenziellen Nachmietern diesen zur Verfügung stellen? Mein Mieter stimmt keinen der vorgeschlagenen Besichtigungsterminen zu, und führt als Begründung an, er sei berufstätig. Meine potenziellen Nachmieter/ Kaufinteressenten wollen die Wohnung aber bei Tageslicht besichtigen. Was tun? Ich habe Nachmieter/ Kaufinteressenten, denen ich Besichtigungstermine des Mietobjekts anbieten möchte. Am besten wären Einzeltermine über einen oder mehrere Tage. Muss der Mieter diesen zustimmen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in dieser Folge zu hören.
Shownotes:
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