Haus & Grund Stuttgart Geschäftsführer Ulrich Wecker spricht in dieser Folge mit Podcast-Profi Leif Ahrens über das Thema „Balkonkraftwerke“. Was genau versteht man unter einem „Steckersolargerät“, und wo liegt aktuell die maximale Wechselrichterleistung, damit eine Anlage als solche gilt? Seit dem 17. Oktober 2024 gibt es neue Regeln für Balkonkraftwerke. Was sind die wichtigsten Änderungen für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Haben Mieter jetzt einen generellen Anspruch darauf, eine Solaranlage am Balkon zu installieren, und unter welchen Voraussetzungen darf ein Vermieter dies dennoch ablehnen? Gilt in Eigentümergemeinschaften immer noch der Grundsatz „Kein Bauen ohne Beschluss“, auch wenn es sich um eine privilegierte Maßnahme handelt? Die WEG darf über das „Wie“ der Montage mitentscheiden. Welche Details können die Miteigentümer mehrheitlich festlegen? Warum ist ein „Grundsatzbeschluss“ für eine WEG oft sinnvoller als die Einzelgenehmigung für jeden Eigentümer? Sonderfall Eigentumswohnung: Ein Mieter möchte in einer Eigentumswohnung ein Kraftwerk anbringen. Warum muss der Vermieter hier erst die Erlaubnis der WEG einholen, bevor er dem Mieter zustimmen kann? Unter welchen Umständen kann ein Vermieter vom Mieter eine zusätzliche Sicherheitsleistung (Zusatzkaution) für das Rückbaurisiko verlangen? Welche praktischen Prüfungen, wie etwa zur Tragfähigkeit des Balkons oder zum Versicherungsschutz, sollten Vermieter vor einer Genehmigung unbedingt einfordern? Welche technischen Details und Nachweise muss ein Mieter oder Eigentümer seinem Vermieter bzw. Verwalter vorlegen, damit dieser den Antrag überhaupt prüfen kann? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in dieser Folge zu hören.
Shownotes:
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