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Neue Ausbildungskurse Mediation ab Oktober 2021 und Februar 2022.
Neuer Lehrpodcast "Episoden der Mediation"
Lern- und Wissensmanagement-Tool für unsere Ausbildungen und Seminare www.elemente-der-mediation.de
Webseite: www.inkovema.de
E-mail: [email protected]
Feedback und Bewertung bitte hier auf Apple Podcasts hinterlassen.
Dr. Jörg Schneider-Brodtmann, LL.M.: Rechtsanwalt und Zertifizierter Mediator, Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Inhalte:
Das StaRUG schließt mit der Schaffung eines gesetzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens die Lücke zwischen dem Insolvenzfahren als einem rechtsförmlichen und integrierten Gesamtverfahren und einem sog. außergerichtlichen „freien“ Sanierungsverfahren, das parteiautonomen und rein konsensual verläuft - und im Übrigen gesetzlich nicht geregelt ist.
Das StaRUG schafft zwei neue Rollen für diese vorinsolvenzliche Sanierungszeit: den fakultativen Restrukturierungsbeauftragten sowie den Sanierungsmoderator. Der obligatorische Restrukturierungsbeauftragte wird hingegen von Amts wegen bestellt.
Sowohl der fakultativen Restrukturierungsbeauftragten als auch der Sanierungsmoderator sind am Leitbild eines Mediators gedacht und formuliert worden, obschon sie auch Überwachungs- und Kontrollfunktion innehaben. Die Notwendigkeit für mediative Kompetenzen wurde zumindest gesetzlich nahegelegt. Echte Mediatoren sind alle Rollenträger im StaRUG jedoch nicht.
Mediative Fähigkeiten sind aber im StaRUG-Kontext gefordert, um verhandlungsfördernd und vermittelnd zu agieren.
Mediatorinnen können sich deshalb Tätigkeitsfelder als Wissens- und Erfahrungsvermittler im Austausch mit Sanierungs- und Restrukturierungsexpertinnen erarbeiten (Fortbildung) als auch ergänzend in der Praxis auftreten, um ebenjene Sanierungs- und Restrukturierungsexpert*innen zu entlasten (Praxis).
E-mail: [email protected]
Literatur: Schneider-Brodtmann, Jörg: Mediation in der Unternehmenskrise – Neue Impulse durch das StaRUG, in: ZKM 2021, 89-94
Dr. jur. Isabell Lütkehaus; Mediatorin und Autorin des Standardwerks „Basiswissen Mediation“, lebt und arbeitet in Berlin.
In eigener Sache
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Links
zur Person:
Nutze den Prozess, lass' Dich als Beraterin auf ihn ein!
Inhalte:
Sie alle, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, werden Momente kennen, in denen Sie sich etwas wacklig auf den Beinen fühlen, unsicher darüber, was in den nächsten Sekunden oder Stunden werden wird und welchen Erwartungen sie ausgesetzt sind, sei es bei einer wichtigen Präsentation, zum Beginn eines neuen Jobs oder eines neuen Projekts oder eines neuen Beratungsauftrages - und Sie mögen zuweilen auch Unsicherheit darüber empfinden, was sie von sich selbst erwarten können und bestenfalls selbst gespannt sind, inwieweit es Ihnen gelingt, auch sich selbst mit ihrer Leistung zu überraschen. Diese Momente der eigenen und buchstäblich fühlbaren Unsicherheit sind keinesfalls ausschließlich aus dem eigenen Innenleben heraus entstanden oder als solche erklärbar, obschon Ihre biografischen Prägungen und Erfahrungen das ihrige dazu beitragen mögen.
In Zeiten starker gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Verunsicherung kommen zudem äußere, wenn auch weniger fassbare Einflüsse hinzu, die eine diffuse Ungewissheit aufkommen lassen können. Diese verstärken die eigenen Unsicherheiten spürbar: Wird mein Job noch in drei Jahren existieren? Trägt sich mein Geschäftsmodell, mit dem ich mich selbständig gemacht habe? Kann ich meinen Job oder diesen Auftrag überhaupt den Standards entsprechend bewältigen? Wer kann mir helfen und mich beraten?
Kurz und gut: Ungewissheiten und Unsicherheiten sind heute allgegenwärtig und müssen von uns als Berater, als Mediatorinnen oder als Coaches gut versorgt, geklärt und eingebunden werden.
Darum soll es heute gehen: den konstruktiven Umgang mit der eigenen Unsicherheit und der zu beratenden Unsicherheit unserer Klienten.
Link:
Webseite von Benke Personalentwicklung
Die Deutsche Stiftung Mediation hat am 25.3.2021 dem Bundesjustizministerium und den Mediations-Stakeholdern die Idee zur Errichtung einer Bundesmediatorenkammer als wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Mediation offiziell per Rundmail vorgestellt. Eine Kammermitgliedschaft schaffe Vertrauen und fördere maßgeblich das Bekanntsein und die Akzeptanz von Mediation beim Verbraucher.
So klar die Aufgaben einer Kammer im deutschen Kammerwesen sind, namentlich die Sicherung qualitativ hochwertiger Berufsausübung sowie die konsistente Außendarstellung der Berufsträger, so unzureichend rechtfertigend ist es für die Verkammerung und ihrer Folge einer Zwangsmitgliedschaft, dass mit Hilfe einer Kammer die Außendarstellung erste gelingen würde.
Inhalte:
weitere Lösungsansätze für das diagnostizierte Problem zu weniger Mediationen und Sichtbarkeit dieser Methode
Es ist mittlerweile unumstritten, dass eine Anordnung zur Mediation, also genau genommen eine Anordnung, eine Mediation zu beginnen, keine Rechtsverletzung des Freiwilligkeitsgrundsatzes ist.
Hinweise:
Die Sanierung von finanziell angeschlagenen Unternehmen erfordert in zunehmend bereits in einem frühen Stadium des Sanierungswegs eine professionelle Begleitung. Hier können in Zukunft infolge des 2021 erlassenen StaRU-Gesetzes versierte Moderatoren und Mediatoren zum Zuge kommen. Wie es dazu gekommen ist und was im Einzelnen zu beachten sein wird, das bespricht der Mediator und Ausbilder Dr. Sascha Weigel mit dem Sanierungsexperten und Pionier auf dem Gebiet der SanierungsMediation Uwe Kassing.
Inhalte:
Uwe Kassing:
Dr. Hanna Milling lebt in Berlin und Chorin. Als Mediatorin und Coach begleitet sie Menschen und Organisationen bei der Lösung von Konflikten. Die studierte Diplom-Kulturwirtin und Doktorin der Philosophie ist Ausbilderin für Mediation BM® sowie ausgebildete Klärungshelferin und Lachtrainerin. Im Gespräch mit Sascha Weigel gibt sie Auskunft über die Anwendung von Geschichten in der Mediation.
Geschichten sind eine Provokation zum Umdenken. (Nossrat Peseschkian)
Inhalte in dieser Episode:
Funktionen von Geschichten:
Links:
Beratungsschulen, die psychologisch ausgerichtet sind und sich mglw. zu einer Allgemeinen Beratungstheorie verbinden werden:
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Inhalte:
Wenn es wie in Star Wars auch in der Mediation einen dunklen Lord gäbe, könnte er seinen Schülern fünf Leitsätze auf den Weg geben, die zur dunklen Seite der Mediation führen:
1. Sei Dir gewiss, Mediation kann nicht schaden. Sie ist immer den Versuch wert.
2. Deine Aufgabe ist es, die Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen. Überzeuge sie in jedem Fall von der Mediation und lenke ihren Blick weg von den Alternativen.
3. Bringe die Parteien dazu, dass sie sich einigen. Der Erfolg der Mediation ist die Vereinbarung. Lenke all Dein Handeln darauf.
4. Als Mediatorin hast Du auch die Verantwortung für die Entwicklung der Mediation selbst. Du bist die Hüterin der wahren Mediation. Glaube an ihr Wirken und erlaube kein Abweichen von der reinen Lehre.
5. Strebe stets die Versöhnung der Konfliktparteien an. Betrachte einen Streit erst als beendet, wenn beide Seiten wirklich vergeben und vergessen können.
„Das Bild und die Nachwirkung des Konfliktes und alles dessen, was man dem anderen vorzuwerfen hatte, bleibt im Bewusstsein bestehen und kann nicht verschmerzt werden. Aber um dies herum wächst nun doch die unverminderte Liebe und Anhänglichkeit, indem jene Erinnerungen und Resignationen nicht als Abzug wirken, sondern wie organische Bestandteile in das Bild des andern eingefügt sind, den wir nun sozusagen inklusive dieser Passiva in der Bilanz unsres Gesamtverhältnisses zu ihm lieben – wie wir doch einen Menschen auch mit all seinen Fehlern lieben, die wir nicht aus ihm fortdenken können. Die Bitternis des Kampfes, die Punkte, an denen die Persönlichkeit des andern versagt hat, die einen dauernden Verzicht oder eine immer erneute Irritation in das Verhältnis bringen – all dies ist unvergessen und eigentlich unversöhnt. Allein es ist sozusagen lokalisiert, als ein Faktor in die ganze Beziehung aufgenommen, deren zentrale Intensität darunter nicht zu leiden braucht.“(G. Simmel in Rammstedt, Georg Simmel Gesamtausgabe, Bd. 7, Frankfurt a.M. 1995, S. 343 f.)
Literatur:
Links:
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Mediation ist ein schillernder Begriff, dessen dunkle Seiten dadurch oftmals unerkannt bleiben. In zwei Teilen gehen Markus Troja und Sascha Weigel diesen dunklen Seiten der Mediation nach.
Die dunkle Seite ist eine Konsequenz der Macht und Einflussstärke von Mediator*innen.
Dabei gibt es einmal Gefahren, die durch die Mediation als Konfliktbearbeitungsverfahren ausgehen, weil strukturelle Konflikte unbeachtet bleiben und die Personen alleingemacht und vereinzelt eine unzureichende Konfliktvereinbarung untereinander treffen.
Manchmal ist die einzelne Konfliktvermittlung misslich, wenn dadurch die Organisation gehindert wird, vertiefter über das strukturelle Grundproblem nachzudenken und eine weitergehende Entscheidung zu treffen.
Genannte Literatur:
Fachbeitrag: Markus Troja, Die dunkle Seite der Mediation, ZKM 4/2019, 138-141.
Fachbuch: Fritz Breithaupt, Die dunkle Seite der Empathie. Frankfurt am Main 2017
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Inhalte:
„Deal Mediation“ – Mediation ohne Konflikt?
Bei der Vertragsmediation unterstützt ein neutraler Dritter die Parteien im Verhandlungsprozess - bis hin zum anvisierten Vertragsschlusses. Das Verfahren ist maßgeblich dadurch gekennzeichnet, dass zum Zeitpunkt des Prozessbeginns kein (manifester oder eskalierter) Konflikt vorliegt, sondern allenfalls ein - allseits anerkannter - Interessengegensatz, der jedoch durch potenzielle Interessensgleichläufe auf gemeinsam zu erschaffende Gewinne nicht im Vordergrund steht, sondern beachtet werden will. Konfliktpotenziale, die aufkommen, wenn gemeinsam etwas Neues geschaffen werden will, werden mithin ernst genommen - und die vertraglichen Absprachen von Beginn an mit Hilfe eines neutralen, allparteilich agierenden Dritten unterstützt.
Nutzen der Deal Mediation:
Im Grunde ist jede Streitbeilegung durch Mediation auf die Herbeiführung einer Einigung, also einen Vertrag ausgerichtet. Die Anwendung der Mediationsprinzipien auf Vertragsverhandlungen, denen kein (manifester) Konflikt zugrunde liegt, ist daher aus methodischer Sicht konsequent. Als Vorteile der Deal Mediation werden u.a. hervorgehoben, dass sich die Parteien bei Hinzuziehung eines Mediators mehr auf die Verhandlungsinhalte als den Prozess konzentrieren können, wertschöpfende Aspekte gegenüber der bloßen Wertverteilung stärker betont werden, Unterschiede im Verhandlungsstil und der Verhandlungsmacht der Parteien ausgeglichen, sprachliche und kulturelle Hürden überwunden und aus dem „Verhandlungsdilemma“ resultierende Verhandlungsblockaden leichter aufgelöst werden können. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil liegt darin, dass der einmal ausgewählte Vertragsmediator im Falle eines erfolgreichen Vertragsschlusses den Vertrag über dessen gesamte Laufzeit hinweg begleiten und beim Auftreten von Störungen und Eskalationen jederzeit zur Konfliktbeilegung eingesetzt werden kann. Der Vertragsmediator agiert in diesem Sinne als „Counsel to the Deal“.
Historie und Konzeption:
Das Konzept der Deal Mediation wurde zunächst in den USA als neues Tätigkeitsfeld für Rechtsanwälte vorrangig in komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen entwickelt und im Anschluss daran in Europa rezipiert. In Deutschland wurde diese Entwicklung bereits im Vorfeld des Mediationsgesetzes aufgegriffen und befürwortet, gleichwohl aber nicht im Mediationsgesetz rechtlich verankert.
Links:
Webseite Jörg Schneider-Brodtmann: Menold Bezler
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