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Der Routerzwang wurde mit dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zum ersten August beendet. Die Umrüstung des Anschlusses wird Verbrauchern aber von einigen Providern deutlich erschwert. Zugangsdaten werden nicht herausgegeben oder Abomodelle für vom Provider bevorzugte Geräte stark beworben. Haben Nutzer ein eigenes Gerät installiert, kürzen manche Netzbetreiber die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Markt für Kabelmodems sieht überdies momentan eher mau aus.
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Der Routerzwang wurde mit dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zum ersten August beendet. Die Umrüstung des Anschlusses wird Verbrauchern aber von einigen Providern deutlich erschwert. Zugangsdaten werden nicht herausgegeben oder Abomodelle für vom Provider bevorzugte Geräte stark beworben. Haben Nutzer ein eigenes Gerät installiert, kürzen manche Netzbetreiber die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Markt für Kabelmodems sieht überdies momentan eher mau aus.
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