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By c’t Magazin
The podcast currently has 19 episodes available.
In dieser Episode des c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ dreht sich alles um die Installation von Photovoltaik-Anlagen, die Einspeisung und Nutzung des erzeugten Solarstroms und die Eigenheiten bei der Inbetriebnahme.
Im zugrundeliegenden Fall verlief die Installation einer Solaranlage auf dem Dach des Eigenheims reibungslos. Doch als Christian B. die Anlage vom Solarunterbetrieb übernehmen will, wird er mit unerwarteten Problemen konfrontiert wird. Er überweist die verabredeten Kosten und wartet vergeblich auf die erhoffte Zahlungsbestätigung. Stattdessen flattert ein Bußgeld des Netzbetreibers ins Haus.
Im Podcast diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis die verschiedenen Finazierungsmodelle bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Wir beleuchten die Vorteile des Kunden bei Miete oder Kauf der Anlage und klären, auf welche Weise das Solarunternehmen davon profitiert. Und wir sprechen über die Fristen bei der Inbetriebnahme der Anlage und der Einspeisung des Solarstroms.
So wurde der Netzbereiber im Fall von Christian B. nicht rechtzeitig über die geplante Stromeinspeisung informiert, weshalb der ihm eine Vertragsstrafe auferlegte. Die kann der Kunde direkt an das Solarunternehmen weiterreichen, denn das sei dessen Aufgabe, weiß Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Urs Mansmann erläutert die möglichen Vergütungsmodelle für den selbst produzierten Strom und die technischen Voraussetzungen für eine sogenannte Direktvermarktung.
Warum ein eigener Stromspeicher bei der Erzeugung größerer Strommengen nicht immer profitabel ist, besprechen wir ebenfalls im Podcast.
Der Fall Christian S.: Enpal verunsichert Solar-Kunden
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Weitere Episode zu Solaranlagen
Vorsicht, Kunde! – Solaranlage darf nicht ans Netz
Eigentumsübergang
§ 929 BGB Einigung und Übergabe
**Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023 **
21C EEG Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel
Schadensersatzanspruch
§ 823 BGB
In dieser Episode des c’t-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“ behandeln wir einen kniffligen Fall im Online-Handel: Was tun, wenn man ein Paket an die falsche Adresse zurücksendet und der Empfänger, namentlich Amazon, weigert sich, das Paket zurückzugeben?
Ein Kunde will zwei Pakete an zwei verschiedene Online-Händler zurückschicken und verwechselt dabei die beiden Pakete. Als er seinen Irrtum kurz darauf bemerkt, setzt er alle Hebel in Bewegung, um das fälschlicherweise an Amazon geschickte Paket zurückzubekommen. Doch Amazons Kundenservice zeigt sich wenig kooperativ und statt einer einfachen Rücksendung verschwindet die Sendung in den Mühlen der Logistik.
Da der Kunde ursächlich für den Fehler verantwortlich war, steht die Frage im Raum, ob der Verlust des Pakets persönliches Pech ist. Das rückt Rechtsanwalt Niklas Mühleis mit einem Hinweis auf das BGB gerade. Dort findet sich der Paragraf 985 zum Herausgabeanspruch: Wer fremdes Eigentum besitzt, muss dies an den Eigentümer herausgeben, wenn er dazu aufgefordert wird.
Im c’t-Podcast diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion mit Niklas Mühleis die rechtlichen Hürden des Falls und sprechen über den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Weil das Pakt mit einem Rücksendeschein von Amazon verschickt wurde, kann der Kunde die Rücksendung nicht selbst beeinflussen. Der Kundendienst will sich mit dem Hinweis aus der Affäre ziehen, dass Amazon auch Empfänger der Sendung sei. Das lässt Niklas nicht gelten. Urs kritisiert die unflexiblen Prozesse bei dem großen Versandhändler, weiß aber auch um die Probleme des Massenkundengeschäfts.
In einem kleinen Exkurs sprechen wir über die Tücken des Amazon Marketplace und wie sich Amazon hier gegen mögliche Reklamationen absichert. Von der dort angebotenen A-bis-z-Garantie hält Niklas wenig, denn Amazon hat sich darin zahlreiche Ausnahmefälle vorbehalten und die Garantiefrist ist sehr knapp bemessen.
Wir klären im Podcast die rechtliche Situation bei Paketverlusten, wie Kunden sich gegenüber dem Empänger am Besten verhalten sollten und warum man beim DHL & Co. nicht auf Herausgabe eines einmal abgegebenen Pakets bestehen kann.
Für die Tonne: Wie Amazon mit fremdem Eigentum umgeht
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Herausgabeanspruch, § 985 BGB
Schadensersatzpflicht § 823 BGB
Besitz § 854 bis 872 BGB
Eigentum § 903 bis 1011 BGB
Diese Episode des c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ dreht sich um ein alltägliches Problem im öffentlichen Nahverkehr, nämlich wenn das digitale Ticket auf dem Smartphone plötzlich nicht mehr angezeigt wird.
Ein Fahrgast hatte für den Weg zum Flughafen vorschriftsmäßig ein digitales Bahnticket aktiviert, doch als der Kontrolleur kommt, wird das Ticket in der App nicht mehr angezeigt. Es stellte sich heraus, dass die App des Beförderungsunternehmens zwischenzeitlich ausgefallen war. Das wollte man dem Gast bei der Kontrolle aber nicht bezeugen, stattdessen verabreichte man ihm trotz gültiger Fahrkarte ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro.
Zwar werden die Beförderungs-Apps nicht täglich streiken, aber es könnte auch ein leerer Smartphone-Akku oder eine mangelhafte Internetverbindung schuld daran sein, wenn sich das digitale Ticket gerade nicht vorzeigen lässt. Ist in solchen Fällen die Anschuldigung des Schwarzfahrens angemessen?
Das diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. So erläutert Niklas, dass Fahren ohne Fahrschein als Erschleichung von Dienstleistungen gilt und dieses als Vergehen mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Allerdings tritt dieser Strafbestand nicht ein, wenn man ein gültiges Ticket besitzt. So steht es in der Eisenbahnverkehrsverordnung EVO.
Die EVO definiert zudem zwei unterschiedlich hohe Bußgelder, je nachdem, ob man ein Ticket nachweisen kann oder nicht. Dieser Nachweis darf auch nachträglich erfolgen. URs meint, dass die Digitalisierung es ermöglichen würde, schon während der Fahrt zu klären, ob ein gültiges Ticket vorliegt. Dass die Verkehrsunternehmen in Deutschland hier bislang keine kundenfreundlichen Prozesse etabliert haben, empört ihn sehr.
Wir klären im Podcast, wie man sich gegen vermeintliches Schwarzfahren wappnet, ob ein Screenshot des Tickets am Smartphone auch als Fahrkarte dienen kann und warum man immer einen Ausweis dabeihaben sollte.
Schwarzfahrt wider Willen: BVG-App lässt Tickets verschwinden
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO)
Schadensersatz bei Pflichtverletzung §280 Abs. 1 BGB
In dieser Episode des c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ beschäftigen wir uns mit einer horrenden Stromrechnung durch einen defekten Zähler.
Ein Energieversorger ermittelt für einen Privathaushalt einen Verbrauch von über 70.000 Kilowattstunden und verlangt als Nachzahlung happige 16.000 Euro. Als Monatsabschlag berechnet er fortan 3.700 Euro.
Allerdings lag der jährliche Verbrauch des Kunden in den vergangenen Jahren deutlich darunter. Aufgrund dieser Diskrepanz bittet der Kunde um eine Überprüfung seines Stromzählers. Der Energieversorger ignoriert den Wunsch jedoch und zieht stattdessen den überhöhten Betrag vom Konto des Kunden ein. Als der dagegen protestiert, kündigt das Energieunternehmen fristlos den Versorgungsvertrag.
Im Podcast diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis, wann eine solche Kündigung gerechtfertigt ist und wer im Falle vermeintlich überhöhter Abrechnungen welche Pflichten hat. So ist der Netzbetreiber für die Wartung und Reparatur des Zählers verantwortlich, es gibt aber gute Gründe, warum Kunden von Zeit zu Zeit ihren Zähler selbst kontrollieren sollten.
Urs erläutert, welche Ursachen ein plötzlich gestiegener Energiebedarf haben kann und wie man auffällig hohe Verbraucher im eigenen Haus aufspürt. Niklas weist darauf hin, dass der Energieversorger seine Kunden im Rahmen der Grundversorgung auch dann weiter mit Strom beliefern muss, wenn er den Vertrag fristlos gekündigt hat. Allerdings sind solche Grundversorgungstarife deutlich teurer als die sonst üblichen Abschlüsse.
Der Fall Werner H.: Überhöhte Rechnung wegen defektem Stromzähler
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Sonderkündigungsrecht nach §626
In dieser Episode des c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ dreht sich alles um ein kaputtes Handy.
Bei einem Pixel-Smartphone löst sich nach kurzer Zeit die Kameraabdeckung vom Gerät. Das gemäß IP67 wasserdichte Handy verliert dadurch offenbar seinen Schutz und es dringt Wasser ein. Dies stellt Google auch bei einer Geräteinspektion fest, doch statt ein Austauschgerät zu schicken oder das Pixel-Phone zumindest zu reparieren, versucht Google dem Kunden den schwarzen Peter zuzuschieben. Dabei zeigt das Handy von der abgefallenen Kameraabdeckung abgesehen keine äußeren Schäden.
Im Podcast besprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis, welche Möglichkeiten Kunden haben, wenn ein Händler derart mauert. Außerdem klären sie folgende Fragen:
Was bedeuten die IP-Schutzklassen beim Smartphone und wie entstehen sie? Wann sollten Kunden auf Nacherfüllung bestehen, welche Rechte haben sie in solchen Fällen und wie fordert man dieses Recht am besten ein?
Niklas weist darauf hin, dass man das defekte Gerät auch dann zur Verfügung stellen muss, wenn sich der der Händler dagegen sperrt, dass ein Sachmangel vorliegt. Urs erläutert, wie sich das Smartphone gegen Datenverlust schützen lässt, bevor man es einsendet. Die großen Hersteller haben hierfür den Reparatur- beziehungsweise Wartungsmodus vorgesehen. Der setzt allerdings voraus, dass das Smartphone noch ein Bild zeigt.
Warum IP-Schutzklassen zwar im Labor entstehen müssen und wann ihr frühestens selbst euer defektes Gerät reparieren solltet, besprechen wir ebenfalls im Podcast.
Der Fall Torsten R.: Google verweigert Gewährleistung bei Smartphone
c't-Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
IP-Schutzklassen:
Grundlegende Gesetze:
Beweislastumkehr innerhalb der Gewährleistungsfrist: §477 BGB
Sachmangel an Geräten: §434 BGB
Das Recht auf Nacherfüllung: §439 BGB
**Reparatur- bzw. Wartungsmodus: **
Pixel-Smartphones in den Reparaturmodus versetzen
Samsung-Smartphones in den Wartungsmodus versetzen
iPhones oder iPads für den Service vorbereiten
Huawei-Smartphones in den Wartungsmodus versetzen
Wer ein Gerät einschickt, um es reparieren zu lassen, hofft auf eine schnelle Abwicklung. Läuft dann schon beim Transport etwas schief, ist die Enttäuschung groß. Im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ klären Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis, worauf ihr bei der Rücksendung von Geräten achten sollten und welche Pflichten beim Händler liegen.
Zwar kommen viele online-Händler innerhalb der Garantiezeit für den Geräterückversand auf, doch nur weil sie die Transportkosten übernehmen, sind sie nicht unbedingt verantwortlich für den Transport. Die Rechtslage ist hier nicht abschließend geklärt, die Gerichte urteilen in vielen Fällen aber verbraucherfreundlich.
Ganz unabhängig davon ist es entscheidend, dass die Ware zum Transport sicher verpackt wird. Was ihr dabei beachten solltet, warum ein zweiter Karton oft eine gute Wahl ist und welches Material sich keineswegs zur Verpackung eignet, besprechen wir im Podcast.
Urs empfiehlt, bei teuren Geräten stets eine Transportversicherung abzuschließen. Die gibt es schon für 7 Euro. Niklas erklärt, dass es eine gute Idee ist, vor dem Versenden ein Foto vom Inhalt des Pakets zu machen. Und er weiß, warum es manchmal besser ist, sich statt auf die Garantie auf einen Widerruf oder den Rücktritt vom Kauf zu berufen.
Der Fall Sophia K.: Mangelnde Sorgfalt kann Garantieansprüche entfallen lassen
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Ihr habt vor geraumer Zeit einen Glasfaseranschluss beauftragt, doch seither werdet ihr mit Ausreden und leeren Versprechungen hingehalten? Dann solltet ihr euren Vertrag nochmal genau anschauen. In den meisten Fällen gibt es rechtliche Möglichkeiten, ihn vorzeitig zu beenden.
Noch besser ist es, auf die Vertragsdetails zu achten, bevor man einen Vertrag unterzeichnet. Wir besprechen, worauf es hier ankommt und welche Umstände eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Niklas verdeutlicht, warum es wichtig ist, bei Verzug eine angemessene Frist zu setzen und weshalb er Rücktritt oder Kündigung per E-Mail statt per Brief bevorzugt.
Meist will man den schnellen Internetanschluss trotz aller Verzögerungen haben. In solchen Fällen kann auch ein Vertragswechsel von DSL zur Glasfaser sinnvoll sein. Im Podcast klären wir, was einen echten Glasfaseranschluss ausmacht, und beleuchten die Unterschiede zwischen Fiber-to-the-Home, Fiber-to-the-Building und Fiber-to-the-Cabinet. Urs weiß, welche Auswirkungen eine hausinterne Mischung zwischen Glasfaser und Kupferkabel hat, warum sich die Glasfaser auch in solchen Fällen lohnt und weshalb beim Internet-Ausbau nicht immer gleich die ganze Straße aufgerissen werden muss.
Der Fall Rainer P.: Mitteldeutsche Kommunikationsgesellschaft patzt beim Glasfaserausbau
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Eure Rechte als Mieter in Episode 3:
Rücktritt und Sonderkündigung:
§ 323 BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
§ 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (auch Sonderkündigungsrecht genannt)
Der Fall Rainer P.: Mitteldeutsche Kommunikationsgesellschaft (MDDSL) patzt beim Glasfaserausbau
Bei Verspätung oder Ausfall von Zügen haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung, auch für eine Taxifahrt oder eine Hotelübernachtung. Die Fahrgastrechteverordnung gilt EU-weit, es gibt allerdings Spezialfälle wie Rail and Fly oder Fahrten mit dem Deutschlandticket. Im behandelten Fall konnte ein Kunde die fällige Entschädigung nur auf dem postalischen Weg einfordern, musste dazu mehrfach Briefe verschicken und scheiterte dennoch an der Bahn.
Im Podcast schlagen wir auch einen kleinen Bogen zum Fliegen und den dortigen Fluggastrechten. Bei denen geht es schnell um größere Summen: Bis zu 600 Euro Entschädigung können bei einer signifikanten Verspätung oder Flugannulierung fällig werden. Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis klären im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ folgende Fragen:
Welche Wege gibt es, Entschädigungszahlungen einzufordern, darf das Unternehmen einen derart umständlichen Schriftverkehr in Papierform verlangen und welche Fristen gelten für alle Beteiligten? Welche Schlichtungsstelle ist zuständig, falls die Bahn sich sperrt, und wann lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Wie gehen Anwälte bei Klagen zu Fahrgastrechten üblicherweise vor und wie arbeiten Fluggastportale wie Flightright?
c’t-Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Der Fall:
Verzögerungstaktik: Deutsche Bahn verschleppt Entschädigungszahlung
Fahrgastrechte
Fahrgastrechteformular der DB (PDF)
Erläuterungen der DB zu Fahrgastrechten
Eisenbahn-Bundesamt zur Durchsetzung von Fahrgastrechten
Fahrgastrechteverordnung:
Hinweise zur überarbeiteten Verordnung:
Fluggastrechte:
Fluggastrechteverordnung
Finanztipp zu Fluggastrechte-Portalen
Fluggastportal Flightright zu Fluggastrechten
Mit dem Widerrufsrecht bekommt ihr die Möglichkeit, einen Online-Kauf innerhalb einer bestimmten Frist zu überdenken und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Das gilt nicht nur für Warenkäufe, sondern auch für Dienstleistungen und Vereinbarungen, die online getroffen wurden.
Die Frist von 14 Tagen für den Widerruf beginnt mit Vertragsschluss. Innerhalb dieser Zeit könnt ihr die Ware zurücksenden und euer Geld zurückfordern. Das Widerrufsrecht dient übrigens nicht dazu, die Ware auf Mängel zu prüfen; dafür gibt es die Mängelgewährleistung. Bei Nichtgefallen etwa von Kleidung tritt stattdessen das Rückgaberecht des Händlers in Kraft. Bis wann die Gegenpartei das Geld zurückzahlen muss, besprechen wir im Podcast.
Dass es trotzt verbrieften Widerrufsrechts allerhand Hürden geben kann, zeigt der im Podcast behandelte Fall. Darin geht es um den Kauf eines Smartphones, den ein Kunde direkt nach Erhalt des Geräts widerrufen hatte. Als er das Smartphone an den Händler zurücksendet, verweigert dieser die Annahme, das Gerät sei defekt und deshalb ein Garantiefall. Außerdem behält er den Kaufpreis ein.
Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis klären c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ dazu folgende Fragen:
Was bedeutet das Widerrufsrecht, wann gilt es und für wen? Wer ist für die Rücksendung verantwortlich und wer hat im Schadensfall die Beweispflicht? Welche Fristen sind angemessen bei der Abwicklung eines Widerrufs und wann darf ich mit der Rückzahlung rechnen? An wen ihr euren Widerruf richten müsst, welches Formular ihr dafür verwendet und wohin ihr das Gerät zurücksendet, klären wir ebenfalls im Podcast.
Außerden haben wir für euch noch ein paar Hinweise für unsere beiden letzten Episoden zu falschen Inhalten von Amazon-Paketen und zum Umgang mit Mahnbescheiden und Inkassounternehmen.
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Der Fall:
Musterbrief:
Grundlegende Gesetze:
Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt, § 347 BGB
Rechtsfolgen des Widerrufs (Rückzahlung), §357 Abs.4 BGB
Entwicklung des Widerrufsrechts
Im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ dreht sich diesmal alles um das Sonderkündigungsrecht bei bestehenden Verträgen. Ein Provider kann einem Kunden nach dessen Umzug keinen adäquaten Anschluss am neuen Wohnort anbieten. Doch statt die Sonderkündigung zuzulassen, schaltet er ein Inkassounternehmen ein und droht mit einem negativen Schufa-Eintrag. Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis klären dazu folgende Fragen:
Unter welchen Bedingungen kann man Verträge außer der Reihe, also frühzeitig kündigen? Wie mache ich eine solche Sonderkündigung am besten geltend und wie verhalte ich mich, wenn sich der Vertragspartner dagegen sperrt? Darf mein Vertragspartner meine Daten anlassbezogen an ein Inkassounternehmen weitergeben und welche Folgen hat das für die Kunden? Ob tatsächlich ein Schufa-Eintrag erfolgt ist, lässt sich mit einer kostenlosen Anfrage bei der Auskunftei ermitteln. Wie ihr hier vorgeht, klären wir ebenfalls im Podcast.
Luftumzug: Vodafone will ohne Leistung kassieren
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Selbstauskunft einholen:
Schufa-Score kostenlos per Bonify-App:
Selbstauskunft CRIF
Selbstauskunft Boniversum (Creditreform), Sofortauskunft S:
Grundlegende Gesetze:
Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften, §31 (2) BDSG
Auskunftsrecht der betroffenen Person, §34 BDSG
Das Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
Recht auf Löschung, Art.17 DSGVO
Das Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO
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