Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t
Wer zu lange beim selben Stromanbieter bleibt, zahlt nicht selten überhöhte Preise. Deshalb empfehlen Experten, den Stromlieferanten ab und an zu wechsel. Blöd nur, wenn dabei etwas schief läuft, denn dann landet man automatisch in einem deutlich teureren Tarif. Was ihr in solche einem Fall tun solltet und vor allem, was euch dann zusteht, besprechen wir im Podcast.
Grundlage ist der Fall von Axel K., der zum Ablauf seines bestehenden Vertrags den Energielieferanten wechseln möchte. Der neue Anbieter zahlt ihm eine beachtliche Wechselprämie und die Kilowattstunde Strom wird für K. günstiger als vorher. Theoretisch jedenfalls, denn der Anbieter versemmelt die korrekte Anmeldung, weshalb Axel K. beim sogenannten Grundversorger landet. Bei dem gibt es keine Prämien und der Strom ist deutlich teurer.
Im Vorsicht-Kunde-Podcast diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis, was man bei einem Anbieterwechsel beachten sollte, wie ihr gute Angebote findet und wer bei so einem Wechsel welche Aufgaben hat.
Die Rolle des Grundversorgers ist es, auch bei denjenigen Kunden die Energieversorgung sicherzustellen, die keinen Vertrag haben, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Das sind zum Beispiel säumige Kunden, die aus ihrem alten Vertrag rausgeflogen sind. Oder eben, wenn beim Vertragswechsel etwas schief läuft. Alle Energiebezieher in Deutschland ohne Vertrag fallen automatisch in diese – deutlich teurere - Grundversorgung. Dabei ist Grundversorger in einem Gebiet immer das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden beliefert. Also sozusagen der größte Fisch im Teich.
Richtig günstige Altverträge für Strom gibt es nach Einschätzung von Urs nicht, da die Stromanbieter steigende Kosten stets auf ihre vorhandenen Kunden umlegen. Deshalb lohnt sich hin und wieder der Wechsel. Für die Suche nach einem besseren Tarif empfiehlt er Vergleichsportale.
Im Podcast klären wir, ob ein Stromanbieter euren Wechselwunsch ablehnen kann, wann ein Vertrag zustande kommt und warum sich Vergleichsportale lohnen, obwohl sie keine neutrale Instanz sind. Falls der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, steht euch übrigens wie im Fall von Axel K. ein Schadensersatz zu – auch wenn Unternehmen diese rechtliche Pflicht gern als besonderes Entgegenkommen bezeichnen.
Der Fall Axel K.: Stadtwerke München versemmeln Stromanbieterwechsel
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
§ 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Grundversorgungspflicht
§ 2 Absatz 2, Stromgrundversorgungsverordnung (Strom-GVV)
§ 433 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
§ 280 ff BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung