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In der aktuellen Episode sprechen wir über Probleme beim Paketversand, insbesondere wenn Pakete verloren gehen. Niklas klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?
Wer bei einem missglückten Versand haftet, hängt vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister.
Urs rät dringend dazu, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, damit sie beim Transport auch mal rauer behandelt werden kann. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung am Haus zu erteilen. Ulrike weist darauf hin, dass die Pakete dann nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie abgelegt hat. Sie bevorzugt deshalb eine Packstation, bei Niklas nehmen stattdessen die Nachbarn alle Sendungen entgegen.
Geht ein Paket verloren, sollte man einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann wurde sie verschickt und mit welcher Liefernummer quittiert. Außerdem sollte man alle Belege anhängen, eine Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand und der Verlustklärung angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld auf sich hat, klären wir Podcasts.
Der Fall Andreas K.: Vorsicht Kunde: Lange Reaktionszeiten bei DPD
Gesetze und Verordnungen:
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
§ 475 Abs. 2 BGB Verbrauchsgüterkauf: Gefahr des zufälligen Untergangs
§ 823 Absatz 1 BGB Schadensersatzpflicht
Ein verlockendes Angebot im Rahmen einer Kundenrückgewinnung, eine mündliche Zusage am Telefon und am Ende gilt der versprochene Rabatt doch nicht. Was passiert, wenn die mündlichen Absprachen später in der Vertragszusammenfassung fehlen und wie verbindlich sind mündlichen Zusagen überhaupt?
Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, erklärt Niklas. Ein Vertrag kann mündlich, schriftlich oder sogar rein durch schlüssiges Verhalten wie täglich beim Brötchenkauf zustande kommen. Nur wenige Verträge wie Miet- oder Arbeitsverträge und notarielle Beurkundungen benötigen die Schriftform. Eine mündliche Zusage am Telefon ist demnach bindend, doch kommt es zum Streit, steht Aussage gegen Aussage.
Deshalb solltet ihr die schriftliche Vertragszusammenfassung der mündlichen Vereinbarung, die ein Anbieter nach einem Telefonat schickt, sofort prüfen. Falls sie nicht mit der mündlichen Absprache übereinstimmt, solltet ihr möglichst schnell schriftlich reklamieren und dem Anbieter eine kurze Frist zur Korrektur setzen. Dabei ist es wichtig, das gesetzliche Widerrufsrecht im Auge zu behalten. Wer zu lange auf Korrekturen wartet, verliert diese einfache Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen und steckt im Beweisdilemma, warnt Niklas.
Urs vermutet hinter den vagen Aussagen von Kundenservices oft Systemprobleme: Was im System nicht vorgesehen ist, kann der Mitarbeiter auch nicht eingeben. Für den Kunden ist das jedoch unerheblich. Niklas bringt mal wieder seine Lateinkenntnissen an, die Ulrike leider fehlen. "Pacta sunt servanda" bedeutet im Zivilrecht "Verträge sind einzuhalten". Dass in einigen Fällen §164 BGB weiterhilft und wieso der Gesprächspartner sich nicht mit einem Hinweis auf Datenschutz aus der Affäre ziehen kann, besprechen wir im Podcast.
Der Fall Martin K.: O2 verweigert Rabatt für DSL-Anschluss
Gesetze und Verordnungen:
§ 164 BGB: Vertretungsmacht bei Stellvertretung
§ 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Artikel 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 59 Telekommunikationsgesetz (TKG): Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
Wer mehr über den eigenen Stromverbrauch erfahren möchte und diesen flexibel auf die jeweils aktuellen Strompreise anpassen kann, braucht ein Smart Meter. Solche intelligenten Messstellen erfassen den Verbrauch im Viertelstundentakt und übermitteln die Daten zum Messstellenbetreiber, der sie an den örtlichen Netzbetreiber und der wiederum an den Stromanbieter weiterreicht. Seit diesem Jahr haben Kunden Anspruch auf ein intelligentes Messsystem: Theoretisch muss es auf Wunsch innerhalb von vier Monaten eingebaut werden.
In der Praxis scheitert das aber oft daran, dass die Messstellenbetreiber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Handwerksbetriebe nicht mit der Installation, der Einbindung ins Netzwerk und der Anmeldung hinterherkommen. Die Installation funktioniert meist noch, denn die kann jeder Elektriker übernehmen. Problematischer ist schon die Netzwerkanbindung, und bei der Kommunikation der beteiligten Unternehmen untereinander geht das meiste schief, berichtet Urs.
Hat man mit dem Energieversorger einen Vertrag über einen dynamischen Stromtarif abgeschlossen, bietet dieser oft einen preislich interessanten Übergangstarif an. Der sollte nicht an einen festen Ablauftermin geknüpft sein, sondern bis zur Einrichtung des Smart Meters und der Umstellung auf den neuen Tarif läuft, rät Niklas. Dauert der Wechsel dann länger und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, können Kunden Schadensersatz nach §280 BGB einfordern. Die Bundesnetzagentur hält auf ihrer Webseite Vorlagen für Beschwerden bereit.
Der Einbau des Smart Meter darf bei einem Stromverbrauch von unter 6000 kWh pro Jahr maximal 100 Euro kosten. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten, die zwischen 30 und 50 Euro liegen. Höhere Installationskosten muss der Messstellenbetreiber sehr genau begründen. Das gilt aber nur, wenn man den grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt hat, warnt Urs. Überlässt man den Einbau einem anderen Unternehmen, etwa dem Installateur der Photovoltaikanlage, sollte man den Kostenvoranschlag sehr genau daraufhin prüfen. Außerdem kommen oft weitere Kosten hinzu, etwa wenn ein neuer Zählerkasten eingebaut werden muss oder es an Ort und Stelle weder WLAN noch Ethernet gibt.
Weil sich aus den erfassten Energiedaten einige sehr persönliche Dinge ableiten lassen, prüft und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der In¬formationstechnik (BSI) sowohl Geräte als auch Betreiber. Wer die personenbezogenen Daten verarbeiten darf, beschreibt das Messstellenbetriebsgesetz.
Der Fall Martin B.: Octopus Energy vergeigt Smart-Meter-Installation
Gesetze, Regelungen, Vorlagen:
§ 21 Messstellenbetriebsgesetz: Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme
§ 49 MsbG: Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 14a EnWG: Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Artikel 25, DSGVO: Datenschutz durch Technikgestaltung
Artikel 32, DSGVO: Sicherheit der Verarbeitung
Broschüre der Bundesnetzagentur zu intelligenten Messsystemen
Vorlagen der BSI für Beschwerden
Wer seine Wohnung umgestaltet, oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Doch wehe, wenn das Unternehmen das Angebot als kritisch einstuft. Dann zieht es die Anzeige ein und kann danach das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren.
Die Einstufung für vermeintliche AGB-Verstöße erfolgt automatisch, also ohne Eingriff eines Menschen. In einem zweiten Schritt kann die Kleinanzeigen-Moderation die Entscheidung überprüfen, muss sie aber nicht. Gemäß Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte eine solche automatisierte Entscheidungsfindung verhindert werden, sofern sie rechtlich relevante Wirkung hat, erklärt Niklas. Und weist zugleich auf die Ausnahme in Artikel 22, Absatz 2 a hin. Diese greift, sofern die vollautomatisierte Entscheidung notwendig ist, um ein Vertragsverhältnis zu erfüllen. Geht man davon aus, dass wöchentlich mehrere zehntausend Inserate bei Kleinanzeigen online gehen, ist es dem Unternehmen kaum möglich, diese komplett manuell auf unzulässige Inhalte zu prüfen.
Über eine Kontensperrung bei Kleinanzeigen kann man sich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme beschweren. Beschwerden sind jedoch nicht so einfach, denn Kleinanzeigen verrät nicht, weshalb eine Anzeige gesperrt wurde. Hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau anschauen sowie die unzulässigen Aktivitäten studieren und auf keinen Fall dieselbe Anzeige erneut schalten, rät Urs. Denn dann greift wieder die Entscheidungsautomatik und sperrt den Nutzeraccount womöglich dauerhaft, weil ein mehrfacher Verstoß vorliegt. Und wer einmal dauerhaft ausgeschlossen wurde, darf sich auch nicht mit einem anderen Nutzerkonto anmelden. Was Betroffene tun sollten, wenn sie von Kleinanzeigen ausgesperrt werden, diskutieren wir im Podcast.
Der Fall Falk K.: kleinanzeigen.de sperrt Kunden aus
Nutzungsbedingungen und DSGVO:
Nutzungsbedingungen von Kleinanzeigen
Unzulässige Aktivitäten bei Kleinanzeigen
Artikel 22, DSGVO: Automatisierte Entscheidungen
Lotto, Sportwetten, online-Casino – Glücksspiel ist beliebt. Der Gewinn beim Glücksspiel hängt allerdings ausschließlich vom Zufall ab und ist nicht planbar. Genau dieser Zufalls unterscheidet Glücksspielen von anderen Spielen wie beispielsweise Pokern, dessen Ausgang man mit ausreichend Übung und Geschick zumindest in Teilen beeinflussen kann.
Wer beim Glücksspiel gewinnt, muss auf den Geldwert, das gewonnene Auto oder andere Gewinne keine Steuern zahlen. Wer dagegen professionell spielt, etwa besagtes Pokerspiel, muss seinen Gewinn versteuern. Die Einnahmen aus Glücksspielen kommen anders als beim Poker nicht nur dem Veranstalter, sondern auch der Allgemeinheit zugute: Der Staat bekommt einen Teil der eingesetzten Gelder, um sie sinnstiftend für wohltätige Zwecke auszugeben.
Wer einen Lottogewinn erbt, muss diesen anders als der ursprüngliche Gewinner im Rahmen der Erbschaftssteuer versteuern. Dabei haben Erben ein Recht auf Auszahlung, erklärt Niklas. Um etwaige Widersprüche auszuräumen, sollten Betroffene mit einem Erbschein nebst Angabe von Adresse und Kontonummer beim Vertragspartner auf sofortige Auszahlung bestehen. Etwaige Nutzerkonten der Verstorbenen sollten anschließend im Rahmen des Sonderkündigungsrechts wegen Todesfall aufgelöst werden.
Wird ein Konto durch einen Todesfall nicht mehr genutzt, darf es der Glücksspielanbieter erst mit Ablauf der in den AGB genannten Frist kündigen. Einige Glücksspielanbieter neigen wie bei dem im Podcast behandelten Fall von Jochen B. dazu, Erben zu verunsichern, indem sie unzutreffende Angaben machen. Wie man in solchen Fällen vorgeht, besprechen wir im Podcast.
Der Fall Jochen B.: Lottohelden.de will vererbtes Guthaben behalten
Gesetze:
Glücksspielstaatsvertrag 2021
Vor dem Eingang des Supermarkts gibt es häufig freie Parkplätze für E-Autos. Verstoßen Autofahrer gegen geltendes Recht, wenn sie dort ein kraftstoffbetriebenes Fahrzeug parken? Wir diskutieren, welche Strafen ihnen drohen, was genau einen E-Stellplatz im öffentlichen Raum kennzeichnet und welche Möglichkeiten Ladesäulenbetreiber bei der Parkraumüberwachung haben?
Solche Parkplätze müssen eindeutig als reine E-Auto-Parkplätze gekennzeichnet sein, erklärt Urs. Ein Hinweis auf die Ladesäule durch das Schild Nr. 365-65 mit zwei Ladesäulen nebst Ladekabel reicht hier nicht aus. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass nur eine spezielle Beschilderung rechtlich bindend ist. So muss das blaue Parken-Schild (Nr. 314, 315) mit einem Zusatzzeichen kombiniert werden, um den Platz speziell für Elektrofahrzeuge zu reservieren, weiß der c’t-Redakteur. Das kann das Autosymbol mit Stecker (Nr. 1010-66) oder ein Schild mit dem Schriftzug „Elektrofahrzeug“ (Nr. 1050-33) bzw. „Elektrofahrzeug während des Ladevorgangs“ (Nr. 1050-32) sein.
Während in den USA öffentliche Ladesäulen häufig mit Kameras bestückt sind, ist das hierzulande nahezu ausgeschlossen. Videoüberwachung stellt jedoch einen starken Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, erklärt Rechtanwalt Niklas Mühleis. Im Sinne des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unterbinden die Aufsichtsbehörden den Kameraeinsatz im öffentlichen Raum. Allenfalls regelmäßiger Vandalismus an einer Ladesäule könnte eine befristete Videoüberwachung rechtfertigen, weiß Niklas. Bei Verstößen gegen unberechtigtes Parken muss stattdessen das Ordnungsamt Knöllchen verteilen.
Anonymes Laden ist anders als beim Betanken eines Benziners per Bargeldzahlung nicht möglich, da die Säule nur freigeschaltet wird, wenn man sich mit seinem Account beim Betreiber anmeldet. Deshalb ließ sich der Ladevorgang des dem Podcast zugrundeliegenden Falls von Michael J. eindeutig vom Ladesäulenbetreiber nachvollziehen. Der hatte seine Bitte um Zahlungsmöglichkeit über Monate ignoriert und ihn stattdessen aus der App ausgesperrt.
Im c’t Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ diskutieren Urs, Niklas und Moderatorin Ulrike Kuhlmann, was dahinter steckt, warum man E-Autos daheim nicht an einer herkömmlichen Schuko-Steckdose laden sollte und welche Ladevarianten stattdessen üblich sind.
Der Fall Michael J.: Ladesäulenbetreiber Aral bekommt Buchungsprobleme nicht in den Griff
Gesetze:
§3 Elektromobilitätsgesetz: Bevorrechtigungen
§13, Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO): Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
§39, Abs. 10 Straßenverkehrsordnung (StVO): Verkehrszeichen, (Zusatzzeichen für E-Fahrzeuge)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Abs. 1g: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Nr. 55a Bußgeldkatalog: Bußgeld bei Parkraumverstoß
Auch neue Smartphones können Schäden zeigen oder ganz kaputt gehen. Reklamiert man etwaige Mängel innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist, sollte der Händler sie zügig beheben.
Bei einer solchen Reklamation haben Kunden gemäß § 439 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht auf Nacherfüllung. Grundsätzlich besteht dabei die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels, also einer Reparatur, und Lieferung einer mangelfreien Sache, also eines Ersatzgeräts.
Dieses Wahlrecht wird nur eingeschränkt, falls die Reparatur sehr aufwändig und damit unverhältnismäßig teuer oder nicht sinnvoll wäre, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis. In solchen Fällen kann der Händler eine Reparatur verweigern und stattdessen ein gleichwertiges Ersatzgerät bereitstellen.
„Gleichwertig“ betrifft in diesem Fall alle maßgeblichen Eigenschaften des Gerätes, also seine Funktionalität und Leistungsfähigkeit, erklärt Niklas. Das wäre bei einem Smartphone etwa der Fall, wenn dasselbe Modell gestellt wird. Auch die Ästhetik kann je nach Gerätekategorie eine Rolle spielen. Bei Geräten mit Bildschirm sollte dieser keine Kratzer haben, sofern das reklamierte Gerät ebenfalls kratzerfrei ist. Bei Baumaschinen sind Schmutz und Kratzer dagegen eher akzeptabel.
In dem im c’t-Podcast zugrunde liegenden Fall hatte ein Kunde ein flimmerndes Handy reklamiert und von der Werkstatt nach mehreren Anläufen ein Ersatzgerät mit deutlichen Gebrauchsspuren erhalten. Darauf wollte sich der Kunde nicht einlassen und stattdessen vom Kaufvertrag zurücktreten. Da das Smartphone ein subventioniertes Gerät mit monatlichen Abschlägen auf den Mobilfunkvertrag war, wollte der Händler die Rückgabe des Handys aber nur akzeptieren, wenn der Kunde zugleich den Mobilfunkvertrag beendet.
Um welche Art von Vertrag es sich im Detail handelt, erschließt sich aus den Vertragsunterlagen nicht sofort, weiß c’t-Redakteur Urs Mansmann. Kunden solcher subventionierten Geräte sollten deshalb unbedingt die Vertragsbedingungen studieren. Zuweilen kassieren die Provider auch über die Mindestlaufzeit von zwei Jahren hinaus monatliche Abschlagszahlungen, warnt Urs.
Im c’t Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ diskutieren Urs, Niklas und Moderatorin Ulrike Kuhlmann außerdem, was es mit der Beweislastumkehr innerhalb der Gewährleistung auf sich hat und woran sich ein Sachmangel festmacht und ob sich subventionierte Smartphones heute noch lohnen.
Der Fall Axel A.: O2 ignoriert Kundenrechte bei Handyvertrag
Gesetze:
Wenn ein Blitz einschlägt, kann das erhebliche Folgen für elektrische Geräte haben. Die Frage ist, wer für etwaige Störungen und Schäden im Haus zuständig ist, sie also beheben muss. An einem konkreten Fallbeispiel klären wir eure Rechte bei daraus folgenden Störungen eures Internetzugangs. Die sind auch monetärer Natur.
In dem im Podcast zugrundeliegenden Fall hat der Kunde, Marc S., einen neuen schnellen Internetanschluss auf Glasfaserbasis. Doch nach einem Gewitter ist die optische Schnittstelle zwischen ins Haus geführter Glasfaser und LAN-Anschluss am Router gestört. Der Optical Network Termination (ONT) besitzt zwar Internetverbindung nach draußen, reicht diese aber nicht an den Router weiter. Nachdem S. die Störung beim Provider meldet, passiert wochenlang nichts, die Internetverbindung bleibt stumm.
Dabei haben Verbraucher auch im Fall umweltbedingter Störungen wie nach einem Gewitter sehr konkrete Ansprüche. So legt §58 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) das Recht auf eine schnelle Entstörung fest: Der Provider muss innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung tätig werden. Passiert das nicht, steht betroffenen Kunden eine Entschädigung zu, die sich schnell zu höheren dreistelligen Beträgen aufsummieren kann. Rechtsanwalt Niklas Mühleis rät deshalb, den Provider auf diesen Entschädigungsanspruch und auf das Recht auf schnelle Entstörung nach § 58 TKG hinzuweisen. Zusätzlich können Kunden die Bundesnetzagentur einschalten, die zwar keine Individualrechte durchsetzt, aber durchaus als Druckmittel taugt. Denn als Aufsichtsbehörde hat die Bundesnetzagentur gemäß §123 TKG umfassende Befugnisse gegenüber nachlässigen Providern.
Störungsmeldungen richten Kunden am besten direkt an die Störungsstelle beziehungsweise den Kundendienst. Eine E-Mail-Adresse sollte auf der Internetseite des Providers zu finden sein. Gibt’s keine Reaktion, kann man bei weiteren Beschwerden auch andere Abteilungen des Unternehmens in CC nehmen. Diese Streuwirkung kann im Gegenteil bewirken, dass sich einer der Adressaten zuständig fühlt, meint Niklas. Im c’t-Podcast liefert er weitere konkrete Tipps für den Umgang mit Störungsfällen.
Der Fall Marc S.: Deutsche Glasfaser tauscht defektes Modem nicht
Ältere Vorsicht-Kunde-Episode zu Problemen am Glasfaseranschluss
Gesetze:
§ 68 TKG: Schlichtung
§58 TKG: Entstörung
§280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
§281 BGB: Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
Beim Notebook-Neukauf kann man professionelle Umzugsservices beauftragen, die Daten vom alten auf das neue Gerät zu übertragen. Wenn die Daten später auch auf Neugeräten anderer Käufer auftauchen, ist das nicht nur ärgerlich, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen.
Der beauftrage Servicepartner muss prüfen, wo die privaten Daten überall gelandet sein könnten. Betroffene sollten den Vorfall sofort melden und auch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens über die Datenpanne informieren.
Der in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgeschriebene Grundsatz der Datenminimierung legt fest, dass ein Unternehmen nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeiten darf, die es für den Vorgang wirklich benötigt und nur so lange, wie es sie wirklich braucht. „Es darf keine Datenhaltung auf Halde geben“, mahnt Rechtsanwalt Niklas Mühleis.
In dem im c’t-Verbraucherschutz-Podcast behandelten Fall von Luisa M. wurde dieser Grundsatz offenbar nicht berücksichtigt. M. hatte ein neues MacBook Air inklusive Umzugsservice erworben. Der Datenumzug klappt auch, allerdings erfährt M. einige Monate später, dass ihre privaten Daten auf einem fremden Notebook gelandet sind.
c’t-Redakteur Urs Mansmann fordert, dass Unternehmen auf, gerade mit massiven Datenpannen transparent umzugehen. Gemäß Artikel 34 der DSGVO haben Betroffene ein Recht zu erfahren, wie es dazu gekommen ist und was das Unternehmen tun wird, um Derartiges künftig zu verhindern. Geben die Firmen solche Informationen nicht weiter, stehen hohe Bußgelder ins Haus.
Betroffene haben in vielen Fällen ein Recht auf Schadensersatz durch das Unternehmen. Doch ein Schmerzensgeld, wie der Ausgleich des immateriellen Schadens oft genannt wird, fällt hierzulande nicht besonders üppig aus.
Wie sich die Folgen etwaiger Pannen durch Backup und Verschlüsselung vorab in Grenzen halten lassen, wie Betroffene bei einer Datenpanne zu ihrem Recht kommen, und in welcher Höhe etwaige Schmerzensgelder liegen, besprechen wir im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“.
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Der Fall Luisa M.: Kunden-Backup landet bei fremder Person
c’t-Artikel zum Backup
So funktioniert die Geräteverschlüsselung von Windows
Windows-Sicherheitspaket: Backups ganz einfach
Verlässliche Datensicherungen unter Linux, macOS und Unix
Reparaturmodus für iOS-Geräte
Wartungsmodus für Samsung-Mobilgeräte
Reparaturmodus für Pixel-Smartphones
Verordnung:
Artikel 5 DSGVO: Grundsätze zur Datenminimierung
Artikel 9 DSGVO: Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 33 DSGVO Meldung eines Datenschutzvorfalls an die Aufsichtsbehörde
Artikel 34 DSGVO Mitteilungspflicht bei Schutzverletzungen an die betroffene Person
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, kann die eigenen Stromkosten mit einem Energiespeicher weiter optimieren. Zumindest, sofern der Speicher ordentlich funktioniert. Falls das Gerät häufiger ausfällt oder sich andere Schäden zeigen, empfiehlt sich in vielen Fällen ein Austausch.
In dem im c’t-Verbraucherschutz-Podcast behandelten Fall hatte Christopher S. einen Stromspeicher mit einer 10-jährigen Garantie erworben. Doch nach wenigen Monaten zeigten sich erste Ausfälle, die der Hersteller nicht beheben konnte. Stattdessen drosselte er die Kapazität des beschädigten Speichers auf 70 Prozent, um das Brandrisiko zu minimieren.
Ähnlich sind in der Vergangenheit auch andere Hersteller vorgegangen, um bei einem defekten Speicher die Zeit bis zum Austausch zu überbrücken. Trotz diverser spektakulärer Brände ist das Bandrisiko bei funktionierenden Solarspeichern relativ gering. Laut einer Untersuchung der RWTH Aachen ist es in etwa vergleichbar dem eines Wäschetrockners und deutlich geringer als beim Auto – egal ob E-Auto oder Verbrenner. Dennoch bleibt ein ungutes Gefühl, wenn im Haus ein nicht hundertprozentig funktionierender Stromspeicher steht.
Wer vor dem Kauf eines Speichers prüft, ob dieser von einer akkreditierten Prüfstelle nach bestehenden Normen getestet wurde, kann etwaigen Pleiten ein wenig vorbeugen. So weist die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in ihren „Fachregeln zur Sicherheit, Installation und Betrieb von Lithium-Solarstromspeichersystemen“ auf eine Handvoll Normen und Vorschriften hin, die in der Konformitätserklärung eines jedes Stromspeichers genannt werden sollten (siehe PDF).
Kommt der Verkäufer der gesetzten Frist nicht nach, kann man vom Kauf zurücktreten und sollte dann für den Rückbau des Speichers wiederum Fristen setzen. Entscheidend ist auch hier, die eigenen Rechte zu kennen und den Hersteller damit schriftlich zu konfrontieren. Wie ihr am besten vorgeht, wenn ein Hersteller bei beschädigten Geräten auf die nervige Salamitaktik setzt, erfahrt ihr im Podcast.
Der Fall Christopher S.: Senec lässt Kunden mit defektem Solarstromspeicher im Stich
Infos zu Stromspeichern
Sicherheitsprüfungen von Lithium-Solarstromspeichern
PDF Fachregeln
Brandrisikobewertung der RWTH Aachen
Gesetze:
§ 439 BGB Nacherfüllung
§ 254 BGB Mitverschulden
§ 323 BGB Rücktritt vom Kauf wegen nicht erbrachter Leistung
§ 326 Absatz 5 BGB Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
§ 477 BGB Beweislastumkehr
§ 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB Verjährung der Mängelansprüche bei Bauwerken
Artikel 15 DSGVO Auskunftspflicht
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