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Vor dem Eingang des Supermarkts gibt es häufig freie Parkplätze für E-Autos. Verstoßen Autofahrer gegen geltendes Recht, wenn sie dort ein kraftstoffbetriebenes Fahrzeug parken? Wir diskutieren, welche Strafen ihnen drohen, was genau einen E-Stellplatz im öffentlichen Raum kennzeichnet und welche Möglichkeiten Ladesäulenbetreiber bei der Parkraumüberwachung haben?
Solche Parkplätze müssen eindeutig als reine E-Auto-Parkplätze gekennzeichnet sein, erklärt Urs. Ein Hinweis auf die Ladesäule durch das Schild Nr. 365-65 mit zwei Ladesäulen nebst Ladekabel reicht hier nicht aus. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass nur eine spezielle Beschilderung rechtlich bindend ist. So muss das blaue Parken-Schild (Nr. 314, 315) mit einem Zusatzzeichen kombiniert werden, um den Platz speziell für Elektrofahrzeuge zu reservieren, weiß der c’t-Redakteur. Das kann das Autosymbol mit Stecker (Nr. 1010-66) oder ein Schild mit dem Schriftzug „Elektrofahrzeug“ (Nr. 1050-33) bzw. „Elektrofahrzeug während des Ladevorgangs“ (Nr. 1050-32) sein.
Während in den USA öffentliche Ladesäulen häufig mit Kameras bestückt sind, ist das hierzulande nahezu ausgeschlossen. Videoüberwachung stellt jedoch einen starken Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, erklärt Rechtanwalt Niklas Mühleis. Im Sinne des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unterbinden die Aufsichtsbehörden den Kameraeinsatz im öffentlichen Raum. Allenfalls regelmäßiger Vandalismus an einer Ladesäule könnte eine befristete Videoüberwachung rechtfertigen, weiß Niklas. Bei Verstößen gegen unberechtigtes Parken muss stattdessen das Ordnungsamt Knöllchen verteilen.
Anonymes Laden ist anders als beim Betanken eines Benziners per Bargeldzahlung nicht möglich, da die Säule nur freigeschaltet wird, wenn man sich mit seinem Account beim Betreiber anmeldet. Deshalb ließ sich der Ladevorgang des dem Podcast zugrundeliegenden Falls von Michael J. eindeutig vom Ladesäulenbetreiber nachvollziehen. Der hatte seine Bitte um Zahlungsmöglichkeit über Monate ignoriert und ihn stattdessen aus der App ausgesperrt.
Im c’t Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ diskutieren Urs, Niklas und Moderatorin Ulrike Kuhlmann, was dahinter steckt, warum man E-Autos daheim nicht an einer herkömmlichen Schuko-Steckdose laden sollte und welche Ladevarianten stattdessen üblich sind.
Der Fall Michael J.: Ladesäulenbetreiber Aral bekommt Buchungsprobleme nicht in den Griff
Gesetze:
§3 Elektromobilitätsgesetz: Bevorrechtigungen
§13, Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO): Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
§39, Abs. 10 Straßenverkehrsordnung (StVO): Verkehrszeichen, (Zusatzzeichen für E-Fahrzeuge)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Abs. 1g: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Nr. 55a Bußgeldkatalog: Bußgeld bei Parkraumverstoß
Vor dem Eingang des Supermarkts gibt es häufig freie Parkplätze für E-Autos. Verstoßen Autofahrer gegen geltendes Recht, wenn sie dort ein kraftstoffbetriebenes Fahrzeug parken? Wir diskutieren, welche Strafen ihnen drohen, was genau einen E-Stellplatz im öffentlichen Raum kennzeichnet und welche Möglichkeiten Ladesäulenbetreiber bei der Parkraumüberwachung haben?
Solche Parkplätze müssen eindeutig als reine E-Auto-Parkplätze gekennzeichnet sein, erklärt Urs. Ein Hinweis auf die Ladesäule durch das Schild Nr. 365-65 mit zwei Ladesäulen nebst Ladekabel reicht hier nicht aus. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass nur eine spezielle Beschilderung rechtlich bindend ist. So muss das blaue Parken-Schild (Nr. 314, 315) mit einem Zusatzzeichen kombiniert werden, um den Platz speziell für Elektrofahrzeuge zu reservieren, weiß der c’t-Redakteur. Das kann das Autosymbol mit Stecker (Nr. 1010-66) oder ein Schild mit dem Schriftzug „Elektrofahrzeug“ (Nr. 1050-33) bzw. „Elektrofahrzeug während des Ladevorgangs“ (Nr. 1050-32) sein.
Während in den USA öffentliche Ladesäulen häufig mit Kameras bestückt sind, ist das hierzulande nahezu ausgeschlossen. Videoüberwachung stellt jedoch einen starken Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, erklärt Rechtanwalt Niklas Mühleis. Im Sinne des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unterbinden die Aufsichtsbehörden den Kameraeinsatz im öffentlichen Raum. Allenfalls regelmäßiger Vandalismus an einer Ladesäule könnte eine befristete Videoüberwachung rechtfertigen, weiß Niklas. Bei Verstößen gegen unberechtigtes Parken muss stattdessen das Ordnungsamt Knöllchen verteilen.
Anonymes Laden ist anders als beim Betanken eines Benziners per Bargeldzahlung nicht möglich, da die Säule nur freigeschaltet wird, wenn man sich mit seinem Account beim Betreiber anmeldet. Deshalb ließ sich der Ladevorgang des dem Podcast zugrundeliegenden Falls von Michael J. eindeutig vom Ladesäulenbetreiber nachvollziehen. Der hatte seine Bitte um Zahlungsmöglichkeit über Monate ignoriert und ihn stattdessen aus der App ausgesperrt.
Im c’t Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ diskutieren Urs, Niklas und Moderatorin Ulrike Kuhlmann, was dahinter steckt, warum man E-Autos daheim nicht an einer herkömmlichen Schuko-Steckdose laden sollte und welche Ladevarianten stattdessen üblich sind.
Der Fall Michael J.: Ladesäulenbetreiber Aral bekommt Buchungsprobleme nicht in den Griff
Gesetze:
§3 Elektromobilitätsgesetz: Bevorrechtigungen
§13, Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO): Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
§39, Abs. 10 Straßenverkehrsordnung (StVO): Verkehrszeichen, (Zusatzzeichen für E-Fahrzeuge)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Abs. 1g: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
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