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Vergangene Woche hat das Landgericht Hamburg unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte haften, die sie verlinken. Mit diesem Entscheid hat das Gericht nicht nur jede Menge Kritik auf sich gezogen, sondern auch viel Unsicherheit geschaffen. Bei der nun offenbar nötigen Prüfung eigener Inhalten für eine saubere Verlinkung durch andere Seiten konnte es gegenüber heise online danach selbst nicht rechtsverbindlich helfen.
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Vergangene Woche hat das Landgericht Hamburg unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte haften, die sie verlinken. Mit diesem Entscheid hat das Gericht nicht nur jede Menge Kritik auf sich gezogen, sondern auch viel Unsicherheit geschaffen. Bei der nun offenbar nötigen Prüfung eigener Inhalten für eine saubere Verlinkung durch andere Seiten konnte es gegenüber heise online danach selbst nicht rechtsverbindlich helfen.
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