(R)ECHT INTERESSANT!

Live and let die! Mit Prof. Dr. Christoph Knauer #Suizid


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„Wir müssen auch mal bereit sein, mit unseren Entscheidungen als Gesellschaft dahin zu gehen, wo es weh tut.“

Die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen sind gestorben. Den Zeitpunkt ihres Todes haben sie selbst bestimmt: Den 17. November 2025. Eine von ihnen war Medienberichten zufolge krank, eine nicht. Dennoch entschieden sie sich dafür, den letzten Weg gemeinsam zu gehen. Ein trauriger Anlass, um sich mal wieder an ein wichtiges Thema zu erinnern:

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 unmissverständlich festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, dessen Wahrnehmung als autonomer Akt von Staat und Gesellschaft zu respektieren ist. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

Der Gesetzgeber könnte seither regulieren und Kriterien festlegen, um Missbrauch zu verhindern, tat es aber bislang nicht. In jüngster Zeit sind in den Medien wieder Stimmen zu vernehmen, die eine Strafbarkeit fordern – obwohl Karlsruhe gesprochen hat!

Es ist also Zeit, sich das Thema mal genauer anzuschauen. Natürlich kommt dafür nur Prof. Dr. Christoph Knauer, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses StPO in Betracht. Er war derjenige, der das Thema mit seinem Kollegen Prof. Dr. Hans Kudlich vor das BVerfG gebracht und letztlich dafür gesorgt hat, dass §217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird.

Christoph erklärt die aktuelle Rechtslage, schildert Restrisiken für Ärztinnen und Ärzte, offen gebliebene Rechtsfragen und erklärt, welche Regelungen dringend gebraucht werden, um Sterbehilfevereinen Rahmenbedingungen für eine Freitodbegleitung vorzugeben. Die fehlen nämlich bislang und werden von den Vereinen selbst aufgestellt.

Für uns bleibt am Ende eigentlich nur die Frage offen: Warum respektiert die Politik nicht endlich die Entscheidung aus Karlsruhe und handelt?

Shownotes:

Christoph in seiner Kanzlei

Christoph auf LinkedIn

Christophs Kanzlei auf LinkedIn

Urteil des BVerfG

Presseerklärung des BVerfG

Stellungnahme Ethikrat

Interview mit Christoph zum Urteil des BVerfG

Jack Terry bei Wikipedia

Beispiel für Sterbehilfeverein

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