Zu Gast bei Jörn Hauß ist VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann, ein profunder Kenner des Unterhaltsrechts mit dessen sozialrechtlichen Bezügen und
langjähriges Mitglied der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Beide Gesprächspartner warnen vor einer allzu schematischen Anwendung der Düsseldorfer Tabelle. Es gibt nicht den einen „richtigen“ Tabellenbetrag. Vielmehr erfordert die Anwendung der Tabelle von Anwaltschaft
und Familiengerichten eine intensivere Angemessenheitskontrolle der entnommenen Werte.
Seit Jahren begleitet Heinrich Schürmann die jeweilige neue Düsseldorfer Tabelle zu Jahresbeginn mit einem erläuternden, aber auch kritischen Beitrag im FamRB, so zuletzt die Tabelle des Jahres 2023 (Schürmann, FamRB 2023, 34). Sollten Sie noch nicht FamRB-Abonnent sein, können Sie diesen
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oder im vierwöchigen Gratistest unseres Beratermoduls Familienrecht
lesen.Immer eine Empfehlung wert ist zudem das FamRZ-Buch des heutigen Gastes „Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis“, das 2022 bereits in zweiter Auflage erschienen ist.