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Bei „P+P - Plaudern mit Partsch“ dürfen wir einen Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch werfen. Die Verfahren haben es immer in sich und Christoph hat von seinen Mandantinnen und Mandanten die Erlaubnis, über seine Fälle zu sprechen. Jeder einzelne Fall ist besonders, spektakulär oder rechtlich anspruchsvoll. Wir sprechen über Journalisten, die keinen Zugang zu Wahlpartys bekommen, über die „F-Kommunikation“, über den BND, über geschwärzte Unterlagen und vieles mehr.
In Episode 3 hat Christoph uns wieder einen spektakulären Fall mitgebracht. Einen Fall, den man sich nicht annähernd ausdenken könnte. Es geht um Beamte, die in Ministerien sitzen, aber vielleicht gar nicht für Ministerien arbeiten. Und vielleicht sitzen sie nicht einmal in den Ministerien. Wer versucht, mit einem Auskunftsanspruch durchzudringen, bekommt vielleicht vor Gericht recht, vielleicht sogar in allen denkbaren Instanzen, beißt aber bei der Vollstreckung auf Granit. Denn vielleicht wurden die verlangten Daten inzwischen gelöscht – streng nach den Löschfristen der DSGVO.
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By BundesrechtsanwaltskammerBei „P+P - Plaudern mit Partsch“ dürfen wir einen Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch werfen. Die Verfahren haben es immer in sich und Christoph hat von seinen Mandantinnen und Mandanten die Erlaubnis, über seine Fälle zu sprechen. Jeder einzelne Fall ist besonders, spektakulär oder rechtlich anspruchsvoll. Wir sprechen über Journalisten, die keinen Zugang zu Wahlpartys bekommen, über die „F-Kommunikation“, über den BND, über geschwärzte Unterlagen und vieles mehr.
In Episode 3 hat Christoph uns wieder einen spektakulären Fall mitgebracht. Einen Fall, den man sich nicht annähernd ausdenken könnte. Es geht um Beamte, die in Ministerien sitzen, aber vielleicht gar nicht für Ministerien arbeiten. Und vielleicht sitzen sie nicht einmal in den Ministerien. Wer versucht, mit einem Auskunftsanspruch durchzudringen, bekommt vielleicht vor Gericht recht, vielleicht sogar in allen denkbaren Instanzen, beißt aber bei der Vollstreckung auf Granit. Denn vielleicht wurden die verlangten Daten inzwischen gelöscht – streng nach den Löschfristen der DSGVO.
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