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Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Kfz - BGH stutzt eingeklagte (knapp) 5.000 € auf 75 € zurecht!
Es ist sicherlich misslich, wenn der eigene Pkw abgeschleppt wird. Noch ärgerlicher ist sodann die damit verbundene Kostentragungspflicht. Dafür kommen neben den Kosten für das Abschleppen selbst auch solche für die anschließende Verwahrung seitens des Abschleppunternehmers in Betracht. Abschleppfälle sind im Examen durchaus beliebt und führen u.a. in das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB). Herr Dr. Matthias Hünert, Dozent für das Zivilrecht und Leiter von AS Individuell, unserem Einzelunterrichtsangebot, nimmt daher eine aktuelle und äußerst examensrelevante Entscheidung des BGH zum Anlass, insbesondere die nicht selten in Klausuren übersehenen Ansprüche aus GoA näher zu erläutern.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 67
Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Kfz - BGH stutzt eingeklagte (knapp) 5.000 € auf 75 € zurecht!
Es ist sicherlich misslich, wenn der eigene Pkw abgeschleppt wird. Noch ärgerlicher ist sodann die damit verbundene Kostentragungspflicht. Dafür kommen neben den Kosten für das Abschleppen selbst auch solche für die anschließende Verwahrung seitens des Abschleppunternehmers in Betracht. Abschleppfälle sind im Examen durchaus beliebt und führen u.a. in das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB). Herr Dr. Matthias Hünert, Dozent für das Zivilrecht und Leiter von AS Individuell, unserem Einzelunterrichtsangebot, nimmt daher eine aktuelle und äußerst examensrelevante Entscheidung des BGH zum Anlass, insbesondere die nicht selten in Klausuren übersehenen Ansprüche aus GoA näher zu erläutern.
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