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Darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Angestellten abfragen? Wenn es nach den Arbeitgebern ginge, dann wäre die Frage zu bejahen.
Das ist verständlich, denn immerhin müssen sie für einen angemessenen Schutz der ganzen Belegschaft sorgen. Auch viele Arbeitnehmer wüssten gerne, ob ihre Kolleginnen und Kollegen über einen Impfschutz verfügen.
Von der Seite der Datenschutzbehörden wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Impfstatus um ein besonderes geschütztes Gesundheitsdatum handelt (Beschluss der Datenschutzkonferenz vom Oktober 2021). Daher kann er nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen abgefragt werden, wie z.B. bei Beschäftigten in Krankenhäusern oder Kindertagesstätten.
Zusammengefasst gibt es eine Menge rechtlicher Unsicherheit, zu deren Klärung wir gerne beitragen möchten. Zu diesem Zweck haben wir mit der Rechtsanwältin Livia Merla eine Expertin eingeladen. Sie erläutert uns nicht nur die rechtlichen Hintergründe, sondern auch, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesen Zeiten im Umgang miteinander handeln sollten.
Dafür möchten wir uns bei Livia Merla herzlichst bedanken und wünschen Euch allen viel Vergnügen beim Zuhören!
Der Beitrag Sind Sie geimpft? – Corona und Arbeitsrecht – Rechtsbelehrung 99 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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Darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Angestellten abfragen? Wenn es nach den Arbeitgebern ginge, dann wäre die Frage zu bejahen.
Das ist verständlich, denn immerhin müssen sie für einen angemessenen Schutz der ganzen Belegschaft sorgen. Auch viele Arbeitnehmer wüssten gerne, ob ihre Kolleginnen und Kollegen über einen Impfschutz verfügen.
Von der Seite der Datenschutzbehörden wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Impfstatus um ein besonderes geschütztes Gesundheitsdatum handelt (Beschluss der Datenschutzkonferenz vom Oktober 2021). Daher kann er nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen abgefragt werden, wie z.B. bei Beschäftigten in Krankenhäusern oder Kindertagesstätten.
Zusammengefasst gibt es eine Menge rechtlicher Unsicherheit, zu deren Klärung wir gerne beitragen möchten. Zu diesem Zweck haben wir mit der Rechtsanwältin Livia Merla eine Expertin eingeladen. Sie erläutert uns nicht nur die rechtlichen Hintergründe, sondern auch, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesen Zeiten im Umgang miteinander handeln sollten.
Dafür möchten wir uns bei Livia Merla herzlichst bedanken und wünschen Euch allen viel Vergnügen beim Zuhören!
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