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Seit dem 2. August ist die KI-Kennzeichnungspflicht aus dem EU AI Act in Kraft – und der Markt ist verunsichert. Muss ein fotorealistischer Drache im Werbebild gekennzeichnet werden? Was ist mit geklonten Stimmen, KI-Produktwelten oder einfach nur retuschierten Fotos? Und die Frage, die vielen Bauchschmerzen macht: Muss ich jetzt tausende alte Assets nachziehen? Jan und Alexander ordnen ein, wo die Grenze zwischen „harmlos” und „kennzeichnungspflichtig” verläuft, wo Artikel 50 schwammig bleibt – und was du als Werbetreibender ab sofort in deinem Freigabeprozess ändern solltest. (Keine Rechtsberatung, aber viel Praxis.)

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