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Welche Herausforderungen löst ein im September ergangenes und richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-726/23 aus? Dieser entschied, dass Verrechnungspreisanpassungen ein Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung darstellen können, sodass Umsatzsteuer auf die Ausgleichszahlungen zu berechnen ist. Das Urteil ist insbesondere relevant für Steuerpflichtige mit Verrechnungspreissystemen, in denen „Jahresendanpassungen" vorgesehen sind, d. h. bei denen der Gewinn zum Jahresende durch eine Ausgleichszahlung auf eine Zielmarge oder Zielbandbreite ausgesteuert wird. Dr. Juliane Sassmann und Hans-Hinrich von Cölln diskutieren mit Dr. Andreas Bolik, was nun aus Unternehmenssicht wichtig ist, um potenzielle Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. Nicht nur die richtige Dokumentation und Nachweisführung rücken dabei in den Mittelpunkt der Betrachtung.
By EYWelche Herausforderungen löst ein im September ergangenes und richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-726/23 aus? Dieser entschied, dass Verrechnungspreisanpassungen ein Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung darstellen können, sodass Umsatzsteuer auf die Ausgleichszahlungen zu berechnen ist. Das Urteil ist insbesondere relevant für Steuerpflichtige mit Verrechnungspreissystemen, in denen „Jahresendanpassungen" vorgesehen sind, d. h. bei denen der Gewinn zum Jahresende durch eine Ausgleichszahlung auf eine Zielmarge oder Zielbandbreite ausgesteuert wird. Dr. Juliane Sassmann und Hans-Hinrich von Cölln diskutieren mit Dr. Andreas Bolik, was nun aus Unternehmenssicht wichtig ist, um potenzielle Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. Nicht nur die richtige Dokumentation und Nachweisführung rücken dabei in den Mittelpunkt der Betrachtung.

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