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Ab dem 01. August 2021 müssen YouTube, Facebook & Co Nutzerinhalte vor dem Upload auf mögliche Urheberrechtsverstöße überprüfen. Dazu werden sie durch das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) verpflichtet, welches wiederum die Vorgaben der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) umsetzt.
Diese Richtlinie wurde vor allem durch die Proteste gegen ihren Artikel 17 bekannt, der die Einführung von Uploadfiltern vorsieht (auch wenn der Begriff „Uploadfilter“ auf politischer Ebene ungerne genutzt wird).
Allerdings ist das neue Gesetz nicht bloß einseitig zum Vorteil der Rechteinhaber ausgefallen. Denn das Gesetz enthält auch Ausnahmen und Verfahren, die Rechte der Nutzer wahren und die unberechtigte Blockierung von Uploads verhindern sollen (sog. „systematischen Overblockig“). D.h. die Plattformen sollen davon abgehalten werden eher den Rechteinhabern, als den Nutzern recht zu geben, weil Sie seitens der Rechteinhaber höhere Risiken befürchten.
Auf ein mögliches Overblocking wies auch unsere Gästin Prof. Louisa Specht-Riemenschneider in Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hin. Sie selbst positioniert sich grundsätzlich gegen Uploadfilter. Allerdings sieht sie auch die Vorteile für die Nutzer und erläutert, warum der die deutsche Umsetzung der Urheberrechtsreform durchaus als gelungen betrachtet werden kann.
Es bleibt allerdings weiterhin ein kontroverses Thema, bei dem uns auch Eure Meinungen in den Kommentaren interessieren.
Zunächst wünschen wir Euch aber ein lehrreiches Vergnügen beim Zuhören!
Zu der Folge gibt es auf der Plattform von Dr. Schwenke eine Zusammenfassung zu der Urheberrechtsreform, welche sich an alle richtet die im Internet Inhalte publizieren. Dabei werden nicht nur die Uploadfilter erklärt, sondern auch die neuen Rechte auf Karikaturen, Parodien und Pastiches als auch das ebenfalls neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger: „Ratgeber Urheberrechtsreform: Uploadfilter, Zitate, Parodien, Karikaturen, Pastiches und Memes.„
Der Beitrag Uploadfilter & Urheberrechtsreform 2021 – Rechtsbelehrung 96 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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Ab dem 01. August 2021 müssen YouTube, Facebook & Co Nutzerinhalte vor dem Upload auf mögliche Urheberrechtsverstöße überprüfen. Dazu werden sie durch das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) verpflichtet, welches wiederum die Vorgaben der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) umsetzt.
Diese Richtlinie wurde vor allem durch die Proteste gegen ihren Artikel 17 bekannt, der die Einführung von Uploadfiltern vorsieht (auch wenn der Begriff „Uploadfilter“ auf politischer Ebene ungerne genutzt wird).
Allerdings ist das neue Gesetz nicht bloß einseitig zum Vorteil der Rechteinhaber ausgefallen. Denn das Gesetz enthält auch Ausnahmen und Verfahren, die Rechte der Nutzer wahren und die unberechtigte Blockierung von Uploads verhindern sollen (sog. „systematischen Overblockig“). D.h. die Plattformen sollen davon abgehalten werden eher den Rechteinhabern, als den Nutzern recht zu geben, weil Sie seitens der Rechteinhaber höhere Risiken befürchten.
Auf ein mögliches Overblocking wies auch unsere Gästin Prof. Louisa Specht-Riemenschneider in Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hin. Sie selbst positioniert sich grundsätzlich gegen Uploadfilter. Allerdings sieht sie auch die Vorteile für die Nutzer und erläutert, warum der die deutsche Umsetzung der Urheberrechtsreform durchaus als gelungen betrachtet werden kann.
Es bleibt allerdings weiterhin ein kontroverses Thema, bei dem uns auch Eure Meinungen in den Kommentaren interessieren.
Zunächst wünschen wir Euch aber ein lehrreiches Vergnügen beim Zuhören!
Zu der Folge gibt es auf der Plattform von Dr. Schwenke eine Zusammenfassung zu der Urheberrechtsreform, welche sich an alle richtet die im Internet Inhalte publizieren. Dabei werden nicht nur die Uploadfilter erklärt, sondern auch die neuen Rechte auf Karikaturen, Parodien und Pastiches als auch das ebenfalls neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger: „Ratgeber Urheberrechtsreform: Uploadfilter, Zitate, Parodien, Karikaturen, Pastiches und Memes.„
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