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Wenn Computer bereits Texte verfassen, die in Literaturwettbewerben bestehen oder und Bilder erstellen, die sechsstellige Summen bei Kunstauktionen erzielen, dann stellt sich die Frage, wer die Rechte an diesen Werken hat.
Sind als Urheber die Programmierer der Software, diejenigen die sie anlernen, die Nutzer oder gar alle zusammen als Miturheber zu betrachten? Oder sind die KI-Werke gemeinfrei und vom Urheberrecht überhaupt nicht erfasst?
Bedarf es dann sogar spezieller Leistungsschutzrechte, um diese Art des kreativen Computeroutputs zu schützen? Umgekehrt kann man sich aber auch fragen, ob nicht die Künstler, Autoren und andere Kreative vor der digitalen Konkurrenz geschützt werden müssten.
Auf der Suche nach Antworten auf diese Fragen schauen wir uns daher nicht nur die Rechtslage, sondern blicken auch auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Urheberrechts. Ferner gehen wir auch der Frage nach, ob und im welchen Umfang die KI auf Grundlage urheberrechtlich geschützter Werken angelernt werden darf.
Zu Gast begrüßen wir Mag. Katharina Bisset aus Niederösterreich, die sich mit den rechtlichen Herausforderungen der Zukunft nicht nur als Rechtsanwältin, sondern gemeinsam mit Mag. Michael Lanzinger auch in Ihrem Podcast „Nerds of Law“ beschäftigt.
Wir bedanken uns bei Katharina herzlichst für den Besuch, empfehlen auch bei den Nerds of Law reinzuhören und wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!
Project Guttenberg
Der Beitrag Urheberrecht für KI-Werke? – Rechtsbelehrung 95 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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Wenn Computer bereits Texte verfassen, die in Literaturwettbewerben bestehen oder und Bilder erstellen, die sechsstellige Summen bei Kunstauktionen erzielen, dann stellt sich die Frage, wer die Rechte an diesen Werken hat.
Sind als Urheber die Programmierer der Software, diejenigen die sie anlernen, die Nutzer oder gar alle zusammen als Miturheber zu betrachten? Oder sind die KI-Werke gemeinfrei und vom Urheberrecht überhaupt nicht erfasst?
Bedarf es dann sogar spezieller Leistungsschutzrechte, um diese Art des kreativen Computeroutputs zu schützen? Umgekehrt kann man sich aber auch fragen, ob nicht die Künstler, Autoren und andere Kreative vor der digitalen Konkurrenz geschützt werden müssten.
Auf der Suche nach Antworten auf diese Fragen schauen wir uns daher nicht nur die Rechtslage, sondern blicken auch auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Urheberrechts. Ferner gehen wir auch der Frage nach, ob und im welchen Umfang die KI auf Grundlage urheberrechtlich geschützter Werken angelernt werden darf.
Zu Gast begrüßen wir Mag. Katharina Bisset aus Niederösterreich, die sich mit den rechtlichen Herausforderungen der Zukunft nicht nur als Rechtsanwältin, sondern gemeinsam mit Mag. Michael Lanzinger auch in Ihrem Podcast „Nerds of Law“ beschäftigt.
Wir bedanken uns bei Katharina herzlichst für den Besuch, empfehlen auch bei den Nerds of Law reinzuhören und wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!
Project Guttenberg
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