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Mit Angaben wie „Artikel 8“ oder „Artikel 9“ sollte die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) den Anlegern mehr Orientierung beim nachhaltigen Investieren bieten. Doch in der Praxis werden die Angaben oft als Label für vermeintlich besonders nachhaltige Produkte fehlinterpretiert. „Dabei ist ‚Artikel 8‘ oder ‚Artikel 9‘ keine Definition von Ambitionsniveaus an Nachhaltigkeit“, betont Theresa Nabel, Co-Head des Zentrums Sustainable Finance bei der Finanzaufsicht BaFin, im Podcast „Nachhaltiges Investieren“ der Börsen-Zeitung. Vielmehr gehe es um unterschiedliche Transparenzstufen. Mindestkriterien für Nachhaltigkeit seien damit nicht verbunden.
Eine Reform der SFDR soll künftig für mehr Klarheit sorgen. Nabel sieht bei Anlegern durchaus ein Bedürfnis nach einem Label, das nachhaltige Produkte klar von anderen abgrenzt. „Das bedeutet, dass wir wirklich stark dafür plädieren, dass ein Kategoriesystem eingeführt wird.“ Die Produktkategorien sollten dann mit klaren Kriterien unterlegt sein. Im Gespräch sind derzeit eine Nachhaltigkeitskategorie und eine Transformationskategorie. „Die unterstützen wir auch“, sagt Nabel.
Kritisch sieht sie eine dritte Kategorie, die unter dem Titel „ESG-Kollektion“ diskutiert wird. „Die hätte ein deutlich niedrigeres Ambitionsniveau.“ In diese Kategorie könnten die aktuellen Artikel-8-Produkte überführt werden. Der Finanzmarktteilnehmer könnte in der ESG-Kollektion selbst festlegt, welche Mindestschwellen oder Mindestkriterien er „Das sehen wir eben als kritisch an, weil es ja genau das ist, was aktuell nicht funktioniert“, sagt Nabel.
Neben klaren Kriterien wünscht Nabel sich auch eine stärkere Einbindung der Anlegerinnen und Anleger. Im aktuellen System seien viele Informationen schwer verständlich aufbereitet oder für Investoren nicht aussagekräftig. Die BaFin plädiert für ein Consumer Testing der möglichen neuen Produktkategorien vor ihrer Einführung – „damit das System im Vorhinein einmal geprüft wird und ausprobiert wird, damit es dann im Nachhinein funktioniert – und wir nicht bald wieder die Notwendigkeit für einen Review sehen“.
Alle Infos zu den aktuellen ESG-Events und Seminaren aus dem Hause der Börsen-Zeitung finden Sie im Veranstaltungsbereich Börsen-Zeitung LIVE.
Weitere Nachrichten, Gespräche und Veranstaltungshinweise aus dem ESG-Bereich finden Sie auf unserer Plattform der Börsen-Zeitung für Sustainable Finance ESG Pro
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Die wichtigsten Anlaufstellen aus dem Online-Informationsangebot der Börsen-Zeitung:
By Börsen-ZeitungMit Angaben wie „Artikel 8“ oder „Artikel 9“ sollte die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) den Anlegern mehr Orientierung beim nachhaltigen Investieren bieten. Doch in der Praxis werden die Angaben oft als Label für vermeintlich besonders nachhaltige Produkte fehlinterpretiert. „Dabei ist ‚Artikel 8‘ oder ‚Artikel 9‘ keine Definition von Ambitionsniveaus an Nachhaltigkeit“, betont Theresa Nabel, Co-Head des Zentrums Sustainable Finance bei der Finanzaufsicht BaFin, im Podcast „Nachhaltiges Investieren“ der Börsen-Zeitung. Vielmehr gehe es um unterschiedliche Transparenzstufen. Mindestkriterien für Nachhaltigkeit seien damit nicht verbunden.
Eine Reform der SFDR soll künftig für mehr Klarheit sorgen. Nabel sieht bei Anlegern durchaus ein Bedürfnis nach einem Label, das nachhaltige Produkte klar von anderen abgrenzt. „Das bedeutet, dass wir wirklich stark dafür plädieren, dass ein Kategoriesystem eingeführt wird.“ Die Produktkategorien sollten dann mit klaren Kriterien unterlegt sein. Im Gespräch sind derzeit eine Nachhaltigkeitskategorie und eine Transformationskategorie. „Die unterstützen wir auch“, sagt Nabel.
Kritisch sieht sie eine dritte Kategorie, die unter dem Titel „ESG-Kollektion“ diskutiert wird. „Die hätte ein deutlich niedrigeres Ambitionsniveau.“ In diese Kategorie könnten die aktuellen Artikel-8-Produkte überführt werden. Der Finanzmarktteilnehmer könnte in der ESG-Kollektion selbst festlegt, welche Mindestschwellen oder Mindestkriterien er „Das sehen wir eben als kritisch an, weil es ja genau das ist, was aktuell nicht funktioniert“, sagt Nabel.
Neben klaren Kriterien wünscht Nabel sich auch eine stärkere Einbindung der Anlegerinnen und Anleger. Im aktuellen System seien viele Informationen schwer verständlich aufbereitet oder für Investoren nicht aussagekräftig. Die BaFin plädiert für ein Consumer Testing der möglichen neuen Produktkategorien vor ihrer Einführung – „damit das System im Vorhinein einmal geprüft wird und ausprobiert wird, damit es dann im Nachhinein funktioniert – und wir nicht bald wieder die Notwendigkeit für einen Review sehen“.
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