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Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Juristen die Weihnachtszeit begehen? Dann laden wir Sie sehr gerne zu unserer kleinen Weihnachtsfeier mit den Gästen vom Jurafunk ein.
Dabei erfahren Sie nicht nur wie gemütlich und festlich Recht sein kann, sondern erhalten Antworten auf wirklich wichtige Fragen, die die Welt bewegen.
Wir widmen uns dabei dem Schenkungsrecht, der Schlechtleistung und Schadensersatzforderungen gegenüber Weihnachtsmännern, Fotoverboten in der Schule, heißer Begierde und der Frage wann die Wiedergeburt einem Erbanfall entgegensteht.
Selbstverständlich klären wir auch, ob der Weihnachtsmann die DSGVO beachten muss, welche Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist und auf welcher Rechtsgrundlage er Kinder überwacht.
Doch auch wenn unser Beisammensein vom Frohsinn getragen wird, müssen wir uns mit einer Träne im Auge von unseren Gästen verabschieden. Lieber Jurafunk, lieber Henry, lieber Stephan, es war sehr schön mit Euch!
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören, ein schönes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch! Bleiben Sie Gesund und wir hören uns im Neuen Jahr!
Für die Trenner den frohesten Dank an Herrn Hendrik Mans (Twitter).
P.S. Falls Sie erfahren möchten, was es mit den Glühweinbechern auf sich hat und wie es sich vom Strand podcastet, dann empfehlen wir Ihnen unsere erste Folge mit dem Jurafunk „Jurafunk, Rechtsirrtümer und der verschwundene Glühweinbecher – Rechtsbelehrung Folge 49„.
Kaminfeuerloop: von Virtual Fireplace CC-BY
Der Beitrag Weihnachten mit Juristen – Rechtsbelehrung Folge #71 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Juristen die Weihnachtszeit begehen? Dann laden wir Sie sehr gerne zu unserer kleinen Weihnachtsfeier mit den Gästen vom Jurafunk ein.
Dabei erfahren Sie nicht nur wie gemütlich und festlich Recht sein kann, sondern erhalten Antworten auf wirklich wichtige Fragen, die die Welt bewegen.
Wir widmen uns dabei dem Schenkungsrecht, der Schlechtleistung und Schadensersatzforderungen gegenüber Weihnachtsmännern, Fotoverboten in der Schule, heißer Begierde und der Frage wann die Wiedergeburt einem Erbanfall entgegensteht.
Selbstverständlich klären wir auch, ob der Weihnachtsmann die DSGVO beachten muss, welche Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist und auf welcher Rechtsgrundlage er Kinder überwacht.
Doch auch wenn unser Beisammensein vom Frohsinn getragen wird, müssen wir uns mit einer Träne im Auge von unseren Gästen verabschieden. Lieber Jurafunk, lieber Henry, lieber Stephan, es war sehr schön mit Euch!
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören, ein schönes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch! Bleiben Sie Gesund und wir hören uns im Neuen Jahr!
Für die Trenner den frohesten Dank an Herrn Hendrik Mans (Twitter).
P.S. Falls Sie erfahren möchten, was es mit den Glühweinbechern auf sich hat und wie es sich vom Strand podcastet, dann empfehlen wir Ihnen unsere erste Folge mit dem Jurafunk „Jurafunk, Rechtsirrtümer und der verschwundene Glühweinbecher – Rechtsbelehrung Folge 49„.
Kaminfeuerloop: von Virtual Fireplace CC-BY
Der Beitrag Weihnachten mit Juristen – Rechtsbelehrung Folge #71 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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