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Ein Standpunkt von Felix Feistel.
Seit etwa 2020, parallel zu einer nicht existenten Coronapandemie, wird das 5G-Netzwerk massiv ausgebaut. So ist Deutschland mittlerweile fast flächendeckend mit dem neuen Netz abgedeckt. (1) Beworben (2) wird 5G mit den überlegenen Fähigkeiten gegenüber 4G. So könne 5G zehnmal so viele Daten pro Sekunde übermitteln und auf einem Quadratkilometer bis zu eine Millionen Geräte verbinden. Damit ist 5G die wesentliche Voraussetzung für das Internet der Dinge (IoT), sowie für das autonome Fahren (3), beides Technologien, die derzeit von finanzstarken Konzernen vorangetrieben werden.
Dabei nutzt 5G nicht nur alle Frequenzen zwischen 700 MHz und 2,6 GHz, die schon von den bisherigen Mobilfunkstandards genutzt werden, sondern darüber hinaus Frequenzen bis 3,8 GHz. Für manche Anwendungsmöglichkeiten werden zudem Hochfrequenzen im sogenannten Millimeterbereich zwischen 24 und 27,5 GHz benötigt. Diese Frequenzen zeichnen sich durch sehr kurze Wellenlängen von wenigen Millimetern aus. (4)
Während die technischen Vorteile der neuen Technologie stark hervorgehoben werden hört man wenig über die Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit dieser Frequenzen. Diese scheinen im Angesicht des technischen Fortschrittes von untergeordneter Bedeutung zu sein. Dabei stufte die WHO den Mobilfunk bereits im Jahr 2011 als
„potenziell krebserregend“ (5)ein. In Bezug auf 5G stellt die WHO dann allerdings lapidar fest, dass bislang keine gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Strahlung festgestellt werden konnten, erklärt dabei aber auch, dass bislang kaum Studien durchgeführt wurden. (6) Zu ähnlichen Ergebnisse kommt das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Die WHO stützt sich bei ihrer Einstufung der Risiken durch Mobilfunkstrahlung im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) (7). Dabei handelt es sich um eine deutsche Organisation, die teilweise aus öffentlichen Geldern finanziert wird und in räumlicher Nähe zum Bundesamt für Strahlenschutz untergebracht ist. (8) Sie legt international die Richt- und Grenzwerte, etwa die Spezifische Absorptionsrate, den sogenannten SAR-Wert, fest. Dieser beträgt bei modernen Geräten zwischen 0,10 und 1,99 W/g. Dabei gilt: Je höher der SAR-Wert, desto größer der erwärmende Effekt auf Gewebe. (9)
Die ICNIRP geht bei ihren Risikobewertungen jedoch sehr selektiv vor. So hat sie in einer 2018 veröffentlichten Richtlinie zu gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Frequenzen die 2011 von der WHO getroffene Einschätzung als „potenziell krebserregend“ beispielsweise gar nicht mit aufgenommen. (10)
...https://apolut.net/willkommen-in-der-strahlenholle-von-felix-feistel/
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Ein Standpunkt von Felix Feistel.
Seit etwa 2020, parallel zu einer nicht existenten Coronapandemie, wird das 5G-Netzwerk massiv ausgebaut. So ist Deutschland mittlerweile fast flächendeckend mit dem neuen Netz abgedeckt. (1) Beworben (2) wird 5G mit den überlegenen Fähigkeiten gegenüber 4G. So könne 5G zehnmal so viele Daten pro Sekunde übermitteln und auf einem Quadratkilometer bis zu eine Millionen Geräte verbinden. Damit ist 5G die wesentliche Voraussetzung für das Internet der Dinge (IoT), sowie für das autonome Fahren (3), beides Technologien, die derzeit von finanzstarken Konzernen vorangetrieben werden.
Dabei nutzt 5G nicht nur alle Frequenzen zwischen 700 MHz und 2,6 GHz, die schon von den bisherigen Mobilfunkstandards genutzt werden, sondern darüber hinaus Frequenzen bis 3,8 GHz. Für manche Anwendungsmöglichkeiten werden zudem Hochfrequenzen im sogenannten Millimeterbereich zwischen 24 und 27,5 GHz benötigt. Diese Frequenzen zeichnen sich durch sehr kurze Wellenlängen von wenigen Millimetern aus. (4)
Während die technischen Vorteile der neuen Technologie stark hervorgehoben werden hört man wenig über die Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit dieser Frequenzen. Diese scheinen im Angesicht des technischen Fortschrittes von untergeordneter Bedeutung zu sein. Dabei stufte die WHO den Mobilfunk bereits im Jahr 2011 als
„potenziell krebserregend“ (5)ein. In Bezug auf 5G stellt die WHO dann allerdings lapidar fest, dass bislang keine gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Strahlung festgestellt werden konnten, erklärt dabei aber auch, dass bislang kaum Studien durchgeführt wurden. (6) Zu ähnlichen Ergebnisse kommt das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Die WHO stützt sich bei ihrer Einstufung der Risiken durch Mobilfunkstrahlung im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) (7). Dabei handelt es sich um eine deutsche Organisation, die teilweise aus öffentlichen Geldern finanziert wird und in räumlicher Nähe zum Bundesamt für Strahlenschutz untergebracht ist. (8) Sie legt international die Richt- und Grenzwerte, etwa die Spezifische Absorptionsrate, den sogenannten SAR-Wert, fest. Dieser beträgt bei modernen Geräten zwischen 0,10 und 1,99 W/g. Dabei gilt: Je höher der SAR-Wert, desto größer der erwärmende Effekt auf Gewebe. (9)
Die ICNIRP geht bei ihren Risikobewertungen jedoch sehr selektiv vor. So hat sie in einer 2018 veröffentlichten Richtlinie zu gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Frequenzen die 2011 von der WHO getroffene Einschätzung als „potenziell krebserregend“ beispielsweise gar nicht mit aufgenommen. (10)
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