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AfD weiter im Visier! | Von Janine Beicht


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Gericht zementiert staatliche Ausgrenzung: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten

Mit dem endgültigen Beschluss bleibt die Überwachung des Landesverbands bestehen. Die Folgen reichen von juristischen Fragen bis hin zu einer grundsätzlichen Diskussion über Macht, Kontrolle und politische Chancengleichheit.


Ein Kommentar von Janine Beicht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat der AfD den Weg in die nächste Instanz versperrt und den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. (1) Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit bleibt die Beobachtung des gesamten bayerischen AfD-Landesverbands durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestehen.

Das Verwaltungsgericht München hatte am 1. Juli 2024 nach mehrtägiger Verhandlung festgestellt, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vorliegen (2). Der Verwaltungsgerichtshof sah keine hinreichenden Gründe für eine Berufung und bestätigte, dass die Vorinstanz belastende und entlastende Aspekte gleichermaßen gewürdigt habe.

Die Begründung der Richter und ihre politische Tragweite

Die Richter bewerteten bestimmte der AfD zurechenbare Äußerungen als Überschreitung der Grenzen zulässiger Kritik. Dazu zählten sogenannte Aussagen zur Remigration, zur Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glauben, zu Umsturzphantasien sowie zur fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. In der Pressemitteilung des BayVGH heißt es dazu: (1)

„Das Ergebnis des Verwaltungsgerichts sei ‚nicht zu beanstanden, soweit festgestellt werde, dass insbesondere bestimmte, der AfD zurechenbare Äußerungen zur ‚Remigration‘, zu einer Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu Umsturzphantasien oder zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen“

Sie sahen Anhaltspunkte für ein völkisches Weltbild, das gegenüber Staatsbürgern mit Migrationshintergrund problematisch sei. Gleichzeitig wiesen sie den Einwand zurück, Aussagen hochrangiger Parteimitglieder könnten staatlich beeinflusst worden sein. Die rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung seien durch höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt.

Bayerns Innenminister feiert die Entscheidung als Sieg für Demokratie und Rechtsstaat

Innenminister Joachim Herrmann begrüßte den Beschluss ausdrücklich. Er betonte, die Beobachtung sei zu Recht erfolgt und dürfe fortgesetzt werden. Herrmann warf der AfD vor, sich zwar öffentlich gemäßigt zu geben, jedoch keine ernsthafte Distanzierung von extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei vorzunehmen. Seine politische Lesart des Urteils brachte Herrmann anschließend selbst auf den Punkt:

„Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit 2022 zu Recht und darf dies auch weiterhin tun. Das ist ein klares Zeichen für unsere Demokratie und den Rechtsstaat. [...] Von dieser Partei geht nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie aus.“

Dass ein Innenminister eine Entscheidung zur Beobachtung einer Oppositionspartei als Erfolg für den Rechtsstaat feiert, lenkt den Blick zwangsläufig auf die Behörde, die diese Beobachtung überhaupt durchführt.


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