Über Eigenverantwortung, Alpinpolizei und das „erlaubte Risiko“
Muss man beim Bergsteigen Angst vor den Juristen haben? Nach dem weltweit beachteten „Glockner-Urteil“ herrscht Unsicherheit unter Alpinisten. In dieser Episode des alpenverein basecamp klären ein ehemaliger Staatsanwalt und der Leiter der Abteilung Bergsport im Alpenverein die rechtliche Sachlage. Sie diskutieren den Unterschied zwischen erlaubtem Risiko und strafbarer Fahrlässigkeit, erklären die Arbeit der Alpinpolizei und erläutern, warum Eigenverantwortung am Berg nach wie vor ein hohes Gut ist.
In dieser Episode tauchen wir tief in die juristischen Aspekte des Bergsports ein. Ausgelöst durch das spektakuläre Glockner-Urteil besprechen wir, wo die Eigenverantwortung endet und das Fremdverschulden beginnt
Die Gäste: Robert Wallner, langjähriger Staatsanwalt für Alpinunfälle, und Jörg Randl, Leiter der Abteilung Bergsport im Österreichischen AlpenvereinDer Kriminalfall Großglockner: Warum dieser Fall so einzigartig ist und welche Fragen trotz Hauptverhandlung offenbliebenDie Arbeit der Alpinpolizei: Wann Ermittlungen aufgenommen werden, was am Unfallort dokumentiert wird und wie die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft abläuftRechtliche Maßstäbe: Was bedeutet die „durchschnittlich sorgfältige Maßfigur“ und welche Rolle spielen Verkehrsnormen (wie die Mitnahme von LVS, Schaufel und Sonde)Weitere Informationen: Erfahre mehr über den Versicherungsschutz im Rahmen der Alpenvereins-Mitgliedschaft, der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung umfasstDas alpenverein basecamp wird unterstützt von der Generali.
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