Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dürfen keine sogenannten „Diskretionsprognosen“ mehr abgeben. Dabei handelt es sich um eine Einschätzung darüber, wie offen eine geflüchtete Person ihre sexuelle oder geschlechtliche Identität auslebt. Wer als diskret eingestuft wird, ist demnach in seiner Heimat keiner Gefahr ausgesetzt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dürfen keine sogenannten „Diskretionsprognosen“ mehr abgeben. Dabei handelt es sich um eine Einschätzung darüber, wie offen eine geflüchtete Person ihre sexuelle oder geschlechtliche Identität auslebt. Wer als diskret eingestuft wird, ist demnach in seiner Heimat keiner Gefahr ausgesetzt.