Es gebe keinen Straftatbestand, der das Erstellen und Verbreiten von Deepfakes verbiete, sagt Strafrechtler Johannes Härtlein. Allerdings sei auch die Umsetzung durch Plattformen wichtig. Bislang hielte sich X beispielsweise nicht immer an geltendes Recht.
Es gebe keinen Straftatbestand, der das Erstellen und Verbreiten von Deepfakes verbiete, sagt Strafrechtler Johannes Härtlein. Allerdings sei auch die Umsetzung durch Plattformen wichtig. Bislang hielte sich X beispielsweise nicht immer an geltendes Recht.