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Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Wiens wiederholt ihre schon mehrmals getroffene Feststellung: nämlich, dass die Versicherungsbranche insgesamt solide dasteht. Allerdings verbunden mit einem großen Noch. Denn die wirtschaftliche Entwicklung bezeichnet sie als unsicher, die geopolitischen Risiken als hoch. Hinzu kommen wachsende Gefahren für die IT durch verstärkte Cyberangriffe. Weshalb sie ankündigt: „Deshalb werden wir im neuen Jahr eine Reihe von Themen angehen, um die Zukunftsfähigkeit und Stabilität der Versicherer zu stärken.“ Zusätzlich zur Versicherungsaufsicht will sich die Bafin 2025 auch mit drei wichtigen Regulierungsvorhaben befassen:
Und am Ende will sie den Versicherungsunternehmen helfen, indem sie deren administrativen Aufwand senkt. Sprich: Sie will Bürokratie abbauen. Nur ist das nicht immer so leicht, was man auch bei der Bafin weiß. „Nichtsdestotrotz werden wir weiter daran arbeiten, den administrativen Aufwand zu senken, auch wenn es dafür einen langen Atem braucht. Bürokratieabbau bleibt auf unserer Agenda“, verspricht Julia Wiens. Das ist dann mal eine gute Aussicht.
Jingle
Aber von vorn, was hält der BGH für unzulässig? Zahlreiche Lebensversicherungsprodukte beinhalten Abschlusskosten in Höhe von 25 Promille der Beitragssumme, die über die ersten fünf Jahre verteilt werden. Und darüber hinaus noch weitere Kosten. Diese nutzen Versicherer beispielsweise, um weitere Abschlusskosten zu finanzieren. Sie erheben diese Kosten bisher über die gesamte Beitragszahlungsdauer; und nicht erst ab dem sechsten Jahr.
Das geht so nicht, urteilt der BGH am 18. September. Versicherer dürfen bei Verträgen gegen laufende Beiträge solche Kosten bei der Kalkulation der Rückkaufswerte und den darauf aufbauenden beitragsfreien Leistungen nicht berücksichtigen. Das Urteil wirkt sich damit auch darauf aus, wie Anbieter künftig neue Tarife kalkulieren, und bringt neue Risiken für Tarife im Bestand.
Zu diesem Ergebnis kommen die Experten der Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften (Ifa) aus Ulm. Aus Sicht der Ifa-Experten sollten Lebensversicherer daher folgendemaßen reagieren:
Die Frage, ob in der Vergangenheit abgeschlossene Verträge hiervon betroffen sein könnten, ist derzeit noch unklar. Grundsätzlich wären auch dann nur Rückkaufswerte von Verträgen betroffen, die in den vergangenen fünf Jahren abgeschlossen wurden. Diese müssten Versicherer dann überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Experten des Ifa führen derzeit laut eigenen Angaben Diskussionen mit mehreren Lebensversicherern, um Handlungsalternativen zu sammeln und zu bewerten.
Jingle
Man habe bereits Kontakt zu den Risikoträgern aufgenommen, heißt es weiter. Man wolle die weitere Zusammenarbeit koordinieren und klären, wie die Vertragsbestände abzuwickeln sind. Über das weitere Vorgehen wolle man Geschäftspartner und Kunden schnellstmöglich informieren.
Außerdem heißt es in der Stellungnahme: „Bis dahin bittet der Vorstand um Geduld, damit der weitere Geschäftsbetrieb ungehindert fortgeführt werden kann. Die gesamte Bearbeitung von Verträgen und Schadensfällen ist bis auf Weiteres sichergestellt.“
Es ist der vorläufige Höhepunkt in einem ohnehin schwierigen Jahr. So war im November 2023 bekanntgeworden, dass Firmengründer Jörg Wälder verstorben war. Dann veränderte Cogitanda Verhalten und Vergütung gegenüber Maklern, was einen Konflikt mit der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler auslöste.
Jingle
Für Unternehmen zählt das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge aus Sicht des Verbands zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Angestellten. Laut einer Umfrage aus dem November 2023 ist für rund 45 Prozent der Befragten eine bKV wichtiger als andere Firmen-Extras wie Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefone. Laut der Umfrage ist die betriebliche Krankenversicherung sogar jedem vierten Arbeitnehmer wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Besonders hoch ist die Zustimmung in der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Wiens wiederholt ihre schon mehrmals getroffene Feststellung: nämlich, dass die Versicherungsbranche insgesamt solide dasteht. Allerdings verbunden mit einem großen Noch. Denn die wirtschaftliche Entwicklung bezeichnet sie als unsicher, die geopolitischen Risiken als hoch. Hinzu kommen wachsende Gefahren für die IT durch verstärkte Cyberangriffe. Weshalb sie ankündigt: „Deshalb werden wir im neuen Jahr eine Reihe von Themen angehen, um die Zukunftsfähigkeit und Stabilität der Versicherer zu stärken.“ Zusätzlich zur Versicherungsaufsicht will sich die Bafin 2025 auch mit drei wichtigen Regulierungsvorhaben befassen:
Und am Ende will sie den Versicherungsunternehmen helfen, indem sie deren administrativen Aufwand senkt. Sprich: Sie will Bürokratie abbauen. Nur ist das nicht immer so leicht, was man auch bei der Bafin weiß. „Nichtsdestotrotz werden wir weiter daran arbeiten, den administrativen Aufwand zu senken, auch wenn es dafür einen langen Atem braucht. Bürokratieabbau bleibt auf unserer Agenda“, verspricht Julia Wiens. Das ist dann mal eine gute Aussicht.
Jingle
Aber von vorn, was hält der BGH für unzulässig? Zahlreiche Lebensversicherungsprodukte beinhalten Abschlusskosten in Höhe von 25 Promille der Beitragssumme, die über die ersten fünf Jahre verteilt werden. Und darüber hinaus noch weitere Kosten. Diese nutzen Versicherer beispielsweise, um weitere Abschlusskosten zu finanzieren. Sie erheben diese Kosten bisher über die gesamte Beitragszahlungsdauer; und nicht erst ab dem sechsten Jahr.
Das geht so nicht, urteilt der BGH am 18. September. Versicherer dürfen bei Verträgen gegen laufende Beiträge solche Kosten bei der Kalkulation der Rückkaufswerte und den darauf aufbauenden beitragsfreien Leistungen nicht berücksichtigen. Das Urteil wirkt sich damit auch darauf aus, wie Anbieter künftig neue Tarife kalkulieren, und bringt neue Risiken für Tarife im Bestand.
Zu diesem Ergebnis kommen die Experten der Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften (Ifa) aus Ulm. Aus Sicht der Ifa-Experten sollten Lebensversicherer daher folgendemaßen reagieren:
Die Frage, ob in der Vergangenheit abgeschlossene Verträge hiervon betroffen sein könnten, ist derzeit noch unklar. Grundsätzlich wären auch dann nur Rückkaufswerte von Verträgen betroffen, die in den vergangenen fünf Jahren abgeschlossen wurden. Diese müssten Versicherer dann überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Experten des Ifa führen derzeit laut eigenen Angaben Diskussionen mit mehreren Lebensversicherern, um Handlungsalternativen zu sammeln und zu bewerten.
Jingle
Man habe bereits Kontakt zu den Risikoträgern aufgenommen, heißt es weiter. Man wolle die weitere Zusammenarbeit koordinieren und klären, wie die Vertragsbestände abzuwickeln sind. Über das weitere Vorgehen wolle man Geschäftspartner und Kunden schnellstmöglich informieren.
Außerdem heißt es in der Stellungnahme: „Bis dahin bittet der Vorstand um Geduld, damit der weitere Geschäftsbetrieb ungehindert fortgeführt werden kann. Die gesamte Bearbeitung von Verträgen und Schadensfällen ist bis auf Weiteres sichergestellt.“
Es ist der vorläufige Höhepunkt in einem ohnehin schwierigen Jahr. So war im November 2023 bekanntgeworden, dass Firmengründer Jörg Wälder verstorben war. Dann veränderte Cogitanda Verhalten und Vergütung gegenüber Maklern, was einen Konflikt mit der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler auslöste.
Jingle
Für Unternehmen zählt das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge aus Sicht des Verbands zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Angestellten. Laut einer Umfrage aus dem November 2023 ist für rund 45 Prozent der Befragten eine bKV wichtiger als andere Firmen-Extras wie Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefone. Laut der Umfrage ist die betriebliche Krankenversicherung sogar jedem vierten Arbeitnehmer wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Besonders hoch ist die Zustimmung in der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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