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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 211 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 31. Januar 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
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Informieren Sie sich auf der Fachmesse über die neuesten Produkttrends, lassen Sie sich in 120 Fachvorträgen versierter Referenten inspirieren und sichern Sie sich in rund 40 davon wertvolle IDD-Stunden für Ihr Weiterbildungskonto. Nutzen Sie außerdem die unschlagbare Chance, mit Kollegen und Branchengrößen zu netzwerken und neue Kontakte zu knüpfen. Oder lassen Sie sich von namhaften Autoherstellern ein Leasing-Angebot zu attraktiven Messepreisen machen – am 18. März im MOC München.
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Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Eingereicht hatte die Verfassungsbeschwerde der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit 22 Unternehmen aus der Versicherungsbranche (die als Beschwerdeführer bezeichnet sind). Die Beschwerde richtet sich gegen einen Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Darin geht es darum, dass Kreditnehmer erst frühestens eine Woche nach dem Darlehensvertrag eine Restschuldversicherung abschließen dürfen. Cooling-Off-Phase nennt man diese Wochenfrist, und die haben vor allem Verbraucherschützer gefordert. Sie halten die Policen oft für überflüssig und zu teuer.
Die 22 Beschwerdeführer hingegen argumentieren, dass der Artikel gegen Unionsrecht verstoße. Und er greife unverhältnismäßig stark in die unternehmerische Freiheit, Berufsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem hält man die Cooling-Off-Phase sogar für gefährlich. Denn Restschuldversicherungen übernehmen fällige Kreditraten, wenn Kreditnehmer wegen Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit nicht zahlen können. Muss man mit der Police eine Woche warten, kann es im Extremfall Probleme geben, so das Argument.
Bei der Frage, wie es nun weitergeht, verweist eine GDV-Sprecherin an die 22 Beschwerdeführer. Sie müssten darüber entscheiden. „Der GDV wird sich bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie dafür einsetzen, dass das aus unserer Sicht europarechtswidrige Cooling-Off wieder aufgehoben wird“, sagt sie.
Jingle
Gleichzeitig sind die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um ihre Finanzen groß: Gut 50 Prozent der Menschen hierzulande empfinden negative Emotionen beim Gedanken an die eigenen Finanzen.
Warum beschäftigen sich die Menschen hierzulande aber nicht mit ihren Finanzen? Das hat mehrere Gründe:
Der Großteil der Befragten führt „andere Gründe“ an und bleibt damit vage.
Jingle
Knackpunkt ist ein Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der den Krankenkassen sauer aufstößt: Die 50 Milliarden Euro teure Krankenhausreform sollen jeweils zur Hälfte die Bundesländer und die GKV zahlen. Weil sich die Reform über zehn Jahre erstrecken soll, muss die GKV jährlich 2,5 Milliarden Euro zusätzlich stemmen, rechnet der VDK vor. Beziehungsweise die Versicherten. Und das lasse die Beiträge übermäßig stark steigen.
Sozialversicherungsbeiträge unterlägen laut Bundesverfassungsgericht aber einem besonderen Schutz, so der VDK. Sie seien streng zweckgebunden. Man dürfe sie nicht verwenden, um den allgemeinen Haushalt zu finanzieren. „Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen“, sagt Verbands-Präsidentin Verena Bentele. „Leistungen, die alle Bürgerinnen und Bürger nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden.“
Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform würden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme, meint Bentele weiter. Die Kosten müsste daher auch die gesamte Gesellschaft tragen. Und das ginge nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werde. Also: über Steuern.
Jingle
„Konkret haben die Unternehmen gemeinsam mit knapp 30 weiteren Versicherern Daten von Kundinnen und Kunden in der Auslandsreisekrankenversicherung untereinander geteilt, um Betrugsfälle aufzudecken und Betrugsmuster zu erkennen“, erläutert die Landesdatenschutzbeauftragte, Bettina Gayk. Um Gesundheitsdaten wie medizinische Diagnosen und Daten minderjähriger Personen auszutauschen, sollen sie einen geschlossenen E-Mail-Verteiler genutzt haben. Für diesen waren wohl mehrere Beschäftigte der beteiligten Firmen registriert.
Und so erhielten auch Personen Zugang zu diesen Daten, die keinen Kontakt mit den betroffenen Personen hatten. Auch auf sonstige Vorkehrungen zum Schutz der Informationen und der Betroffenenrechte haben die Versicherer anscheinend verzichtet. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat die zehn nordrhein-westfälischen Unternehmen kontaktiert. Die Firmen haben laut Gayk den rechtswidrigen Austausch beendet. Die Prüfung der Behörde sei aktuell aber noch nicht abgeschlossen, heißt es.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Abspann
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 211 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 31. Januar 2025.
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Im Gespräch
Die News der Woche
Eingereicht hatte die Verfassungsbeschwerde der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit 22 Unternehmen aus der Versicherungsbranche (die als Beschwerdeführer bezeichnet sind). Die Beschwerde richtet sich gegen einen Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Darin geht es darum, dass Kreditnehmer erst frühestens eine Woche nach dem Darlehensvertrag eine Restschuldversicherung abschließen dürfen. Cooling-Off-Phase nennt man diese Wochenfrist, und die haben vor allem Verbraucherschützer gefordert. Sie halten die Policen oft für überflüssig und zu teuer.
Die 22 Beschwerdeführer hingegen argumentieren, dass der Artikel gegen Unionsrecht verstoße. Und er greife unverhältnismäßig stark in die unternehmerische Freiheit, Berufsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem hält man die Cooling-Off-Phase sogar für gefährlich. Denn Restschuldversicherungen übernehmen fällige Kreditraten, wenn Kreditnehmer wegen Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit nicht zahlen können. Muss man mit der Police eine Woche warten, kann es im Extremfall Probleme geben, so das Argument.
Bei der Frage, wie es nun weitergeht, verweist eine GDV-Sprecherin an die 22 Beschwerdeführer. Sie müssten darüber entscheiden. „Der GDV wird sich bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie dafür einsetzen, dass das aus unserer Sicht europarechtswidrige Cooling-Off wieder aufgehoben wird“, sagt sie.
Jingle
Gleichzeitig sind die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um ihre Finanzen groß: Gut 50 Prozent der Menschen hierzulande empfinden negative Emotionen beim Gedanken an die eigenen Finanzen.
Warum beschäftigen sich die Menschen hierzulande aber nicht mit ihren Finanzen? Das hat mehrere Gründe:
Der Großteil der Befragten führt „andere Gründe“ an und bleibt damit vage.
Jingle
Knackpunkt ist ein Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der den Krankenkassen sauer aufstößt: Die 50 Milliarden Euro teure Krankenhausreform sollen jeweils zur Hälfte die Bundesländer und die GKV zahlen. Weil sich die Reform über zehn Jahre erstrecken soll, muss die GKV jährlich 2,5 Milliarden Euro zusätzlich stemmen, rechnet der VDK vor. Beziehungsweise die Versicherten. Und das lasse die Beiträge übermäßig stark steigen.
Sozialversicherungsbeiträge unterlägen laut Bundesverfassungsgericht aber einem besonderen Schutz, so der VDK. Sie seien streng zweckgebunden. Man dürfe sie nicht verwenden, um den allgemeinen Haushalt zu finanzieren. „Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen“, sagt Verbands-Präsidentin Verena Bentele. „Leistungen, die alle Bürgerinnen und Bürger nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden.“
Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform würden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme, meint Bentele weiter. Die Kosten müsste daher auch die gesamte Gesellschaft tragen. Und das ginge nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werde. Also: über Steuern.
Jingle
„Konkret haben die Unternehmen gemeinsam mit knapp 30 weiteren Versicherern Daten von Kundinnen und Kunden in der Auslandsreisekrankenversicherung untereinander geteilt, um Betrugsfälle aufzudecken und Betrugsmuster zu erkennen“, erläutert die Landesdatenschutzbeauftragte, Bettina Gayk. Um Gesundheitsdaten wie medizinische Diagnosen und Daten minderjähriger Personen auszutauschen, sollen sie einen geschlossenen E-Mail-Verteiler genutzt haben. Für diesen waren wohl mehrere Beschäftigte der beteiligten Firmen registriert.
Und so erhielten auch Personen Zugang zu diesen Daten, die keinen Kontakt mit den betroffenen Personen hatten. Auch auf sonstige Vorkehrungen zum Schutz der Informationen und der Betroffenenrechte haben die Versicherer anscheinend verzichtet. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat die zehn nordrhein-westfälischen Unternehmen kontaktiert. Die Firmen haben laut Gayk den rechtswidrigen Austausch beendet. Die Prüfung der Behörde sei aktuell aber noch nicht abgeschlossen, heißt es.
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Abspann
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