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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 215 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 28. Februar 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Wie die EU-Kommission mitteilt, sollen kleine und mittelgroße Unternehmen nun von der Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten befreit werden. Definitiv nicht mehr melden müssen dann Firmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro. Die Zahl der erfassten Unternehmen würde so um 80 Prozent sinken, schätzt die Kommission. Auch die Menge der zu berichtenden Nachhaltigkeitsdaten soll stark runtergehen, die Berichte sollen einfacher werden.
Das Lieferkettengesetz wiederum soll sich nur noch auf direkte Zulieferer beziehen. Nur bei konkreten Hinweisen auf problematische Praktiken sollen Unternehmen auch indirekte Zulieferer überprüfen müssen. Außerdem will man die erste Welle um ein Jahr auf 2028 verschieben.
In der Versicherungsbranche zeigt man sich äußerst angetan. So sagt der Hauptgeschäftsführer des uns wohlbekannten Branchenverbands GDV, Jörg Asmussen: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“
Jingle
Wie sind die Journalisten dabei vorgegangen? Die Rechnung basiert auf folgenden Annahmen:
Bei 100 Jahren Lebenserwartung beträgt die Rentenlücke rund eine Million Euro. Bei 20 Rentenjahren würde die Rentenlücke immer noch über 500.000 Euro liegen, so Finanztip. „Viele Menschen verlassen sich immer noch zu sehr auf die gesetzliche Rente und unterschätzen, wie viel sie sparen müssen, um später abgesichert zu sein“, warnt Finanztip-Chefredakteur Saidi Sulilatu.
Das zeigt auch eine Umfrage, die das Portal zum Thema durchgeführt hat. Danach machen sich 57 Prozent große oder sehr große Sorgen um ihre Altersvorsorge. Trotzdem setzen 27 Prozent alleine auf die gesetzliche Rente als Basis für die eigene Altersvorsorge – sie sorgen also gar nicht anderweitig vor.
Von denen, die sparen, legen die meisten monatlich 100 bis 249 Euro fürs Alter zurück. Wie sorgen die Bürger vor? Laut der Finanztip-Umfrage stehen dafür Tages- und Festgeldkonten in Deutschland hoch im Kurs (30 Prozent), außerdem Lebens- und Rentenversicherungen sowie die betriebliche Altersversorgung (je 26 Prozent). Nur etwa jeder fünfte Befragte investiert passiv in Aktien-ETFs (21 Prozent).
Jingle
Also was war geschehen? Die Risikoskala in solchen sogenannten Basisinformationsblättern reicht von 1 bis 7. Union Investment hatte den Uniimmo: Wohnen ZBI stets mit 2 eingeordnet. Das steht für geringes Verlustrisiko. 2022 kam es aber wegen der stark steigenden Zinsen zu einer Immobilienkrise. Und auch der Uniimmo: Wohnen ZBI verlor deutlich an Wert. Im Juni setzte Union Investment den Anteilspreis vom 23. auf den 24. Juni um knapp 17 Prozent herab.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg findet, dass die Risikoangabe falsch war, und ging deshalb rechtlich dagegen vor. Und dieser Klage gab das Landgericht Nürnberg-Fürth nun statt. Die Richter sind sogar der Meinung, dass der zuletzt von Union Investment auf 3 hochgesetzte Risikowert noch zu niedrig ist.
Als offizieller Grund gilt: Man kann einen offenen Immobilienfonds nicht mit 2 oder 3 bewerten, wenn der Anbieter die Preise nicht mindestens monatlich bestimmt. Gängig ist hingegen bei solchen Fonds, dass die enthaltenen Immobilien alle drei Monate neu bewertet werden, so auch beim Uniimmo: Wohnen ZBI. Die Verbraucherzentrale verlangt übrigens die Risikostufe 6.
Bei Union Investment trifft das Urteil auf Unverständnis. Dort hat man hat die Entscheidungsgründe analysiert und nun Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt. Fortsetzung folgt also.
Jingle
Ein Grund dafür sind mangelnde Informationen. Denn zwei Drittel der GKV-Versicherten fühlen sich beispielsweise von ihrer Krankenkasse bisher noch nicht ausreichend darüber aufgeklärt.
Zu den am häufigsten gewünschten (Zusatz-)Funktionen der elektronischen Patientenakte zählen die folgenden:
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsMoin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 215 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 28. Februar 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Wie die EU-Kommission mitteilt, sollen kleine und mittelgroße Unternehmen nun von der Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten befreit werden. Definitiv nicht mehr melden müssen dann Firmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro. Die Zahl der erfassten Unternehmen würde so um 80 Prozent sinken, schätzt die Kommission. Auch die Menge der zu berichtenden Nachhaltigkeitsdaten soll stark runtergehen, die Berichte sollen einfacher werden.
Das Lieferkettengesetz wiederum soll sich nur noch auf direkte Zulieferer beziehen. Nur bei konkreten Hinweisen auf problematische Praktiken sollen Unternehmen auch indirekte Zulieferer überprüfen müssen. Außerdem will man die erste Welle um ein Jahr auf 2028 verschieben.
In der Versicherungsbranche zeigt man sich äußerst angetan. So sagt der Hauptgeschäftsführer des uns wohlbekannten Branchenverbands GDV, Jörg Asmussen: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“
Jingle
Wie sind die Journalisten dabei vorgegangen? Die Rechnung basiert auf folgenden Annahmen:
Bei 100 Jahren Lebenserwartung beträgt die Rentenlücke rund eine Million Euro. Bei 20 Rentenjahren würde die Rentenlücke immer noch über 500.000 Euro liegen, so Finanztip. „Viele Menschen verlassen sich immer noch zu sehr auf die gesetzliche Rente und unterschätzen, wie viel sie sparen müssen, um später abgesichert zu sein“, warnt Finanztip-Chefredakteur Saidi Sulilatu.
Das zeigt auch eine Umfrage, die das Portal zum Thema durchgeführt hat. Danach machen sich 57 Prozent große oder sehr große Sorgen um ihre Altersvorsorge. Trotzdem setzen 27 Prozent alleine auf die gesetzliche Rente als Basis für die eigene Altersvorsorge – sie sorgen also gar nicht anderweitig vor.
Von denen, die sparen, legen die meisten monatlich 100 bis 249 Euro fürs Alter zurück. Wie sorgen die Bürger vor? Laut der Finanztip-Umfrage stehen dafür Tages- und Festgeldkonten in Deutschland hoch im Kurs (30 Prozent), außerdem Lebens- und Rentenversicherungen sowie die betriebliche Altersversorgung (je 26 Prozent). Nur etwa jeder fünfte Befragte investiert passiv in Aktien-ETFs (21 Prozent).
Jingle
Also was war geschehen? Die Risikoskala in solchen sogenannten Basisinformationsblättern reicht von 1 bis 7. Union Investment hatte den Uniimmo: Wohnen ZBI stets mit 2 eingeordnet. Das steht für geringes Verlustrisiko. 2022 kam es aber wegen der stark steigenden Zinsen zu einer Immobilienkrise. Und auch der Uniimmo: Wohnen ZBI verlor deutlich an Wert. Im Juni setzte Union Investment den Anteilspreis vom 23. auf den 24. Juni um knapp 17 Prozent herab.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg findet, dass die Risikoangabe falsch war, und ging deshalb rechtlich dagegen vor. Und dieser Klage gab das Landgericht Nürnberg-Fürth nun statt. Die Richter sind sogar der Meinung, dass der zuletzt von Union Investment auf 3 hochgesetzte Risikowert noch zu niedrig ist.
Als offizieller Grund gilt: Man kann einen offenen Immobilienfonds nicht mit 2 oder 3 bewerten, wenn der Anbieter die Preise nicht mindestens monatlich bestimmt. Gängig ist hingegen bei solchen Fonds, dass die enthaltenen Immobilien alle drei Monate neu bewertet werden, so auch beim Uniimmo: Wohnen ZBI. Die Verbraucherzentrale verlangt übrigens die Risikostufe 6.
Bei Union Investment trifft das Urteil auf Unverständnis. Dort hat man hat die Entscheidungsgründe analysiert und nun Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt. Fortsetzung folgt also.
Jingle
Ein Grund dafür sind mangelnde Informationen. Denn zwei Drittel der GKV-Versicherten fühlen sich beispielsweise von ihrer Krankenkasse bisher noch nicht ausreichend darüber aufgeklärt.
Zu den am häufigsten gewünschten (Zusatz-)Funktionen der elektronischen Patientenakte zählen die folgenden:
Musikalischer Übergangsjingle
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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