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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 238 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 19. September 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Maxpool soll als Marke mit Team und klarer Identität bestehen bleiben. Bisher hatten die Unternehmen zwei Jahre lang miteinander kooperiert. Im Rahmen des Zusammenschlusses wird Oliver Drewes, parallel zu seiner Rolle als Vorstand der Phönix-Maxpool-Gruppe, in die Geschäftsführung von Blau Direkt berufen und übernimmt die Verantwortung für die Vertriebsaktivitäten beider Unternehmen.
Für Makler und Kunden werde sich nichts verändern, bestätigt uns Blau Direkt: Ansprechpartner, Services und Leistungen bleiben unverändert bestehen. Die Verträge der Makler ebenso.
Was haben sich die beiden Pools für die Zukunft vorgenommen? Auch das fragten wir. Man wolle das erfolgreiche Wachstum konsequent fortsetzen und gleichzeitig die Stärken beider Seiten miteinander verbinden, heißt es. Blau Direkt habe im vergangenen Jahr ein Wachstum von 31 Prozent erreicht und erwarte in diesem Jahr eine ähnliche Entwicklung. Die Phönix Maxpool Gruppe rechne für 2025 mit einem überdurchschnittlichen Wachstum von über 50 Prozent.
Jingle
Aber die Politik zeigte sich stur und kam den Forderungen nicht nach. Auch im nun endlich vorliegenden Haushalt für 2025 ist ein solcher Posten nicht vorgesehen. Und das hat jetzt Konsequenzen.
Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, die Sache vor Gericht klären zu wollen. „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund 10 Milliarden Euro schuldig“, schimpft Susanne Wagenmann vom GKV-Spitzenverband. Daher habe man nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, genauer das Bundesamt für Soziale Sicherung, eingereicht.
Derzeit erfüllten die Krankenkassen demnach eine Aufgabe, die allein dem Bund zufällt. Das sei ein „rechtswidriger Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbstständigkeit“. Zugleich verstoße der Staat gegen die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen, die laut Bundesverfassungsgericht keine gesamtgesellschaftlichen Aufgaben finanzieren dürfen.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Essen muss sich des Falls nun annehmen.
Jingle
Im Grunde soll sie so aussehen, wie im Koalitionsvertrag angedacht: Arbeitnehmer sollen über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, und bis zu 2.000 Euro im Monat sollen dann steuerfrei bleiben. Das Bundesfinanzministerium werde in Kürze den Gesetzentwurf vorlegen, zitiert die „Wirtschaftswoche“ einen Sprecher. Außerdem gehe aus einem Referentenentwurf hervor, dass Überstunden zusätzlich steuerfrei bleiben sollen. Zumindest soweit sie ein Viertel des Grundlohns nicht übersteigen.
Doch dann kommt das große Aber, das den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) auf die Barrikaden treibt: Denn die Aktivrente soll einerseits nicht für vorgezogene Rentner gelten und andererseits nicht für Selbstständige.
Wir zitieren Verbands-Vorstandschef Andreas Lutz: „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen. Es widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Es ist verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich anders behandelt werden sollen als Jüngere. Wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl.“
Nicht ganz so wütend, sondern eher skeptisch äußert sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dort zweifelt man an, dass die Maßnahme viel bewirkt oder gar das Problem der Altersvorsorge löst. BVK-Präsident Michael H. Heinz dazu: „Das wird vielleicht das Fachkräfteproblem in unserem Land etwas entschärfen, ist aber keine nachhaltige Lösung für die Altersvorsorge. Wenn schon, dann sollten unbedingt Selbstständige in das Modell der Aktivrente einbezogen werden. Denn gerade sie sind vielfach Fachleute, auf die nicht verzichtet werden kann. Das gehört sich auch aus Gründen des Gleichheitsgebotes nach Artikel 3 des Grundgesetzes.“
Jingle
Besonders hoch ist die Zustimmung bei Menschen mit Berufsausbildung, die direkt nach der Schule ins Arbeitsleben gestartet sind und dort gemerkt haben, wie wichtig finanzielle Bildung ist. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage mit 5.000 Bundesbürgern, die die DEVK beim Marktforschungsinstitut Civey beauftragt hat.
Beim Thema Finanzbildung setzt übrigens die geplante Frühstart-Rente der Bundesregierung an. Wir erinnern uns: Sie will jedem Kind von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 Euro für die Altersvorsorge mit auf den Weg geben. Und das Konzept findet Anklang. 51 Prozent der Befragten sehen es positiv, nur 29 Prozent lehnen es ab.
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsMoin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 238 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 19. September 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Im Gespräch
Die News der Woche
Maxpool soll als Marke mit Team und klarer Identität bestehen bleiben. Bisher hatten die Unternehmen zwei Jahre lang miteinander kooperiert. Im Rahmen des Zusammenschlusses wird Oliver Drewes, parallel zu seiner Rolle als Vorstand der Phönix-Maxpool-Gruppe, in die Geschäftsführung von Blau Direkt berufen und übernimmt die Verantwortung für die Vertriebsaktivitäten beider Unternehmen.
Für Makler und Kunden werde sich nichts verändern, bestätigt uns Blau Direkt: Ansprechpartner, Services und Leistungen bleiben unverändert bestehen. Die Verträge der Makler ebenso.
Was haben sich die beiden Pools für die Zukunft vorgenommen? Auch das fragten wir. Man wolle das erfolgreiche Wachstum konsequent fortsetzen und gleichzeitig die Stärken beider Seiten miteinander verbinden, heißt es. Blau Direkt habe im vergangenen Jahr ein Wachstum von 31 Prozent erreicht und erwarte in diesem Jahr eine ähnliche Entwicklung. Die Phönix Maxpool Gruppe rechne für 2025 mit einem überdurchschnittlichen Wachstum von über 50 Prozent.
Jingle
Aber die Politik zeigte sich stur und kam den Forderungen nicht nach. Auch im nun endlich vorliegenden Haushalt für 2025 ist ein solcher Posten nicht vorgesehen. Und das hat jetzt Konsequenzen.
Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, die Sache vor Gericht klären zu wollen. „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund 10 Milliarden Euro schuldig“, schimpft Susanne Wagenmann vom GKV-Spitzenverband. Daher habe man nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, genauer das Bundesamt für Soziale Sicherung, eingereicht.
Derzeit erfüllten die Krankenkassen demnach eine Aufgabe, die allein dem Bund zufällt. Das sei ein „rechtswidriger Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbstständigkeit“. Zugleich verstoße der Staat gegen die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen, die laut Bundesverfassungsgericht keine gesamtgesellschaftlichen Aufgaben finanzieren dürfen.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Essen muss sich des Falls nun annehmen.
Jingle
Im Grunde soll sie so aussehen, wie im Koalitionsvertrag angedacht: Arbeitnehmer sollen über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, und bis zu 2.000 Euro im Monat sollen dann steuerfrei bleiben. Das Bundesfinanzministerium werde in Kürze den Gesetzentwurf vorlegen, zitiert die „Wirtschaftswoche“ einen Sprecher. Außerdem gehe aus einem Referentenentwurf hervor, dass Überstunden zusätzlich steuerfrei bleiben sollen. Zumindest soweit sie ein Viertel des Grundlohns nicht übersteigen.
Doch dann kommt das große Aber, das den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) auf die Barrikaden treibt: Denn die Aktivrente soll einerseits nicht für vorgezogene Rentner gelten und andererseits nicht für Selbstständige.
Wir zitieren Verbands-Vorstandschef Andreas Lutz: „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen. Es widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Es ist verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich anders behandelt werden sollen als Jüngere. Wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl.“
Nicht ganz so wütend, sondern eher skeptisch äußert sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dort zweifelt man an, dass die Maßnahme viel bewirkt oder gar das Problem der Altersvorsorge löst. BVK-Präsident Michael H. Heinz dazu: „Das wird vielleicht das Fachkräfteproblem in unserem Land etwas entschärfen, ist aber keine nachhaltige Lösung für die Altersvorsorge. Wenn schon, dann sollten unbedingt Selbstständige in das Modell der Aktivrente einbezogen werden. Denn gerade sie sind vielfach Fachleute, auf die nicht verzichtet werden kann. Das gehört sich auch aus Gründen des Gleichheitsgebotes nach Artikel 3 des Grundgesetzes.“
Jingle
Besonders hoch ist die Zustimmung bei Menschen mit Berufsausbildung, die direkt nach der Schule ins Arbeitsleben gestartet sind und dort gemerkt haben, wie wichtig finanzielle Bildung ist. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage mit 5.000 Bundesbürgern, die die DEVK beim Marktforschungsinstitut Civey beauftragt hat.
Beim Thema Finanzbildung setzt übrigens die geplante Frühstart-Rente der Bundesregierung an. Wir erinnern uns: Sie will jedem Kind von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 Euro für die Altersvorsorge mit auf den Weg geben. Und das Konzept findet Anklang. 51 Prozent der Befragten sehen es positiv, nur 29 Prozent lehnen es ab.
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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