Share Durchblick Philosophie
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By Florian Kraemer
The podcast currently has 88 episodes available.
In der heutigen Episode geht es um ein Unterkapitel der Staatstheorie: Eigentum. Wir fragen uns (natürlich), was Eigentum überhaupt ist, warum es in die Staatstheorie gehört und was die staatstheoretischen Modelle, die ich bisher vorgestellt habe, zum Thema „Eigentum“ sagen. Anschließend stelle ich einige grundlegende philosophische Fragen ans Thema – die Antworten folgen, wie üblich, später.
Literatur:
Andreas Eckl und Bernd Ludwig (Hrsg.), Was ist Eigentum? Philosophische Positionen von Platon bis Habermas, München 2005
„Zu den auffälligsten Merkmalen unserer Kultur gehört die Tatsache, dass es so viel Bullshit gibt.“ Das ist jedenfalls die These von Harry G. Frankfurts Buch über „Bullshit“. In Medien, Werbung, PR und vor allem in der Politik rollt eine unaufhaltsame Welle von Bullshit auf uns zu, nicht zuletzt im US-Wahlkampf, der gerade in die Endphase tritt.
Aber was genau ist Bullshit? Warum ist er gefährlich und warum gibt es so viel davon? Darum geht es in der heutigen Episode. Für meine allererste Duo-/Crossover-Folge habe ich mich mit Daniel Brockmeier zusammengetan, um mir einen Überblick über das Bullshit-Feld zu verschaffen.
Quellen
Harry G. Frankfurt, Bullshit, Frankfurt/M. 2015
Daniel Brockmeier, Privatsprache: Philosophie (Podcast)
über Steve Bannon, "Flooding the floor with shit": Sophistische Widerlegungen 8
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, „Bullshit“
Max Black, The Prevalence of Humbug and Other Essays, New York und London 1983
60 Minutes, Statement zu Trumps Verweigerung eines Interviews
Boeing, Statement
Harry G. Frankfurt: “Donald Trump Is BS, Says Expert in BS”, in: Time 05.05. 2016
Trump bei der Präsidentschaftsdebatte (Video)
Springfield pet-eating hoax (Wikipedia)
ZAPP Das Medienmagazin: „Weidel, Söder, Merz: Die Populismus-Falle enthüllt“ (Video)
Sarah Wagenknechts Aussagen über den Ukraine-Krieg: Deutschlandfunk
Wagenknecht im Duell mit Weidel (Video)
Harry G. Frankfurt, Ergänzungen zum Thema "Bullshit" (Video)
CNN: Florida student Emma Gonzalez to lawmakers and gun advocates: ‘We call BS’, Transcript der Rede von X [ehem. Emma] Gonzalez (Link), O-Ton (Video)
Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache: „Schwurbeln“ (Link)
Fabian Maysenhölder, "Esoterik" (Secta-Podcast #29)
In der Staatstheorie geht es um die Frage, wie Menschen miteinander leben sollen. Es geht aber auch, sozusagen eine Ebene „höher“, darum, wie Staaten miteinander leben können. Genau das ist das Thema von Kants Schrift „Zum Ewigen Frieden“, einem kleinen, aber visionären Buch von 1795.
Über dieses Buch habe ich im Sommer 2024 einen Vortrag gehalten und den größten Teil dieses Vortrags präsentiere ich in der heutigen Episode. Kant hat sich nichts geringeres vorgenommen als den Weltfrieden. Seine drei „Definitivartikel“ zeichnen konkrete Schritte in diese Richtung. Ich leite sie schrittweise aus der Theorie des Gesellschaftsvertrags her und überprüfe sie auf Chancen und Grenzen.
Literatur:
Immanuel Kant, Zum Ewigen Frieden, NA Stuttgart 1984
Otfried Höffe, Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, München 1999
In der heutigen Episode beleuchte ich den Fall der „Mauerschützen“. An der innerdeutschen Grenze kamen zwischen 1961 und 1989 mehrere Hundert Menschen ums Leben, die aus der DDR in den Westen fliehen wollten. Nach der Wiedervereinigung hat man einigen Grenzsoldaten und ihren Vorgesetzten den Prozess gemacht. Aber ist das fair? Dürfen wir Menschen bestrafen, die sich einfach an das Gesetz gehalten haben, das es „damals“ gab? Müssen wir das sogar?
Um dieses Problem geht es in der heutigen Episode. Dabei stoßen wir auf zwei Grundrichtungen der Rechtsphilosophie: Naturrecht und Positives Recht (Rechtspositivismus). Philosophische Rückendeckung finden wir dazu einerseits bei John Locke (Episoden 78–81), andererseits bei Thomas Hobbes (Episoden 72–75).
Der Philosoph John Locke begründet einen liberalen Rechtsstaat: Kernaufgaben des Staates sind der Schutz von Freiheit und Eigentum. Der Staat muss sich an bestimmte Grundregeln halten, ansonsten haben die Menschen ein Recht auf Widerstand.
In der heutigen Episode fasse ich Lockes Staatstheorie nochmal kurz zusammen und untersuche anschließend Stärken und Schwächen dieses Modells.
Literatur:
John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Eucher, John Locke zur Einführung
Der Staat hat laut John Locke eine klare Aufgabe: Er soll die Freiheit und das Eigentum der einzelnen Menschen schützen. „Klare Aufgabe“ heißt: Es gibt durchaus Dinge, für die der Staat ausdrücklich nichtzuständig ist. Laut Locke haben die Bürger:innen sogar ein Widerstandsrecht, wenn der Staat übergriffig wird.
Warum das so ist, erkläre ich in der heutigen Episode. Wir spüren Lockes Ideen in der US-Verfassung auf, aber auch im deutschen Grundgesetz.
Literatur:
John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Euchner, John Locke zur Einführung
Im Naturzustand sind nach John Locke alle Menschen dafür verantwortlich, das Gesetz durchzusetzen. Das funktioniert allerdings mehr schlecht als recht: Es fehlen erstens eine genaue Festlegung dieses Gesetzes, zweitens unparteiische Richter und drittens Leute, die wirklich in der Lage sind, Verbrecher zu bestrafen.
Aus genau diesen Mängeln des Naturzustands entsteht bei Locke der Gesellschaftsvertrag. Details dazu erläutere ich in dieser Episode; am Rande geht es außerdem um Reichsbürger.
Literatur:
John Locke: Zwei Abhandlungen über die Regierung
Walter Euchner: John Locke zur Einführung, Hamburg 2011
Ohne Staat würden die Menschen im Naturzustand leben – das war die Grundidee der Vertragstheorien. Bei John Locke ist dieser Naturzustand nicht ganz so düster wie bei Hobbes. Es gibt dort nämlich ein „natürliches Gesetz“, sagt Locke, das das Leben der Menschen regelt.
In der heutigen Episode stelle ich diesen Ansatz vor. Dabei beschäftigen wir uns mit Gott und außerdem mit Western.
Während die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt – eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention. Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung.
In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen.
Literatur:
Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?
Staaten machen nicht nur Gesetze, sondern sie bestrafen auch Leute, die sich nicht an Gesetze halten. Aber warum eigentlich? Was genau ist der Zweck von Strafen?
Zu dieser Frage unternehmen wir einen kleinen Exkurs. In der heutigen Episode gebe ich eine Übersicht über drei Strafzwecktheorien und diskutiere eine davon: die Vergeltungstheorie. Die anderen beiden Ansätze – Individualprävention und Generalprävention – folgen in der nächsten Episode.
Literatur:
Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?, München 2012
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