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Die meisten Fahrräder mit elektrischem Antrieb – die Pedelecs – liegen in einer ziemlich praktischen rechtlichen Kategorie: Unter bestimmten und durchaus praxisnahen Voraussetzungen (Tretunterstützung bis 25 km/h, maximal 250 Watt Dauerleistung etc.) sind sie normalen Fahrrädern gleichgestellt. Die Definition ist allerdings löchrig. Parameter wie zulässiges Gesamtgesicht, kurzzeitige Höchstleistung, Mehrspurigkeit und Abmessungen des Gefährts sind bislang kaum bis gar nicht reguliert.
By c't Magazin3
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Die meisten Fahrräder mit elektrischem Antrieb – die Pedelecs – liegen in einer ziemlich praktischen rechtlichen Kategorie: Unter bestimmten und durchaus praxisnahen Voraussetzungen (Tretunterstützung bis 25 km/h, maximal 250 Watt Dauerleistung etc.) sind sie normalen Fahrrädern gleichgestellt. Die Definition ist allerdings löchrig. Parameter wie zulässiges Gesamtgesicht, kurzzeitige Höchstleistung, Mehrspurigkeit und Abmessungen des Gefährts sind bislang kaum bis gar nicht reguliert.

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