Der Europäische Gerichtshof hat das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Bei der Suche nach Assistent*innen ist es erlaubt, einen konkreten Alterswunsch anzugeben. Hintergrund ist der Fall einer Studentin aus Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof hat das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Bei der Suche nach Assistent*innen ist es erlaubt, einen konkreten Alterswunsch anzugeben. Hintergrund ist der Fall einer Studentin aus Deutschland.