Bei einer geplanten Abschiebung darf die Polizei nicht einfach mit Gewalt in eine Unterkunft eintreten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Sie braucht einen Durchsuchungsbeschluss.
Bei einer geplanten Abschiebung darf die Polizei nicht einfach mit Gewalt in eine Unterkunft eintreten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Sie braucht einen Durchsuchungsbeschluss.