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Eine Mitarbeiterin von Daimler Truck verglich ihr Gehalt mit einem Spitzenverdiener im Kollegium: Sie bekam bei gleichwertiger Tätigkeit ein geringeres Gehalt. Frauen dürfen sich mit Spitzenverdienern vergleichen, entschied das Bundesarbeitsgericht.
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By Deutschlandfunk Nova4
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Eine Mitarbeiterin von Daimler Truck verglich ihr Gehalt mit einem Spitzenverdiener im Kollegium: Sie bekam bei gleichwertiger Tätigkeit ein geringeres Gehalt. Frauen dürfen sich mit Spitzenverdienern vergleichen, entschied das Bundesarbeitsgericht.
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