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Im Gespräch mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), Markus Hartmann, lotet die heiseshow in dieser Woche aus, wie viel staatliche Überwachung die Freiheit einerseits benötigt, andererseits verträgt. Wie sind die EuGH-Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung, die EU-Pläne zur "Chatkontrolle" und die Auswirkungen des suspendierten § 3a NetzDG (Hasskriminalität) zu bewerten? Markus Hartmann gibt einen Einblick in die Praxis der Strafverfolgung und stellt sich auch kritischen Fragen.
By heise onlineIm Gespräch mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), Markus Hartmann, lotet die heiseshow in dieser Woche aus, wie viel staatliche Überwachung die Freiheit einerseits benötigt, andererseits verträgt. Wie sind die EuGH-Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung, die EU-Pläne zur "Chatkontrolle" und die Auswirkungen des suspendierten § 3a NetzDG (Hasskriminalität) zu bewerten? Markus Hartmann gibt einen Einblick in die Praxis der Strafverfolgung und stellt sich auch kritischen Fragen.

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