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Gast: Jonathan Sachse (Redaktionsnetzwerk Deutschland)
Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte der „Spiegel“ eine Titelgeschichte, die seitdem Schlagzeilen und Debatten bestimmt. Es geht dabei um schwerwiegende Vorwürfe der digitalen sexualisierten Gewalt von Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Ulmen hat sich auf Anfrage des „Spiegels“ nicht dazu geäußert, sein Medienanwalt Christian Schertz hat nach Veröffentlichung aber verlauten lassen, dass „unwahre Tatsachen verbreitet würden“. Zudem handele es sich um „unzulässige Verdachtsberichterstattung“.
Belege hat Schertz für diese Behauptung bislang nicht geliefert. Aber obwohl man sich in den Redaktionen ziemlich einig scheint, dass die „Spiegel“-Geschichte eine beeindruckende Fülle an Belegmaterial für die Vorwürfe präsentiert, berichteten viele Medien zunächst nur sehr zurückhaltend oder gar nicht über die Recherche.
Jonathan Sachse kann das sehr gut nachvollziehen. Er leitet beim Redaktionsnetzwerk Deutschland die Investigation und hat in einem Text erklärt, warum seine Redaktion erst mit einiger Verzögerung über den Fall berichtete. Denn im Falle einer sogenannten Verdachtsberichterstattung müssten auch andere Medien besondere Maßstäbe anlegen. Sachse meint: „Jede Redaktion muss die Vorwürfe eigenständig prüfen. Zudem muss dem Objekt der Berichterstattung, in diesem Fall Christian Ulmen, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.“
Aber was genau heißt eigentlich „eigenständig prüfen“ und wie weit reicht dieser Anspruch? Wird jede Berichterstattung über eine Verdachtsberichterstattung unweigerlich auch zu einer solchen? Und war die mediale Zurückhaltung in diesem Fall womöglich größer als bei früheren Recherchen zu vergleichbaren Fällen? Darüber spricht Host Holger Klein in dieser Folge unseres Podcasts „Holger ruft an“.
Der Gesprächspartner:
Der Host:
Links:
Übermedien ist das führende Online-Magazin für Medienkritik. Wir sind werbefrei und unabhängig. Wir decken Fehler in der Berichterstattung auf, wir erklären die Hintergründe – und wir zeigen, was daran wichtig ist. Wer also Lust auf guten Journalismus habt, aber Medien nicht einfach alles glauben möchte, abonniert am besten unseren kostenlosen Newsletter „Der Überblick“. Mehr dazu auf uebermedien.de.
By Übermedien1
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Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte der „Spiegel“ eine Titelgeschichte, die seitdem Schlagzeilen und Debatten bestimmt. Es geht dabei um schwerwiegende Vorwürfe der digitalen sexualisierten Gewalt von Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Ulmen hat sich auf Anfrage des „Spiegels“ nicht dazu geäußert, sein Medienanwalt Christian Schertz hat nach Veröffentlichung aber verlauten lassen, dass „unwahre Tatsachen verbreitet würden“. Zudem handele es sich um „unzulässige Verdachtsberichterstattung“.
Belege hat Schertz für diese Behauptung bislang nicht geliefert. Aber obwohl man sich in den Redaktionen ziemlich einig scheint, dass die „Spiegel“-Geschichte eine beeindruckende Fülle an Belegmaterial für die Vorwürfe präsentiert, berichteten viele Medien zunächst nur sehr zurückhaltend oder gar nicht über die Recherche.
Jonathan Sachse kann das sehr gut nachvollziehen. Er leitet beim Redaktionsnetzwerk Deutschland die Investigation und hat in einem Text erklärt, warum seine Redaktion erst mit einiger Verzögerung über den Fall berichtete. Denn im Falle einer sogenannten Verdachtsberichterstattung müssten auch andere Medien besondere Maßstäbe anlegen. Sachse meint: „Jede Redaktion muss die Vorwürfe eigenständig prüfen. Zudem muss dem Objekt der Berichterstattung, in diesem Fall Christian Ulmen, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.“
Aber was genau heißt eigentlich „eigenständig prüfen“ und wie weit reicht dieser Anspruch? Wird jede Berichterstattung über eine Verdachtsberichterstattung unweigerlich auch zu einer solchen? Und war die mediale Zurückhaltung in diesem Fall womöglich größer als bei früheren Recherchen zu vergleichbaren Fällen? Darüber spricht Host Holger Klein in dieser Folge unseres Podcasts „Holger ruft an“.
Der Gesprächspartner:
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