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AI - Führungskräfte - Kanzleien - Rechtsabteilungen - AI-Adoption - Emotionen - Psychologische Sicherheit - Kritisches Denken - Professionelle Identität - LLMs - Prompting-Strategie - Machtstrukturen - Unternehmenskultur - Interaktion Mensch-KI - Scientist Mindset
Die 352. IMR-Episode erscheint erneut gemeinsame mit der Bucerius Law School (Center on the Legal Profession / Bucerius Legal Innovation Hub). Zu Gast ist Prof. Dr. Madeleine Bernhardt und wir diskutieren gemeinsam, warum AI nicht nur ein Technologiethema ist, sondern vor allem ein Führungsthema. Es geht um die Frage, wie Kanzleien und Rechtsabteilungen AI sinnvoll implementieren und welche Rolle Emotionen, professionelle Identität und psychologische Sicherheit dabei spielen. Welche Auswirkungen hat es, dass Menschen KI-Systemen Absichten und Emotionen zuschreiben? Wie verändert sich kritisches Denken, wenn Chatbots Entwürfe bestätigen oder scheinbar objektiv Feedback geben? Und wie gelingt AI-Adoption in Partnerschaften mit unterschiedlichen Zukunftsbildern und Machtstrukturen? Anhand konkreter Beispiele aus dem Kanzleialltag erfahrt Ihr, wie Führungskräfte mit offenen Fragen, klaren Guardrails und einem Scientist Mindset Orientierung geben können. Viel Spaß!
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Datenrecht - Datenschutz - IT-Recht - DSGVO - AI Act (KI-Verordnung) - AGG - Rechtsanwalt Karriere - Work-Life-Balance - Corona-Referendariat - Großkanzlei - Landgericht Frankfurt - Anwaltshaftung - Gerichtsarbeit - Externer Datenschutzbeauftragter - Auskunftsansprüche - Strategische Klagen - Bewerbungsgespräche
In der 351. Episode von IMR spricht Marc mit Sebastian Mauer, Rechtsanwalt im Datenrecht bei GvW Graf von Westphalen in Frankfurt. Sebastian schildert seinen eher zufälligen Weg ins Jurastudium, seine entspannte Haltung zu Noten und Leistungsdruck sowie seine Erfahrungen im Corona-Referendariat. Er berichtet über erste Berührungspunkte mit Datenschutz, den bewussten Verzicht auf eine Promotion und den Wechsel von der Großkanzlei in ein Umfeld mit planbareren Arbeitszeiten. Inhaltlich geht es um Datenrecht, Datenschutz, IT-Recht und die praktischen Auswirkungen der DSGVO sowie des AI Acts. Sebastian erklärt, wann Unternehmen unter den AI Act fallen, welche Pflichten auch bei der Nutzung externer KI-Systeme bestehen und warum Schulung und Transparenz zentrale Rollen spielen. Zudem gibt er Einblicke in die Arbeit als externer Datenschutzbeauftragter und schildert typische Konflikte rund um Auskunftsansprüche und strategische Klagen. Wie gelangt man entspannt durch Studium und Referendariat? Was bedeutet der AI Act konkret für Unternehmen? Und wie praxisnah ist die Arbeit im Datenschutz wirklich? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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Rechtsabteilung - M&A-Transaktionen - Inhouse-Laufbahn - Wirtschaftskanzlei - COO-Rolle - Kundenzentrierung - Kanzlei-Merger - Flexible Büros - Künstliche Intelligenz (KI) - AI Adoption - Due Diligence - AI-Act - Legal Engineer - Business Lawyer - Strategieentwicklung
In der 350. Episode von IMR spricht Marc mit Annette Höher-Bäuerle von A&O Shearman in Frankfurt über ihren ungewöhnlichen Karriereweg zwischen Rechtsabteilung, internationalem M&A und operativer Unternehmensführung. Annette schildert, warum sie sich früh für eine Inhouse-Laufbahn entschied, welche Rolle betriebswirtschaftliches Wissen für Juristinnen und Juristen spielen kann und wie ihre Erfahrungen aus dem Konzernumfeld heute ihre Arbeit als COO einer Großkanzlei prägen. Im Mittelpunkt stehen zudem die Struktur und Funktionsweise einer international integrierten Wirtschaftskanzlei, die Herausforderungen des Kanzlei-Merger zwischen Allen & Overy und Shearman & Sterling sowie die Konzeption moderner Office- und Arbeitsmodelle. Außerdem geht es um den Einsatz von KI im Kanzleialltag, neue Rollenprofile im Rechtsmarkt und die Frage, wie sich juristische Arbeit künftig verändert. Welche Fähigkeiten werden für den juristischen Nachwuchs wichtiger? Wie kann man sich schon im Studium strategisch auf neue Berufsbilder vorbereiten? Und welche Chancen eröffnet der Blick über klassische Karrierepfade hinaus? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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Doppelstudium - Französisches Recht - LLM - Promotion - IP-Litigatorin - Patentrecht - Einheitliches Patentgericht (UPC) - Nichtigkeitsklagen - Verletzungsverfahren - E-Zigaretten - Standardessentielle Patente (SEPs) - Kartellrecht - FRAND-Lizenzen - Englischkenntnisse - Technische Neuerung - Artikel 102 AEUV - Urteil des EuGH Huawei gegen ZTE
In der 349. Episode von IMR spricht Marc mit Dr. Laura Woll, Rechtsanwältin bei McDermott Will & Schulte, über ihren juristischen Werdegang und ihre heutige Tätigkeit im IP- und Patentrecht. Ausgangspunkt ist ihr Doppelstudium im deutschen und französischen Recht im Saarland, das ihr früh eine internationale Perspektive eröffnete. Thema sind zudem Unterschiede der juristischen Ausbildung in Frankreich und Deutschland sowie ihre Stationen im Referendariat, unter anderem in Speyer. Laura schildert ihre bewusste Entscheidung für eine Promotion nach dem zweiten Examen und gibt Einblicke in effizientes Arbeiten und Schreiben. Inhaltlich geht es ausführlich um ihre Praxis als IP-Litigatorin mit Schwerpunkt Patentrecht, insbesondere um Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht. Anhand konkreter Beispiele werden Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren erläutert. Ein weiterer Fokus liegt auf standardessentiellen Patenten und den kartellrechtlichen Herausforderungen rund um FRAND-Lizenzen. Welche Rolle spielt das Einheitliche Patentgericht für junge Juristinnen und Juristen? Wie arbeitet man sich in hochkomplexe technische und rechtliche Fragen ein? Und welche Fähigkeiten sind für den Einstieg ins Patentrecht besonders wichtig? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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Großkanzlei - Corporate M&A - Anwältin - Gesellschaftsrecht - Transaktionen - Due Diligence - Teamarbeit - Kommunikation - LL.M. - Wirtschaftskanzleien - Berufsbilder - Rechtsanwältin - Unternehmensrestrukturierung - Kartellrecht - Steuerrecht
In der 348. Episode von IMR spricht Marc mit Nastasja Bührmann, Rechtsanwältin bei Herbert Smith Freehills Kramer, über ihren Weg in die Großkanzlei und ihre Tätigkeit im Bereich Corporate und M&A. Ausgehend von ersten Berührungspunkten mit dem Anwaltsberuf in der Schulzeit schildert Nastasja ihr Jurastudium in Münster, ihre Schwerpunktwahl im Gesellschaftsrecht und frühe praktische Erfahrungen in Wirtschaftskanzleien. Die Folge beleuchtet, warum sie sich bewusst für die anwaltliche Tätigkeit und gegen Justizberufe entschieden hat und welche Rolle Teamarbeit und Kommunikation dabei spielen. Ausführlich erklärt sie, wie Transaktionen ablaufen, was sich hinter Due Diligence, Signing und Closing verbirgt und warum Corporate und M&A mehr ist als reiner Unternehmenskauf. Zudem berichtet sie über ihren LL.M. nach dem zweiten Staatsexamen in Turin, der sie sehr geprägt hat. Was hat sie dort für ihren weiteren Weg mitgenommen? Welche Fähigkeiten sind neben guten Noten entscheidend und für wen eignet sich ein ihrem vergleichbarer Karriereweg? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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Esche Schümann Commichau - Associated Partner - Karriere in der Anwaltschaft - Multidisziplinäre Kanzlei - Unternehmertum - Wirtschaftsrecht - Compliance - Internal Investigations - Presserecht - Meinungsfreiheit - Persönlichkeitsrechte - Fliegender Gerichtsstand - Datenschutzrecht - Künstliche Intelligenz (KI) - Grundrechtsabwägung
In der 347. Episode von IMR spricht Marc mit Hanna Wiedenhaus und Julian Leucht, jeweils Associated Partner bei Esche Schümann Commichau in Hamburg. Beide berichten von ihren persönlichen Wegen ins Jurastudium, ihren Stationen im Referendariat und ihren bewussten Entscheidungen für die Anwaltschaft. Im Mittelpunkt stehen ihre heutigen Tätigkeiten: Hanna gibt Einblicke in das Vertriebs-, Kartell- und Compliance-Recht sowie in die Praxis von Internal Investigations, während Julian das Presserecht, Meinungsfreiheit und die rechtliche Begleitung sensibler Veröffentlichungen erläutert. Gemeinsam diskutieren sie die besondere Rolle multidisziplinärer Kanzleien, den Umgang mit unternehmerischer Verantwortung und die Bedeutung von Grundrechtsabwägungen im anwaltlichen Alltag. Außerdem erklären sie das Karrieremodell des Associated Partners als Zwischenschritt zur Partnerschaft und reflektieren, welche Erwartungen sie an den juristischen Nachwuchs haben. Wie laufen Compliance-Untersuchungen konkret ab? Welche Herausforderungen bringt das Presserecht in sensiblen Fällen mit sich? Wie unterscheidet sich der Associated Partner vom Counsel und Equity Partner in einer Kanzlei? Und was macht eine gute Vorbereitung auf die (Equity) Partnerschaft aus? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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Claims Management International - ARAG - Internationale Zusammenarbeit - Schadenprozess - Versicherung - Rechtsservice - Legal Tech - Mediation - Inhouse-Mediatoren-Team - Shuttle-Mediation - Videomediation - Digitale Mediation - Familienrechtliche Konflikte - Künstliche Intelligenz (KI) - Karriereentwicklung
In dieser Folge spricht Marc mit der Juristin Christina Schwarze von der ARAG über ihren Weg in die Inhouse-Tätigkeit, ihre Entwicklung von der Fallbearbeitung im Rechtsservice über die Inhouse-Mediation hin zur heutigen internationalen Managementrolle im Claims Management. Sie erläutert, wie der Rechtsservice als erste emotionale und organisatorische Anlaufstelle für Versicherte funktioniert, warum dort über 300 Juristinnen und Juristen tätig sind und welche Rolle Legal Tech im Kerngeschäft der Rechtsschutzversicherung spielt. Im Mittelpunkt steht zudem die Mediation, zunächst im deutschen Kontext und dann in der internationalen Ausprägung: Wie funktionieren Shuttle- und Videomediation praktisch, wie gelingt grenzüberschreitende Konfliktlösung etwa in familienrechtlichen Konstellationen und welche kulturellen Unterschiede sind tatsächlich relevant. Kristina berichtet außerdem von ihrem Aufbau eines Mediationsangebots in der italienischen Niederlassung, vom Zusammenspiel mit externen Dienstleistern und von einem norwegischen Legal-Tech-Anbieter, der Mediation vollständig digitalisiert abbildet. Abschließend geht es um den Einsatz von KI in der täglichen juristischen Arbeit bei der ARAG, etwa beim effizienteren Umgang mit umfangreichen Falldokumenten, sowie um die Frage, welche Kompetenzen Studierende, Referendarinnen und Referendare heute mitbringen sollten. Wie verändert KI konkret die Arbeit von Inhouse-Juristinnen, Mediatoren und Claims-Managern? Welche Chancen ergeben sich für junge Juristinnen abseits des klassischen Kanzleipfads in einer internationalen Versicherung? Und welche Rolle spielen Sprachkenntnisse, Offenheit für neue Arbeitsformen und der Umgang mit digitalen Tools für die eigene Karriereentwicklung? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß.
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Vergessene Delikte - Strafrecht - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Tätlicher Angriff - Falsche Verdächtigung - Vortäuschen einer Straftat - Strafvereitelung - Rechtmäßigkeit der Diensthandlung - Anfangsverdacht - Nemo tenetur - Polizeiliche Maßnahmen - Examensklausur - Systemverständnis - Aussagedelikte - Nötigung - § 113 StGB - § 114 StGB - § 164 StGB - § 145d StGB - § 258 StGB - § 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB - § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB - § 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB - § 152 Abs. 2 StPO - § 55 PolG NRW - § 51 Abs. 1 Nr. 3 PolG NRW - § 52 StPO
In dieser Irgendwas mit Examen-Episode spricht Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy über sogenannte vergessene Delikte im Strafrecht, also Vorschriften, die in Vorlesungen, Reps und Klausuren leicht unter den Tisch fallen, obwohl sie häufig an examensrelevante Konstellationen andocken. Ausführlich geht es zunächst um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB und den tätlichen Angriff nach § 114 StGB, einschließlich ihrer Funktion als lex specialis zur Nötigung, der Bedeutung der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung als objektive Strafbarkeitsvoraussetzung und der Frage, wie weit man in einer Strafrechtsklausur wirklich öffentlich-rechtlich prüfen muss. Anhand eines Fußballfalles rund um einen Platzverweis im Stadion und den Einsatz der Polizei werden typische Klausurkonstellationen, die Rolle von Reformen, Qualifikationen und Irrtümern sowie das Verhältnis zu Delikten wie Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Straßenverkehrsdelikten aufgezeigt. Im zweiten Teil wendet sich Charlotte drei weiteren gerne vergessenen Normen zu: dem Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB, der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB und der Strafvereitelung nach § 258 StGB. Sie erläutert, wann eine Anzeige gegen Unbekannt nicht ausreicht, was unter Vortäuschen und Verdächtigen zu verstehen ist, warum § 164 eine objektiv falsche Beschuldigung einer konkret individualisierbaren Person voraussetzt und in welchem Verhältnis § 145d StGB zu § 164 StGB steht. Zudem werden typische Fallgestaltungen mit Brüdern oder Freunden, die den wahren Täter schützen wollen, der Nemo-tenetur-Grundsatz, die Bedeutung von Anfangsverdacht und Zeugenaussagen sowie die Privilegierung der Angehörigenhilfe in § 258 Abs. 6 besprochen. Wie und warum werden Konstellationen zu §§ 113, 114, 145d, 164 und 258 StGB aus Prüfersicht oft mit Klassikern wie Körperverletzung, Diebstahl oder Aussagedelikten kombiniert? Wie findet man in der Klausur diese vergessenen Delikte, wenn sie im Rep kaum vorkamen? Wie weit muss eine verwaltungsrechtliche Prüfung zu polizeilichen Maßnahmen wirklich gehen, um im Examen zu überzeugen, ohne sich zu verzetteln? Welche Rolle spielt das Systemverständnis des Straf- und Strafprozessrechts, etwa beim Zusammenspiel von Selbstschutz, Aussagepflichten, Justizschutz und Ressourcenschonung? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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Gefährdungsdelikte - Erfolgsdelikte - Verletzungsdelikte - konkrete Gefahr - abstrakte Gefahr - abstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte - Beinahe-Unfall - ex-ante Betrachtung - Sachverständiger Beobachter - Dogmatik - Rechtsgut - Kausalproblem - Objektive Zurechnung - Vorsatz - Rücktritt - Schlägerei - objektive Bedingung der Strafbarkeit - Kriminalpolitik - Strafzumessung - § 267 StGB - § 315b StGB - § 315c StGB - § 306a Abs. 2 StGB - § 325 StGB - § 130 StGB - § 231 StGB - §§ 3, 9 StGB - § 158 StGB - § 153 StGB - §§ 223, 224, 226, 227 StGB
In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy. Es geht um Gefährdungsdelikte als besondere Form der Erfolgsdelikte und die Abgrenzung zu klassischen Verletzungsdelikten. Ausgehend von der Dogmatik der Erfolgsdelikte erläutert Prof. Schmitt-Leonardy, was eine konkrete Gefahr dogmatisch ausmacht, warum Gefährdungsdelikte trotz fehlender Rechtsgutsverletzung Erfolgsdelikte sind und welche Rolle der examensrelevante Beinahe-Unfall spielt. Anhand von Beispielen aus den Straßenverkehrsdelikten, etwa den §§ 315b, 315c StGB, sowie den Brandstiftungsdelikten, insbesondere § 306a StGB, wird herausgearbeitet, wie konkrete, abstrakte und abstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte voneinander abzugrenzen sind und weshalb gerade konkrete Gefährdungsdelikte in Examensklausuren so beliebt sind. Ihr erfahrt, nach welchen Kriterien sich eine konkrete Gefahr in der Klausur feststellen lässt, welche Bedeutung die ex-ante Betrachtung und der Blick eines sachverständigen Beobachters haben und wie sich dies auf Vorsatz, Rücktritt und die Argumentation zur objektiven Zurechnung auswirkt. Außerdem wird mit § 231 StGB ein häufig übersehenes, aber examensrelevantes abstraktes Gefährdungsdelikt vorgestellt, bei dem bereits die Beteiligung an einer Schlägerei strafbar sein kann und genau das wichtige Besonderheiten bei Beteiligung, der objektiven Bedingung der Strafbarkeit und dem Prüfungsaufbau mit sich bringt. Wie streng muss man den Gefahrenbereich und die Nähe zum Schadenseintritt in der Klausur fassen, damit die konkrete Gefahr wirklich vorliegt? In welchen Konstellationen kippt eine bloß abstrakte Gefährlichkeit in eine konkrete Gefährdung um und wie können Sachverhaltsdetails euch dabei helfen? Warum ist § 231 StGB so weit gefasst und welche kriminalpolitischen Überlegungen stecken hinter dieser Norm, die teils kritisch gesehen wird? Und wie wirken sich Gefährdungsdelikte darauf aus, ob und wann ein strafbefreiender Rücktritt noch möglich ist? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß beim Hören - und viel Erfolg für Euer Examen!
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Hochschule für Finanzen NRW - Umsatzsteuerrecht - Steuerliches Verfahrensrecht - Öffentliches Recht - Privatrecht - Finanzverwaltung - Steuerstrafrecht - Staatsanwaltschaft - Sitzungsvertretung - Dozentenkarriere - Fachhochschulprofessur - Künstliche Intelligenz (KI) - Juris - Betriebsprüfungsordnung - Führungskraft Finanzamt - Karrierewege Justiz
In dieser 343. Folge spricht Marc mit seinem Namensvetter Marc Radon über einen ungewöhnlichen Karriereweg innerhalb der Justiz und Finanzverwaltung. Er berichtet von den prägenden Erfahrungen in der Sitzungsvertretung und der Erkenntnis, dass ihn die einsame, aktenzentrierte Arbeit in der Staatsanwaltschaft langfristig nicht erfüllt. Anschließend schildert er den Wechsel in eine Kanzlei im Steuerstrafrecht sowie den Eintritt in die Finanzverwaltung. Heute lehrt er an der Hochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen, erklärt, wie man Dozent wird und welche Chancen eine Fachhochschulprofessur innerhalb der Finanzverwaltung bietet. Was sollte man über die tatsächliche Arbeit in der Staatsanwaltschaft wissen, bevor man sich dafür entscheidet? Welche Möglichkeiten eröffnet die Finanzverwaltung für Juristinnen und Juristen jenseits des klassischen Finanzamtsklischees? Wie plant man einen Weg in die Lehre und perspektivisch eine Professur an einer Fachhochschule für Finanzen? Und wie sinnvoll ist der Einsatz von KI in Studium und Praxis wirklich, wenn man langfristig ein fundiertes juristisches Verständnis aufbauen möchte? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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