Wer in Japan seinen Geschlechtseintrag ändern lassen will, muss sich dafür nicht unbedingt geschlechtsangleichend operieren lassen. Das hat ein Familiengericht entschieden, nachdem ein Transmann dort geklagt hatte.
Wer in Japan seinen Geschlechtseintrag ändern lassen will, muss sich dafür nicht unbedingt geschlechtsangleichend operieren lassen. Das hat ein Familiengericht entschieden, nachdem ein Transmann dort geklagt hatte.