Der Kanton Luzern hat beim Hochwasserschutzprojekt an der Reuss die Interessen von vier Grundeigentümern ausreichend berücksichtigt. Das Kantonsgericht hat deren Beschwerden deswegen abgewiesen. Der Hochwasserschutz ist laut dem Urteil stärker zu gewichten als der Erhalt des Landwirtschaftslands.
Weiter in der Sendung:
* Die Baukommission des Luzerner Stadtparlaments weist die Änderung der Bau- und Zonenordnung zurück wegen den Plänen zur Verdichtung.
* Der Urner Landrat hat eine Obergrenze für Kunst am Bau festgelegt bei 200'000 Franken.
* Das Zuger Industrieunternehmen Bossard hat im vergangenen Geschäftsjahr über einen Viertel weniger Gewinn erwirtschaftet.