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Das neue Bundestags-Wahlrecht ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht verkündet. Dabei geht es um die sogenannte Grundmandatsklausel. Sie war im alten Wahlrecht enthalten und besagte, dass Parteien, die weniger als Fünf-Prozent der Stimmen erhalten aber mindestens drei Wahlkreise gewinnen trotzdem in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen. Nach Ansicht der Richter ist die Abschaffung dieser Klausel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sie muss also wieder angewendet werden.
By NDR Info4.2
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Das neue Bundestags-Wahlrecht ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht verkündet. Dabei geht es um die sogenannte Grundmandatsklausel. Sie war im alten Wahlrecht enthalten und besagte, dass Parteien, die weniger als Fünf-Prozent der Stimmen erhalten aber mindestens drei Wahlkreise gewinnen trotzdem in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen. Nach Ansicht der Richter ist die Abschaffung dieser Klausel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sie muss also wieder angewendet werden.

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